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Steuern in einem Transportunternehmen in Polen – alles, was Sie wissen müssen

Steuern in einem Transportunternehmen in Polen – alles, was Sie wissen müssen

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Datum27 Juni 2025
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Warum sind Steuern im polnischen Transportsektor ein so wichtiges Thema?

Die Transportbranche ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Polens, sowohl im Hinblick auf den Binnenhandel mit Waren als auch auf internationale Aktivitäten. Aufgrund ihrer komplexen Betriebsstruktur, mit unterschiedlichen Fahrzeugtypen, Transportarten, Inlands- und Auslandsstrecken sowie Formen der Zusammenarbeit mit Vertragspartnern, unterliegen Transportunternehmen in Polen umfangreichen und vielfältigen steuerlichen Vorschriften. Aus diesem Grund ist eine professionelle Buchhaltungsdienstleistungen für Transportunternehmen ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Betriebs vieler Unternehmen in dieser Branche.

Die Kenntnis und korrekte Anwendung der Steuervorschriften hat einen direkten Einfluss auf die Funktionsweise eines Unternehmens in diesem Sektor. Fehler bei der Steuerabrechnung – sowohl bei der Einkommensteuer, der Mehrwertsteuer (VAT) als auch bei der Kfz-Steuer – können schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben, einschließlich der Notwendigkeit von Nachzahlungen, Zinsen und sogar Verwaltungsstrafen. Daher ist ein effektives Steuermanagement nicht nur ein Element der Rechtskonformität, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Finanzstrategie jedes im Transportwesen tätigen Unternehmens.


Auswirkungen der Besteuerungsform auf die Rentabilität des Unternehmens

Die Wahl der geeigneten Form der Einkommensbesteuerung eines Transportunternehmens hat einen direkten Einfluss auf die Rentabilität. Das polnische Steuerrecht sieht drei grundlegende Modelle der Besteuerung von wirtschaftlichen Tätigkeiten: Pauschalbesteuerung auf der Grundlage der Einnahmen (Ryczałt), Einheitlicher Einkommensteuersatz von 19 %, Progressive Steuerskala (12 % / 32 %).

Jede dieser Lösungen ist mit bestimmten Vorteilen und Einschränkungen verbunden, die im Zusammenhang mit der Kostenstruktur, der Höhe der Einnahmen, der Art der Transportdienstleistungen und dem Umfang der Tätigkeit analysiert werden müssen.

Für Unternehmen mit hohen Betriebskosten ist das Modell der einheitlichen Einkommensteuer (19 %) häufig vorteilhafter, da es die vollständige Berücksichtigung abzugsfähiger Ausgaben ermöglicht. Kleinere Unternehmen, insbesondere in der Anfangsphase, können hingegen von der Pauschalbesteuerung (Ryczałt) profitieren, die bei entsprechenden Voraussetzungen niedrigere Steuersätze und eine vereinfachte Buchführung bietet.

Die falsche Wahl der Besteuerungsform kann die Nettoergebnisse erheblich schmälern und in manchen Fällen sogar zur Unrentabilität des Betriebs führen.

Daher ist es sowohl bei der Gründung eines Transportunternehmens in Polen als auch im laufenden Geschäftsbetrieb wichtig, die steuerlichen Auswirkungen geschäftlicher Entscheidungen regelmäßig zu überprüfen. Von entscheidender Bedeutung ist hier die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der dabei hilft, das Besteuerungsmodell an die wirtschaftlichen und betrieblichen Gegebenheiten des Unternehmens anzupassen.


Formen der Einkommensbesteuerung im polnischen Transportunternehmen

Die Wahl der Einkommensbesteuerung ist von entscheidender Bedeutung für die Optimierung der Steuerbelastung in einem Transportunternehmen. Jede Option ist mit bestimmten Buchführungsverpflichtungen, unterschiedlichen Steuersätzen und direkten Auswirkungen auf die Abrechnung der Betriebskosten verbunden. Der Entscheidung über die Wahl der Besteuerungsform sollte eine gründliche Analyse des Geschäftsmodells, der Höhe der Einnahmen und Betriebskosten sowie der Entwicklungspläne des Unternehmens vorausgehen.

