Verrechnungspreise in Polen – Dokumentationsschwellenwerte 2021
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, eine lokale Verrechnungspreisdokumentation für eine kontrollierte einheitliche Transaktion zu erstellen, deren Wert abzüglich der Mehrwertsteuer in einem Geschäftsjahr die folgenden Dokumentationsschwellen überschreitet:
- PLN 10.000.000,00 – bei Warentransaktion,
- PLN 10.000.000,00 – bei Finanztransaktion,
- PLN 2.000.000,00 – bei Dienstleistungstransaktion,
- PLN 100.000,00 – im Falle einer kontrollierten Transaktion mit einem Unternehmen, das seinen Sitz, Vorstand oder Wohnsitz in einer sog. Steueroase hat – unabhängig von der Art der Transaktion,
- PLN 500.000,00 – ab 2021 ist die Erstellung einer lokalen Dokumentation auch im Falle einer kontrollierten Transaktion oder einer nicht kontrollierten Transaktion obligatorisch, wenn der tatsächliche Eigentümer der Forderungen aus solchen Transaktionen seinen Sitz, Vorstand oder Wohnsitz in einer sog. Steueroase hat. Es wird vermutet, dass der Eigentümer seinen Wohnsitz, Sitz oder Vorstand in einer sog. Steueroase hat allein schon aufgrund der Tatsache, dass eine der Parteien mit einer solchen Einheit Abrechnungen durchführt,
- PLN 2.000.000,00 – bei einer anderen Transaktion.
Die Dokumentationsschwellenwerte werden separat festgelegt für:
- jede kontrollierte Transaktion einheitlicher Natur, unabhängig von der Zuordnung der kontrollierten Transaktion zu Waren-, Finanz-, Dienstleistungs- oder anderen Transaktionen,
- auf der Kosten- und Ertragsseite.
Die Verrechnungspreise werden nach der unter den gegebenen Umständen am besten geeigneten Methode überprüft, die unter den folgenden Methoden ausgewählt wurde:
- Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises,
- Wiederverkaufspreise,
- Kosten plus,
- Nettotransaktionsmarge,
- Gewinnausschüttung.
Bei der Berechnung der Höhe des Einkommens (des Verlusts) wendet die Behörde die von dem verbundenen Unternehmen angenommene Methode an, es sei denn, die Anwendung einer anderen Methode als die von dem verbundenen Unternehmen angenommene ist unter den gegebenen Umständen besser geeignet.
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, bis zum Ende des 9. Monats nach Ablauf des Steuerjahres eine TP-R-Erklärung vorzulegen.
Im Katalog der Befreiungen von der Verpflichtung zur Erstellung lokaler Dokumentationen ist die wichtigste die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung lokaler Dokumentationen für Geschäfte, die nur von verbundenen Unternehmen mit Wohnsitz, Sitz oder Vorstand auf dem Hoheitsgebiet der Republik Polen in dem Steuerjahr abgeschlossen werden, in dem jede dieser verbundenen Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen muss, und insbesondere keine von ihnen einen Steuerverlust erlitten hat.
Wenn die konsolidierten Umsätze der Kapitalgruppe im Vorjahr die Grenze von 200.000.000,00 PLN überschritten haben, ist die Kapitalgruppe verpflichtet, die sog. Master File Dokumentation vorzulegen.
Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema Steuern haben sollten oder weitere Informationen benötigen, bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kontaktperson, die Ihre Anfrage gerne an die entsprechende Abteilung weiterleiten wird
Aneta Majchrowicz-Bączyk
Partner / Rechtsanwältin (PL)
Fachbereich Steuerrecht
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