Aktuelles

/ Personalwesen und Lohnbuchhaltung in Polen

Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Unternehmer in Polen im Jahr 2026 – wichtige Konsequenzen für Unternehmen

Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Unternehmer in Polen im Jahr 2026 – wichtige Konsequenzen für Unternehmen

/
Datum12 Dez. 2025
/

Die für 2026 geplante Erhöhung der Krankenkassenbeiträge in Polen ist derzeit eines der wichtigsten Themen in Unternehmerkreisen. Obwohl das polnische Finanzministerium betont, dass die Änderungen das System ordnen und seine Kohärenz wiederherstellen sollen, können sie in der Praxis eine sehr reale Erhöhung der Fixkosten für Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen bedeuten. Am stärksten betroffen sind Unternehmer in Polen, die nach der Steuertabelle und dem linearen Steuersatz abrechnen und ein geringes Einkommen oder Verluste erzielen. In ihrem Fall wird der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung steigen. Für Unternehmer mit höheren Einkommen sowie für Personen, die nach dem Pauschalsteuersatz auf der Grundlage der erfassten Einnahmen abrechnen, bleiben die Regeln für die Berechnung des Beitrags unverändert.


Rückkehr zu den alten Regeln und Ende der Vorzugsregelung

Das Jahr 2025 brachte Unternehmern in Polen eine vorübergehende Entlastung in Form einer reduzierten Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag, der auf 75 % des Mindestlohns berechnet wurde. Die Regierung beabsichtigte, diese Lösung als festen Bestandteil des Systems beizubehalten und eine umfassendere Beitragsreform einzuführen, die noch niedrigere Beiträge für eine große Gruppe von Unternehmern vorsah. Das Veto des Präsidenten im Mai blockierte jedoch diese Pläne und verwies auf Bedenken hinsichtlich der Einnahmen des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) und einer möglichen systemischen Ungerechtigkeit, wonach ein gut verdienender Unternehmer weniger Beiträge zahlen könnte als ein Arbeitnehmer, der den Mindestlohn erhält.

Dieses Veto bedeutet eine Rückkehr zu den aus dem Polnischen Deal bekannten Vorschriften und damit das automatische Inkrafttreten einer höheren Bemessungsgrundlage für die Krankenkassenbeiträge ab Februar 2026. Diese Bemessungsgrundlage wird auf 100 % des Mindestlohns angehoben, der 2026 4806 PLN brutto betragen wird.


Wie hoch wird der Krankenversicherungsbeitrag im Jahr 2026 in Polen sein?

2025 2026 Unterschied
Mindestbruttolohn 4 666 PLN 4 806 PLN 140 PLN
Berechnungsgrundlage für den Mindestkrankenversicherungsbeitrag 75 % des Mindestlohns * 4 666 = 3 499,50 PLN 100 % des Mindestlohns * 4 806 = 4 806 PLN 1 306,50 PLN
Mindestkrankenversicherungsbeitrag 9 % * 3 499,50 = 314,96 PLN 9 % * 4 806 = 432,54 PLN 117,59 PLN

Die spürbarste Auswirkung der Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags ist der Anstieg des monatlichen Mindestbeitrags, den Unternehmer zahlen müssen, die nach dem Steuertarif oder dem linearen Steuersatz abrechnen. Der bisherige Beitrag in Höhe von 314,96 PLN wird durch einen neuen Betrag von 432,54 PLN ersetzt. In der Praxis bedeutet dies einen Anstieg um 117,59 PLN pro Monat, also um mehr als 37 % gegenüber dem Vorjahr. Auf Jahresbasis erhöht sich die Belastung um 1411 PLN.

Die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags bedeutet für Unternehmer, die nach dem Steuertarif oder dem linearen Steuersatz abrechnen, eine Erhöhung der jährlichen Belastung um 1411 PLN.

Wer wird die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge am stärksten spüren?

Obwohl die Erhöhung fast alle Unternehmer in Polen betrifft, werden nicht alle sie gleichermaßen spüren. Am stärksten betroffen sind Unternehmer, die nach dem Steuertarif oder dem linearen Steuersatz veranlagt werden, insbesondere diejenigen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen. Für sie macht der Mindestbeitrag einen erheblichen Prozentsatz der monatlichen Betriebskosten aus.

Unternehmer, die höhere Einkünfte erzielen, zahlen weiterhin einen Beitrag, der als Prozentsatz des Einkommens berechnet wird – 9 % auf der Skala oder 4,9 % bei der linearen Steuer. Für sie spielt der Mindestbeitrag eine geringere Rolle, da die Belastung ohnehin höher ist. Unternehmer, die pauschal besteuert werden, zahlen weiterhin einen Beitrag, der sich nach der Höhe ihrer Einnahmen richtet, gemäß der bestehenden Pauschaltabelle. In dieser Gruppe ist die Änderung am wenigsten gravierend, obwohl es mit der Erhöhung des Mindestlohns zu Anpassungen der Pauschalsätze kommen kann.

Den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung müssen Sie auch dann zahlen, wenn Ihr Unternehmen Verluste erzielt oder keine Einnahmen erzielt.

Wirtschaftliche Folgen – droht uns eine Welle von Unternehmensschließungen?

Branchenexperten betonen, dass der kumulierte Anstieg der Steuer- und Abgabenbelastung zu einem deutlichen Rückgang der Wirtschaftstätigkeit im Bereich der Kleinst- und Kleinunternehmen führen kann. Die Aussagen der Experten deuten auf eine Zunahme der Unternehmensschließungen und -stilllegungen hin, die bereits 2024 und 2025 zu beobachten sein wird.