Pauschalbesteuerung auf Grundlage der Einnahmen – Steuersätze, Vorschriften und Aufzeichnungspflichten

Die Pauschalbesteuerung (polnisch: ryczałt) ist eine vereinfachte Form der Besteuerung, bei der die Steuer ausschließlich auf Basis der Einnahmen berechnet wird, ohne dass die Kosten für deren Erzielung berücksichtigt werden können.

In Polen gelten für Transportdienstleistungen folgende Steuersätze:

  • 5,5 % – bei Transport mit Fahrzeugen mit einer Nutzlast von über 2 Tonnen,
  • 8,5 % – bei Transport mit Fahrzeugen mit einer Nutzlast von bis zu 2 Tonnen.

Die Wahl dieser Besteuerungsform erfordert eine detaillierte Erfassung der Einnahmen, wobei die Einnahmequellen nach Art der Dienstleistungen und Fahrzeugparametern zu unterscheiden sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Möglichkeit der Besteuerung in dieser Form auf eine bestimmte jährliche Umsatzgrenze beschränkt ist, die im Jahr 2025 2 Millionen Euro beträgt (umgerechnet in Zloty nach dem von der NBP bekannt gegebenen Wechselkurs).

Der Hauptvorteil dieses Systems liegt in der vereinfachten Buchführung und den potenziell geringeren Steuerlasten für Unternehmen mit niedrigen Betriebskosten. Der Nachteil ist, dass die getätigten Ausgaben nicht abgezogen werden können, was diese Form für Unternehmen mit hohen Kraftstoff-, Betriebs- und Leasingkosten unrentabel macht.

19 % Einheitssteuer – für wen, Vorteile und Risiken

Die lineare Einkommensteuer sieht einen einheitlichen Steuersatz von 19 % vor, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Diese Form eignet sich insbesondere für Unternehmen mit hohen Einnahmen und erheblichen abzugsfähigen Ausgaben, die ohne Einschränkungen abgezogen werden können.

Unternehmer, die diese Form nutzen, haben keinen Anspruch auf bestimmte Steuervergünstigungen und -präferenzen, die bei der Steuerkarte verfügbar sind (z. B. gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner, Familienvergünstigungen).

Diese Form erfordert die Führung einer vollständigen Buchhaltung oder eines Einnahmen-Ausgaben-Journals (polnisch: PKPiR) sowie monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer.

Aufgrund ihrer Vorhersehbarkeit und der Möglichkeit, die Steuerbemessungsgrundlage um Kosten zu reduzieren, wird die lineare Steuer häufig von mittelständischen und großen Transportunternehmen in Polen gewählt, insbesondere bei Leasinggeschäften oder intensiver Flottennutzung.

Progressive Steuerskala: 12 % und 32 % – wann lohnt sie sich?

Das polnische Steuermodell sieht eine progressive Einkommensbesteuerung mit zwei Stufen vor:

  • 12 % – für Jahreseinkommen bis zu PLN 120.000,
  • 32 % – für den Überschuss über diesen Betrag.

Diese Form wird für Unternehmer empfohlen, die ein relativ geringes Einkommen erzielen oder Steuervergünstigungen wie die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner, Kinderfreibeträge oder Investitionsfreibeträge in Anspruch nehmen möchten.

Die progressive Steuer kann für Einzelunternehmer oder Familienunternehmen attraktiv sein, deren Einkommen die Schwelle des zweiten Steuersatzes nicht überschreitet.

Bei einem dynamischen Umsatzwachstum und einer Überschreitung der Schwelle von 120.000 PLN kann dies jedoch zu einer erheblichen Erhöhung der effektiven Steuerbelastung führen. Daher sollte die Entscheidung für dieses Modell oder ein Wechsel stets auf einer gründlichen Finanzanalyse basieren, die sich an der aktuellen und geplanten Entwicklung des Unternehmens orientiert.

Pauschale Steuerkarte – warum sie für den Transportsektor in Polen nicht verfügbar ist

Die pauschale Steuerkarte (karta podatkowa) als einfachste Form der Steuerveranlagung in Polen steht Transportunternehmen nicht zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat diese Art von Tätigkeit aus dem Katalog der Tätigkeiten ausgeschlossen, die für eine pauschale Festsetzung des monatlichen Steuerbetrags unabhängig von Einnahmen oder Kosten in Frage kommen.

