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Beschäftigung von ukrainischen Staatsbürgern in Polen

Beschäftigung von ukrainischen Staatsbürgern in Polen

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine wurden besondere Bestimmungen eingeführt, um den Bürgern dieses Landes den legalen Aufenthalt und die Arbeit in Polen zu erleichtern.

Nachfolgend präsentieren wir Ihnen eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger.


Legale Beschäftigung

1. Ein ukrainischer Staatsbürger kann in Polen legal arbeiten, wenn:

  • er einen legalisierten Aufenthaltstitel besitzt
  • er ab dem 24. Februar 2022 legal aus dem Gebiet der Ukraine eingereist ist und seine Absicht erklärt, hier zu bleiben.

Ein Arbeitgeber kann einen ukrainischen Staatsbürger auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder eines Mandatsvertrags einstellen.

Nach geltendem Recht hat auch der Ehepartner eines ukrainischen Staatsangehörigen, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit, das Recht auf eine legale Beschäftigung (auf der Grundlage einer vom Arbeitgeber eingereichten Meldung), wenn er aufgrund der russischen Invasion aus dem Gebiet der Ukraine nach Polen gekommen ist.

Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Einreise:

Die rechtliche Bestätigung des Grenzübertritts wird durch einen Stempel (mit Datum) belegt, der von einem Beamten des polnischen Grenzschutzes auf dem Reisepass oder einem anderen Reisedokument angebracht wird.

Wenn die Einreise nicht direkt bei der Grenzkontrolle registriert wurde, sollte der ukrainische Staatsbürger spätestens 90 Tage nach dem Grenzübertritt eine PESEL-Nummer beantragen. Damit wird der Aufenthalt legalisiert.

2. Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung auf dem Gebiet der Republik Polen auf der Grundlage des sogenannten Stempels:

Nach den neuen Vorschriften ist eine legale Beschäftigung auch für ukrainische Staatsbürger, möglich, die noch keinen Aufenthaltstitel erhalten haben, aber ein solches Verfahren vor dem 24. Februar 2022 eingeleitet haben.

In diesem Fall ist der Aufenthaltstitel der Stempel, den der Woiwode auf dem Reisedokument anbringt.

Der Stempel bestätigt, dass der folgende Antrag eingereicht wurde:

  • die Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels oder;
  • die Verlängerung eines nationalen Visums oder eines Schengen-Visums, oder;
  • die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines langfristigen Aufenthaltstitels der EU.

3. Verlängerung des Aufenthalts:

Wenn der letzte Tag des legalen Aufenthalts eines ukrainischen Staatsbürgers auf der Grundlage eines nationalen Visums oder einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vor dem 24. Februar 2022 liegt, wird er automatisch bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.


Wie kann man einen ukrainischen Staatsbürger legal beschäftigen?

Ein Arbeitgeber kann einen Bürger der Ukraine oder seinen Ehepartner einstellen, wenn sein Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet Polens legal ist (gemäß einem speziellen Gesetz) und dokumentiert ist (auf der Grundlage eines Visums oder einer visumfreien Bewegung).

Innerhalb von 14 Tagen ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, das zuständige Arbeitsamt des Landkreises zu benachrichtigen oder eine elektronische Benachrichtigung über das Portal praca.gov.pl vorzunehmen.

Die oben genannten Richtlinien gelten nicht nur für ukrainische Staatsbürger, die am 24. Februar 2022 und danach in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist sind, sondern auch für Personen, die sich unter anderen Bedingungen rechtmäßig in Polen aufhalten, z.B. auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung.

Ein Arbeitnehmer mit ukrainischer Staatsbürgerschaft benötigt ebenfalls nicht unbedingt eine PESEL-Nummer, um eine Beschäftigung aufzunehmen, sofern er im Besitz eines biometrischen Reisepasses ist. Für die jährliche PIT-Erklärung ist jedoch eine PESEL-Nummer erforderlich.


Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 12. März 2022 über die Unterstützung für die Bürger der Ukraine im Zusammenhang mit dem Krieg auf dem Territorium des ukrainischen Staates (Art. 1-4, 22, 42)

Gesetz vom 8. April 2022 über die Änderung des Gesetzes über die Unterstützung für die Bürger der Ukraine im Zusammenhang mit dem Krieg auf dem Territorium des ukrainischen Staates (Art. 3)

Gesetz vom 20. April 2004 über die Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen (Art. 87, 88z, 88za)

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