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Vollständige Buchhaltung in Polen vs. vereinfachte Buchhaltung – Pflichten, Unterschiede und praktische Konsequenzen für Unternehmen

Vollständige Buchhaltung in Polen vs. vereinfachte Buchhaltung – Pflichten, Unterschiede und praktische Konsequenzen für Unternehmen

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Datum07 Aug. 2026
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Ergebnisse im Überblick
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Für umsatzabhängig verpflichtete Unternehmen gilt in Polen eine Grenze von 2,5 Mio. EUR Nettoerlösen aus Waren und Erzeugnissen des Vorjahres.

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Für 2026 beträgt die Grenze zur Führung von Büchern 10.646.500 PLN, basierend auf dem Kurs von 4,2586 PLN je EUR vom 1. Oktober 2025.

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Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, einfache Aktiengesellschaften und bestimmte Personengesellschaften führen Bücher unabhängig vom Umsatz.

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Für die Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen gilt separat eine 2-Mio.-EUR-Grenze; für 2026 beträgt die auf 2025er Einnahmen bezogene Grenze 8.517.200 PLN.

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Nach Art. 77 des polnischen Rechnungslegungsgesetzes können bestimmte Buchführungsverstöße mit Geldstrafe, bis zu zwei Jahren Haft oder beidem geahndet werden.

Wesentliche Erkenntnisse

Nicht jedes Unternehmen kann frei wählen

Ob vereinfachte Buchhaltung möglich ist, hängt von Rechtsform, Umsatzhöhe und Besteuerungsform des Unternehmens ab.

Mehr Finanzdaten bedeuten nicht automatisch weniger Steuern

Vollständige Buchhaltung bietet breitere Finanzinformationen, führt aber nicht automatisch zu einer geringeren Steuerbelastung.

Vereinfachte Buchhaltung beseitigt nicht alle Pflichten

Auch bei einem Einnahmen- und Ausgabenbuch (PKPiR) können weitere Aufzeichnungspflichten bestehen, etwa eine Bestandsaufnahme.

Der Umfang des Jahresabschlusses kann variieren

Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung sind nur für bestimmte Unternehmen in Polen verpflichtend.

Nach den polnischen Rechnungslegungsvorschriften ist die vollständige Buchhaltung für bestimmte Unternehmen unabhängig von ihren Umsätzen verpflichtend. Für Einzelunternehmer und bestimmte Personengesellschaften natürlicher Personen gilt eine gesetzliche Grenze von 2,5 Mio. EUR Nettoerlösen aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen im vorangegangenen Geschäftsjahr. Für die Pflicht zur Führung von Büchern im Jahr 2026 entspricht dies 10.646.500 PLN. Die vereinfachte Buchhaltung umfasst weniger umfangreiche Aufzeichnungsformen, insbesondere das Einnahmen- und Ausgabenbuch (PKPiR) sowie die Einnahmenerfassung bei der Pauschalsteuer.

Die Grundsätze der Buchführung in Polen sind gesetzlich streng geregelt – insbesondere durch das polnische Rechnungslegungsgesetz vom 29. September 1994 sowie die einschlägigen Vorschriften zur Einkommensteuer. Die vollständige Buchhaltung und die vereinfachte Buchhaltung unterscheiden sich im Umfang der Aufzeichnungen, bei den Berichterstattungspflichten und hinsichtlich der Voraussetzungen, die ein Unternehmer für die jeweilige Form erfüllen muss.

Je nach Unternehmensgröße, Rechtsform und Umsatzhöhe können Unternehmer in Polen eine vereinfachte Buchhaltung anwenden oder sind gesetzlich zur vollständigen Buchhaltung in Polen verpflichtet. Dabei gilt eindeutig: Die vollständige Buchhaltung ist in vielen Fällen keine freiwillige Entscheidung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung nach polnischem Recht.

Der Begriff „vollständige Buchhaltung“ wird in der polnischen Geschäftspraxis allgemein verwendet. Das polnische Rechnungslegungsgesetz selbst verwendet dagegen den Begriff der Bücher. „Vereinfachte Buchhaltung“ ist wiederum ein Sammelbegriff für weniger umfangreiche Formen der Aufzeichnung, die Unternehmer anwenden können, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.


Wann ist die vollständige Buchhaltung in Polen obligatorisch?

Die Pflicht zur vollständigen Buchhaltung in Polen hängt in erster Linie von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bestimmte Unternehmen müssen unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze Bücher führen, während für Einzelunternehmer und bestimmte Personengesellschaften natürlicher Personen die gesetzliche Grenze von 2,5 Mio. EUR maßgeblich ist.