Der Grund für den Ausschluss ist die Besonderheit der Transporttätigkeit, die aufgrund der Schwankungen bei den Aufträgen, der Vielfalt der Routen und der Schwankungen bei den Betriebskosten keine einheitliche Festsetzung einer Pauschalsteuer auf einem Niveau zulässt, das der wirtschaftlichen Realität entspricht.

Daher können Unternehmer, die in Polen Transportdienstleistungen erbringen, ausschließlich zwischen den folgenden drei Besteuerungsformen wählen:

  • Pauschalbesteuerung auf Einnahmen (Ryczałt),
  • lineare Einkommensteuer (19 %),
  • oder der progressiven Steuerskala (12 % / 32 %).

Steuern in einem Transportunternehmen in Polen


Mehrwertsteuer im polnischen Transportsektor

Das Mehrwertsteuersystem (MwSt) im polnischen Transportwesen ist einer der komplexesten Bestandteile des Steuersystems, der detaillierte Kenntnisse der nationalen und EU-Vorschriften erfordert.

Die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer hängt nicht nur von der Art der erbrachten Transportdienstleistung ab, sondern auch von ihrem territorialen Umfang – für internationale Transporte gelten andere Regeln als für nationale Transporte und wieder andere für Dienstleistungen, die innerhalb der Europäischen Union erbracht werden. Die Nichtanwendung des richtigen Steuersatzes oder das Fehlen der vorgeschriebenen Dokumentation kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen.

Internationaler Transport – wie funktioniert der 0 % MwSt-Satz?

Transportleistungen, die die Voraussetzungen für internationalen Transport erfüllen, können mit dem Vorzugssatz von 0 % besteuert werden. Gemäß Artikel 83 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes gilt dies für Dienstleistungen im Güterverkehr, deren Route über Staatsgrenzen verläuft, einschließlich des Transports innerhalb der Gemeinschaft und außerhalb ihres Hoheitsgebiets.

Zur Anwendung des 0 % MwSt-Satzes muss der polnische Steuerpflichtige geeignete Nachweise erbringen, die den internationalen Charakter der Dienstleistung bestätigen. Dazu gehören unter anderem: CMR-Frachtbriefe, Transportaufträge, Zollabfertigungsnachweise (z. B. bei Exporten), Logistikdokumente, die den Grenzübertritt der beförderten Waren bestätigen.

Zudem muss der Steuerpflichtige in Polen als aktiver MwSt-Zahler registriert sein. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation sowie eine falsche Einordnung der Dienstleistung führen zur Anwendung des regulären nationalen Mehrwertsteuersatzes von 23 %, was die Kosten für den Kunden erheblich erhöhen oder die Marge des Dienstleisters verringern kann.

Inlands- und innergemeinschaftlicher Transport – Anwendung des 23 % MwSt-Satzes

Der Transport von Waren, der ausschließlich auf dem Gebiet Polens stattfindet, unterliegt dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 23 %. Dasselbe gilt für Transportdienstleistungen, die für polnische Auftraggeber erbracht werden, auch wenn die Waren zwischen EU-Ländern befördert werden, sofern der Dienstleister die Voraussetzungen für die Anwendung des 0 %-Satzes nicht erfüllt.

Beim innergemeinschaftlichen Transport muss der Ort der Leistungserbringung genau bestimmt werden, da dieser Einfluss auf die Mehrwertsteuerpflicht hat. Ist der Empfänger der Dienstleistung ein Steuerpflichtiger aus einem anderen Mitgliedstaat, kann das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden, und die Dienstleistung wird im Land des Erwerbers besteuert. In solchen Fällen müssen beide Parteien über gültige EU-USt-IDs verfügen und die Dienstleistung muss ordnungsgemäß dokumentiert sein.

Eine ungenaue Unterscheidung zwischen Inlands- und innergemeinschaftlichem Transport kann zu einer falschen Steuerabrechnung und zu Streitigkeiten mit den Steuerbehörden führen.

MwSt-Befreiung in Polen – wann ist sie möglich und welche Umsatzgrenzen gelten?