Die Stimmung unter Unternehmern hat sich deutlich verschlechtert – steigende Kosten, regulatorische Unsicherheit und wachsende Anforderungen an Steuerzahler führen dazu, dass die Führung eines Unternehmens zunehmend als riskant und weniger rentabel als eine Festanstellung angesehen wird. Experten weisen auf eine Abkehr vom Unternehmertum hin, die noch vor wenigen Jahren unvorstellbar schien. Ambitionierte und unternehmerisch denkende Menschen geben zunehmend ihre Geschäftstätigkeit zugunsten der Stabilität einer Festanstellung auf.


Übermäßige Belastungen für Unternehmen – Bewertung des aktuellen Beitragssystems

Der wachsende fiskalische und beitragsrechtliche Druck führt dazu, dass viele Unternehmer in Polen das derzeitige System als zu aggressiv gegenüber den kleinsten Unternehmen bezeichnen. Die Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Steuern und die obligatorischen Krankenkassenbeiträge, die unabhängig vom Finanzergebnis des Unternehmens erhoben werden, führen dazu, dass bereits zu Beginn der Geschäftstätigkeit hohe monatliche Kosten anfallen, die bei geringen Umsätzen oder saisonalen Schwankungen nur schwer zu kompensieren sind.

Viele Experten weisen darauf hin, dass ein solches Modell von wirtschaftlichen Risiken abschreckt und die natürliche Entwicklung des Unternehmertums hemmt. Polen war jahrelang ein Land, in dem sich der KMU-Sektor intensiv entwickelt hat. Heute beobachten wir eine Verlangsamung dieses Trends.

Angesichts immer komplexerer Vorschriften und steigender Beitragslasten entscheiden sich viele Unternehmer dafür, die Personal- und Lohnbuchhaltung an professionelle Unternehmen auszulagern. getsix® bietet umfassende Unterstützung in den Bereichen Personal, Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung – von der korrekten Berechnung der Krankenkassenbeiträge bis hin zur umfassenden Betreuung von Mitarbeitern und Firmeninhabern. Dadurch kann sich der Unternehmer auf die Entwicklung seines Unternehmens konzentrieren, anstatt sich mit den nächsten Gesetzesänderungen auseinanderzusetzen. Kontaktieren Sie unser Team.


Erhöhung der Krankenkassenbeiträge – was können Unternehmer tun?

Das Ende des Jahres 2025 wird zu einem entscheidenden Zeitpunkt für die Vorbereitung der Finanzen von Unternehmen auf die Erhöhung. Unternehmer sollten die Rentabilität ihrer Besteuerungsform sorgfältig analysieren und die steigenden Belastungen bei der Budgetplanung für die kommenden Jahre berücksichtigen. In vielen Fällen kann die Pauschalsteuer auf Einnahmen die rentabelste Form der Besteuerung sein, insbesondere für Unternehmen mit einer einfachen Kostenstruktur und einem relativ geringen Anteil der Ausgaben an den Einnahmen.

Es lohnt sich auch, eine stärkere Automatisierung der Verwaltungs- und Buchhaltungsprozesse in Betracht zu ziehen, um die Betriebskosten zu senken und sich auf die Suche nach Einsparungen in anderen Geschäftsbereichen vorzubereiten. Für saisonal tätige Unternehmen wird es besonders wichtig sein, ihre Liquidität angemessen zu verwalten, um die festen, unvermeidbaren Kosten wie Sozialversicherungsbeiträge zu decken.

Die Änderung der Regeln für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge ist ein guter Zeitpunkt, um die Form der Besteuerung und die Art der Buchführung erneut zu überprüfen. getsix® bietet Unternehmern Buchhaltungsberatung, laufende Überwachung von Gesetzesänderungen und zuverlässige Abrechnungen mit der Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Dank einer individuellen Herangehensweise und der ständigen Unterstützung durch Spezialisten kann der Firmeninhaber sicher sein, dass Beiträge und Steuern korrekt abgerechnet werden und alle finanziellen Entscheidungen auf aktuellen Daten basieren. Kontaktieren Sie uns.


Zusammenfassung – Was bedeutet die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge ab 2026?

Die bevorstehende Erhöhung der Krankenkassenbeiträge bedeutet für Unternehmer in Polen:

  • eine Erhöhung des Mindestbeitrags um 37 %,
  • Rückkehr zu den Regeln des Polnischen Systems und Berechnung des Beitrags auf der Grundlage von 100 % des Mindestlohns,
  • höhere Belastungen für Unternehmer mit geringem Einkommen,
  • einen erhöhten finanziellen Druck auf Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen,
  • ein steigendes Risiko der Unternehmensschließung und des Wechsels von Unternehmern in ein Angestelltenverhältnis.

Diese Änderung, die zwar als Ordnung des Systems angekündigt wurde, stellt Unternehmer vor neue Herausforderungen und kann ihre Entscheidungen über die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit erheblich beeinflussen.


Rechtsgrundlage:

  • Veto des Präsidenten der Republik Polen vom Mai 2025 gegen das Gesetz zur Änderung der Regeln für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge
  • Verordnung des Ministerrats vom 11. September 2025 über die Höhe des Mindestlohns und des Mindeststundenlohns im Jahr 2026.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

HR & PAYROLL ABTEILUNG

Barbara Rozwadowska

BARBARA
ROZWADOWSKA

Abteilungsleiter Personalwesen
und Lohnbuchhaltung

/ Senior Manager
getsix® Group
pl

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

Our Recommendations

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen