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Zwei zusätzliche freie Tage für Blutspender

Zwei zusätzliche freie Tage für Blutspender

Wir möchten Sie darüber informieren, dass zwei freie Tage für Blutspender dauerhaft in das Rechtssystem aufgenommen werden. Diese Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Blutdienst wird die Spenderinnen und Spender sicher freuen.

Nach dem neuen Wortlaut von Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 haben verdiente ehrenamtliche Blutspender und ehrenamtliche Blutspenderinnen nicht nur am Tag der Spende, sondern auch am darauffolgenden Tag, sowie für die regelmäßige ärztliche Untersuchung, Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und von dienstlichen Tätigkeiten. Wichtig ist, dass die Änderungen bereits am 20. April 2023 in Kraft treten, so dass Personen, die sich zur Blutspende entschließen, schon bald in den Genuss dieses Rechtsanspruchs kommen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Zahl der freien Tage, auf die Blutspender Anspruch haben, von der Häufigkeit der Blutspende abhängt. Eine Frau als Vollblutspenderin hat Anspruch auf bis zu 8 freie Tage pro Jahr, während ein Mann als Vollblutspender Anspruch auf bis zu 12 freie Tage pro Jahr hat. Der Unterschied ergibt sich aus der Tatsache, dass eine Frau bis zu viermal im Jahr und ein Mann dagegen bis zu sechsmal Vollblut im Jahr spenden kann. Es ist jedoch zu beachten, dass der Abstand zwischen den Blutspenden mindestens acht Wochen betragen muss.

In Anbetracht der obigen Ausführungen möchten wir Sie auffordern, sich diese Änderungen, die das Leben der Blutspender positiv beeinflussen, genauer anzuschauen. Blutspenden sind ein einzigartiges und kostbares Geschenk, welches das Leben eines Menschen retten kann. Durch diese Änderungen haben die Blutspender mehr Zeit, sich nach der Blutspende zu erholen, was sich positiv auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden auswirken wird.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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