Laut Artikel 2 des polnischen Rechnungslegungsgesetzes sind unter anderem folgende Unternehmen und Personen zur Führung von Büchern verpflichtet:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.), Aktiengesellschaften und einfache Aktiengesellschaften – unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze,
  • Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien – unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze,
  • natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wenn ihre Nettoerlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens dem Gegenwert von 2.500.000 EUR entsprechen,
  • Zivilgesellschaften natürlicher Personen, offene Handelsgesellschaften natürlicher Personen sowie Partnerschaftsgesellschaften, wenn sie die oben genannte Grenze erreicht haben,
  • andere juristische Personen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen,
  • Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmer,
  • bestimmte Unternehmen des Finanzsektors, unter anderem solche, die auf Grundlage des Bankenrechts oder der Vorschriften über Investmentfonds, Versicherungen und Pensionsfonds tätig sind – unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze.

Das bedeutet, dass die Umsatzgrenze nicht für alle Unternehmen in Polen gilt. Eine polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss beispielsweise auch dann Bücher führen, wenn ihre Umsätze deutlich unter der gesetzlichen Grenze liegen.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die vollständige Buchhaltung in Polen?

Für Unternehmen, bei denen die Pflicht zur Führung von Büchern von der Umsatzhöhe abhängt, beträgt die gesetzliche Grenze 2.500.000 EUR. Maßgeblich sind die Nettoerlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen im vorangegangenen Geschäftsjahr.

Der in Euro ausgedrückte Betrag wird anhand des durchschnittlichen EUR-Wechselkurses der Polnischen Nationalbank (Narodowy Bank Polski, NBP) vom ersten Werktag im Oktober des Jahres vor dem betreffenden Geschäftsjahr in polnische Złoty umgerechnet.

Daher ändert sich der in PLN ausgedrückte Grenzwert von Jahr zu Jahr. Für die Pflicht zur Führung von Büchern im Jahr 2026 beträgt die Grenze 10.646.500 PLN, auf Grundlage des Wechselkurses von 4,2586 PLN je EUR vom 1. Oktober 2025.

Die Grenze von 2,5 Mio. EUR gilt seit 2025.

Vollständige Buchhaltung · polnisches Rechnungslegungsgesetz

Benötigen Sie eine vollständige Buchhaltung in Polen?

Für bestimmte Unternehmen ergibt sich die Pflicht aus der Rechtsform; für andere gilt die Umsatzgrenze.

Pfad 1 · nach Rechtsform

Vollständige Buchhaltung ist unabhängig von der Höhe der Umsätze verpflichtend

Gemäß Artikel 2 des polnischen Rechnungslegungsgesetzes gilt dies unter anderem für:

•  Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und einfache Aktiengesellschaften

•  Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

•  Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmer

•  Bestimmte Unternehmen des Finanzsektors     (Banken, Investmentfonds, Versicherungen, Pensionsfonds)

Pfad 2 · nach Umsatz

Einzelunternehmer und bestimmte Personengesellschaften natürlicher Personen

Betrugen die Nettoerlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen im vorangegangenen Geschäftsjahr mindestens 2.500.000 EUR?

Ja  →  vollständige Buchhaltung

Nein  →  vereinfachte Buchhaltung ist ggf. möglich

Schwellenwert 2026 — Pflicht zur Führung von Büchern

10.646.500 PLN

Entspricht 2.500.000 EUR Nettoerlösen aus dem Verkauf, umgerechnet zum NBP-Kurs von 4,2586 PLN/EUR, bekannt gegeben am 1. Oktober 2025. Die Grenze von 2,5 Mio. EUR gilt nicht für Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform Bücher führen müssen.

Quelle: getsix®, auf Grundlage des Rechnungslegungsgesetzes vom 29. September 1994 (konsolidierte Fassung, Gesetzblatt 2026, Pos. 522), Art. 2.


Was zeichnet die vollständige Buchhaltung in Polen aus?

Die vollständige Buchhaltung ist ein umfassendes System der finanziellen Aufzeichnung, das detaillierte Informationen über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und das Betriebsergebnis eines Unternehmens liefert. Sie erfordert die Einhaltung von Rechnungslegungsgrundsätzen wie:

  • das Prinzip der doppelten Buchung,
  • das Prinzip der Periodenabgrenzung,
  • das Prinzip der sachlichen und zeitlichen Zuordnung.