Transportunternehmen in Polen können von der sogenannten subjektiven Mehrwertsteuerbefreiung profitieren, sofern ihr Jahresumsatz die gesetzlich festgelegte Grenze nicht überschreitet. Gemäß Artikel 113 Absatz 1 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes gilt diese Befreiung für Unternehmen mit einem netto Jahresumsatz von bis zu 200.000 PLN (Stand 2025 – wobei es sich lohnt, den Grenzwert jedes Jahr zu überprüfen, da er aktualisiert werden kann).

Diese Befreiung gilt nur für Inlandsverkäufe – sie gilt nicht für internationale Dienstleistungen, die unabhängig von der Höhe der Einnahmen eine Registrierung als aktiver Mehrwertsteuerzahler erfordern.

Darüber hinaus darf ein Steuerzahler, der diese Befreiung in Anspruch nimmt, keine Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen, was die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Unternehmen einschränken kann, die eine Abrechnung mit Vorsteuerabzug bevorzugen.

Nach Überschreiten der Umsatzgrenze ist die Registrierung für die Mehrwertsteuer und die Führung vollständiger Mehrwertsteueraufzeichnungen, einschließlich Verkaufs- und Einkaufsregistern, sowie die Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Mehrwertsteuererklärungen obligatorisch.


Häufige Steuerfehler in polnischen Transportunternehmen

Die Ausübung einer Transporttätigkeit ist mit der Notwendigkeit verbunden, viele detaillierte Steuervorschriften einzuhalten, deren Unkenntnis oder falsche Auslegung schwerwiegende finanzielle Folgen haben kann.

In der Praxis zeigen sich in der polnischen Transportbranche wiederkehrende Fehlerquellen, die meist auf unzureichende Steuerüberwachung oder das Fehlen aktueller steuerlicher Fachkenntnisse in der Buchhaltung zurückzuführen sind.

Falsche Wahl der Besteuerungsform

Obwohl die Besteuerungsform in der Regel bei der Gründung eines Unternehmens in Polen festgelegt wird, wird sie oft nicht erneut überprüft, selbst wenn sich die wirtschaftlichen oder betrieblichen Bedingungen des Unternehmens ändern.

Ein häufiger Fehler besteht darin, an einer Besteuerungsform festzuhalten, die nur in der Anfangsphase sinnvoll war – etwa die Pauschalbesteuerung (Ryczałt) bei geringem Betriebsumfang.

Mit zunehmenden Betriebskosten und Investitionen in den Fuhrpark kann diese Form zu einer unangemessenen Steuerbelastung führen, da sie keine Berücksichtigung der Werbungskosten zulässt. Umgekehrt kann bei Anwendung der progressiven Steuer mit hohen Einkünften der Eintritt in die zweite Steuerstufe (32 %) erfolgen, was die Netto-Marge erheblich verringert.

Die Folgen einer ungeeigneten Besteuerungsform reichen von Überzahlung der Einkommensteuer bis hin zum Verlust der Liquidität, insbesondere in Phasen erhöhter Betriebsausgaben (z. B. steigende Kraftstoffpreise, Wartungskosten).

Lücken in der Buchführung – welche Risiken bestehen?

Eine der wichtigsten Pflichten von Unternehmern, die Transportdienstleistungen erbringen, ist die Führung einer genauen Buchführung über Einnahmen, Kosten, Sachanlagen und bei Pauschalbesteuerung einer getrennten Buchführung über die Einnahmen nach Fahrzeugen.

Lücken in der Dokumentation oder eine fehlerhafte Buchführung können folgende Konsequenzen haben:

  • Anfechtung des deklarierten Gewinns,
  • Nichtanerkennung von Betriebsausgaben,
  • Notwendigkeit der Zahlung von Steuer zzgl. Zinsen,
  • steuerstrafrechtliche Sanktionen wegen Buchführungsfehlern.

In der Praxis konzentrieren sich die polnischen Steuerbehörden häufig auf: Transportdokumente (z. B. CMR-Frachtbriefe), Fahrtennachweise, Rechnungen für Kraftstoff, Wartung oder Leasing.

Mangelnde Übereinstimmung zwischen den Buchhaltungsunterlagen und den Betriebsunterlagen kann als Versuch angesehen werden, die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern, was den Weg für zusätzliche Strafen und Sanktionen ebnet.

