Aktuelles

/ Personalwesen und Lohnbuchhaltung in Polen

Änderungen im polnischen Arbeitsrecht 2022

Mindestlohn

Im Jahr 2022 wird der Mindestlohn 3.010 PLN brutto betragen. Die Erhöhung wird sich auf die Höhe bestimmter Leistungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auswirken, z. B. auf die Zulage für Nachtarbeit, den Mindestbetrag der Berechnungsgrundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den von Abzügen freien Betrag.

Der Mindeststundensatz für Personen, die im Rahmen bestimmter zivilrechtlicher Verträge arbeiten, wird auf 19,70 PLN brutto angehoben. Bei Verträgen mit monatlichen Beträgen erhöht sich dadurch die Pflicht zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen.


Polnische Steuerrevolution

Am 1. Januar 2022 treten die neuen Steuervorschriften des „Polish Deal“ in Kraft, die sich direkt auf die Vergütung der Arbeitnehmer auswirken:

  • Erhöhung des steuerfreien Betrags auf 30.000 PLN (bisher 8.000 PLN);
  • Anhebung der ersten Steuerschwelle auf 120.000 PLN (bisher 85.528 PLN), ab welcher der progressive Steuersatz 32 % beträgt;
  • Erhöhung des Steuerermäßigungsbetrags auf 425,00 PLN pro Monat (vorher 43,67 PLN);
  • Keine Möglichkeit, die Steuer um den gezahlten 7,75 % Krankenversicherungsbeitrag zu senken;
  • Einführung einer Steuererleichterung für die Mittelschicht, d.h. für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen zwischen 68 412 PLN und 133 692 PLN;
  • Einführung einer Steuererleichterung für Heimkehrer aus dem Ausland, kinderreiche Familien (mind. 4 Kinder) und erwerbstätige Rentner. Das Gesamteinkommen, das von der Steuerbefreiung profitiert, darf 85.528,00 PLN pro Jahr nicht überschreiten;
  • Bezahlung obligatorischer Krankenversicherungsprämien auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder und Bevollmächtigten.

Änderungen des Gesetzes über das System der sozialen Sicherheit

Eine der wichtigsten Änderungen, die im Rahmen der Gesetzesnovelle eingeführt wurden, ist die Änderung der Art und Weise der Anrechnung von Arbeitsunfähigkeitszeiten auf den Leistungszeitraum. Nach der neuen Regelung werden alle Zeiten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit (mit Ausnahme von Schwangerschaft) sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mit Unterbrechungen von höchstens 60 Tagen unabhängig von der Art der Krankheit in einen Leistungszeitraum einbezogen.  Außerdem bleibt die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld unverändert, wenn zwischen den Leistungszeiträumen (unabhängig von ihrer Art) keine Unterbrechung lag, oder die Unterbrechung kürzer als ein Kalendermonat war. Derzeit wird die Bemessungsgrundlage neu berechnet, wenn die Unterbrechung des Leistungsbezugs mindestens 3 Kalendermonate beträgt. Auch das Krankengeld für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes wurde von derzeit 70 % auf 80 % der Bemessungsgrundlage angehoben. Die wichtigste Änderung für die Beitragszahler ist die Verkürzung der Möglichkeit, Korrekturen an den eingereichten Erklärungen vorzunehmen, auf 5 Jahre.


Betriebliche Sozialversicherungskasse

Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2022 mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, einen betrieblichen Sozialfonds (ZFŚS) einzurichten. Ein Unternehmen kann jedoch auf die Einrichtung der betrieblichen Sozialversicherungskasse verzichten, indem es eine entsprechende Erklärung in der Gehaltspolitik abgibt, und die Mitarbeiter darüber entsprechend informiert. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Änderungen in den Verordnungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer Einführung in Kraft treten. Die Höhe des Zuschusses zum betrieblichen Sozialfonds für einen Vollzeitbeschäftigten beträgt im Jahr 2022 1.662,97 PLN.


Beträge zur Begrenzung der jährlichen Beitragsbemessungsgrundlage für die Renten- und Invaliditätsversicherung und der monatlichen Beitragsbemessungsgrundlage für die freiwillige Krankenversicherung

Die Obergrenze der jährlichen Beitragsbemessungsgrundlage für die Renten- und Invaliditätsversicherung wird im Jahr 2022 177.660 PLN betragen, während die monatliche Obergrenze der Grundlage für die freiwillige Krankenversicherung 14.805 PLN beträgt. Die Begrenzung der freiwilligen Krankenversicherung gilt u. a. für Selbstständige, mit ihnen zusammenarbeitende Personen, oder Auftragnehmer.


Gesetzliche Feiertage im Jahr 2022

1. Januar (Samstag) Neujahrsfest
6. Januar (Donnerstag) Dreikönigstag
17. April (Sonntag) Ostern
18. April (Montag) Ostermontag
1. Mai (Sonntag) Tag der Arbeit
3. Mai (Dienstag) Tag der Verfassung
16. Juni (Donnerstag) Fronleichnam
15. August (Montag) Mariä Himmelfahrt
1. November (Dienstag) Allerheiligen
11. November (Freitag) Unabhängigkeitstag
25. Dezember (Sonntag) Weihnachtstag
26. Dezember (Montag) Weihnachtstag

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