Falsche Auslegung der Mehrwertsteuerbestimmungen

Die Umsatzsteuer im polnischen Transportsektor erfordert eine präzise Unterscheidung des geografischen Geltungsbereichs – also ob es sich um nationale, internationale oder innergemeinschaftliche Beförderungen handelt.

Ein häufiger Fehler ist die fälschliche Anwendung des 0 %-MwSt-Satzes auf Leistungen, die nicht als internationaler Transport gelten – etwa Transporte, die auf polnischem Gebiet enden oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Mögliche Folgen:

  • Verpflichtung zur Nachzahlung von 23 % MwSt auf die erbrachte Leistung,
  • Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug für die betreffende Dienstleistung,
  • Pflicht zur Korrektur der Umsatzsteuererklärung und JPK_VAT-Dateien,
  • Risiko einer Steuerprüfung und der Verhängung von Sanktionen wegen falscher Besteuerung.

Unregelmäßigkeiten resultieren häufig auch aus einer ungenauen Bestimmung des Ortes der Erbringung der Transportdienstleistung innerhalb der EU und dem Fehlen einer EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seitens des ausländischen Vertragspartners. In solchen Fällen kann die Dienstleistung trotz der physischen Durchführung des Transports ins Ausland als inländische Dienstleistung angesehen werden, was die Art ihrer Besteuerung ändert.


Zusammenfassung und Empfehlungen

Ein effizientes Steuermanagement in einem polnischen Transportunternehmen erfordert nicht nur aktuelles Wissen über gesetzliche Vorschriften, sondern auch deren korrekte Anwendung im Kontext der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit.

Transportunternehmen agieren in einem Umfeld dynamischer Gesetzesänderungen und hoher Kostenvolatilität, was die Steuerplanung zu einem der Schlüsselelemente der Finanzstrategie macht.

Wichtige Punkte, die es zu beachten gilt

  • Die Wahl der Besteuerungsform sollte an die Einnahmen- und Kostenstruktur des Unternehmens angepasst sein. Der Ryczałt kann bei geringen Betriebskosten vorteilhaft sein, während lineare Steuer oder progressive Besteuerung für Unternehmen mit höheren Ausgaben und Umsätzen besser geeignet sind.
  • Der Mehrwertsteuersatz von 0 % ist ausschließlich bei internationalem Transport zulässig – unter der Voraussetzung, dass alle formalen und dokumentarischen Anforderungen erfüllt sind. Der nationale und der innergemeinschaftliche Transport unterliegen grundsätzlich einem Steuersatz von 23 %.
  • Die MwSt-Befreiung gilt nur für Unternehmen, deren Jahresumsatz 200.000 PLN nicht übersteigt. Bei Überschreiten dieser Grenze ist die Registrierung als aktiver MwSt-Zahler in Polen verpflichtend.
  • Die Fahrzeugsteuer (Podatek od środków transportowych) gilt für Fahrzeuge ab einem bestimmten Gewicht und Verwendungszweck. Die Höhe hängt von technischen Parametern und den Beschlüssen der lokalen Steuerbehörden ab.
  • Die häufigsten Steuerfehler sind: falsche Wahl der Besteuerungsform, unvollständige Buchführung, fehlerhafte Einstufung von Leistungen im MwSt-Kontext, was zu finanziellen Sanktionen und steuerstrafrechtlicher Haftung führen kann.

Was ändert sich im Jahr 2025?

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels gibt es keine wesentlichen gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Besteuerung von Einkünften in Transportunternehmen, der Mehrwertsteuersätze oder der Gestaltung der Kfz-Steuer.

Die bisherigen Schwellenwerte gelten weiterhin: bis zu 2 Mio. EUR Jahresumsatz für die Anwendung des Ryczałt-Modells,bis zu 200 .000 PLN Umsatz für die MwSt-Befreiung.

Es empfiehlt sich jedoch, die Ankündigungen des polnischen Finanzministeriums im Hinblick auf geplante Reformen zur Einkommensteuer sowie EU-weite Änderungen zur Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen genau zu verfolgen, die sich mittelfristig auf die Abrechnung von Transportleistungen auswirken könnten.

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