Zu den grundlegenden Pflichten im Rahmen der vollständigen Buchhaltung gehören unter anderem:

  1. Führung der Buchhaltungsunterlagen – einschließlich Journal, Hauptbuch, Nebenbücher sowie Salden- und Umsatzübersichten.
  2. Inventur des Vermögens und der Verbindlichkeiten – nach den im polnischen Rechnungslegungsgesetz festgelegten Methoden, Fristen und Häufigkeiten.
  3. Erstellung des Jahresabschlusses – grundsätzlich einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.
  4. Ermittlung des Betriebsergebnisses – gemäß den Grundsätzen der geltenden Rechnungslegungsvorschriften.
  5. Anwendung und Aktualisierung der festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze – einschließlich der Dokumentation der Buchhaltungspolitik und des Kontenplans.

Bei bestimmten Unternehmen umfasst der Jahresabschluss zusätzlich eine Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung. Diese Bestandteile sind jedoch nicht für jedes Unternehmen verpflichtend, das in Polen Bücher führt.

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Wann lohnt es sich, freiwillig eine vollständige Buchhaltung einzuführen?

Auch wenn die vollständige Buchhaltung in Polen für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, können natürliche Personen und bestimmte Personengesellschaften natürlicher Personen die Rechnungslegungsvorschriften auch dann freiwillig anwenden, wenn ihre Umsätze unterhalb der gesetzlichen Grenze liegen.

Zu den wichtigsten Vorteilen einer umfangreicheren Buchführung gehören:

  • besserer Einblick in die finanzielle Lage des Unternehmens,
  • Möglichkeit zur Überwachung von Forderungen, Verbindlichkeiten, Vermögenswerten und Finanzierungsquellen,
  • detailliertere Analyse der Rentabilität,
  • leichtere Aufbereitung von Informationen für Banken oder Investoren,
  • Vorbereitung auf eine Änderung der Rechtsform,
  • Möglichkeit zur Erstellung umfangreicherer Managementberichte,
  • effizientere Finanz- und Investitionsplanung.

Die vollständige Buchhaltung führt nicht automatisch zu einer geringeren Steuerbelastung. Ihr wesentlicher Vorteil aus Sicht der Unternehmensführung liegt vielmehr im größeren Umfang an Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage des Unternehmens.


Welche Konsequenzen hat die Nichteinhaltung der Pflicht zur vollständigen Buchhaltung in Polen?

Ein Unternehmen, das dem polnischen Rechnungslegungsgesetz unterliegt, muss seine Bücher nach den sich daraus ergebenden Vorschriften führen.

Unregelmäßigkeiten können unter anderem zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Notwendigkeit, die Bücher wiederherzustellen oder zu korrigieren,
  • Notwendigkeit einer Korrektur steuerlicher Abrechnungen, sofern die Unregelmäßigkeiten Einfluss auf die Höhe der Steuer hatten,
  • Probleme bei Steuerprüfungen, Abschlussprüfungen oder Due-Diligence-Prozessen,
  • Schwierigkeiten bei der Vorlage verlässlicher Finanzdaten gegenüber Banken, Investoren oder Geschäftspartnern.

Das polnische Rechnungslegungsgesetz sieht zudem eine strafrechtliche Verantwortlichkeit vor. Nach Artikel 77 kann eine Person, die entgegen den gesetzlichen Vorschriften unter anderem zulässt, dass Bücher nicht geführt, nicht vorschriftsmäßig geführt oder darin unzuverlässige Angaben gemacht werden, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit beiden Strafen gleichzeitig bestraft werden.


Was umfasst die vereinfachte Buchhaltung in Polen und welche Grenzen gelten?

Die vereinfachte Buchhaltung in Polen steht in erster Linie natürlichen Personen und bestimmten Personengesellschaften natürlicher Personen zur Verfügung, die nicht zur Führung von Büchern verpflichtet sind. Die konkrete Form der Aufzeichnung hängt außerdem von der gewählten Besteuerungsform ab.

Derzeit gibt es keine einheitliche Grenze von 2 Mio. EUR, die über die Möglichkeit entscheidet, sämtliche vereinfachten Formen der Buchhaltung anzuwenden.

Die Grenze nach dem polnischen Rechnungslegungsgesetz beträgt 2,5 Mio. EUR. Für die Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen gilt dagegen eine separate Grenze von 2 Mio. EUR. Für 2026 beträgt die auf den Einnahmen aus dem Jahr 2025 basierende Grenze für die Anwendung der Pauschalsteuer 8.517.200 PLN.

Buchhaltungsgrenzen · Polen 2026

Zwei Grenzwerte, zwei unterschiedliche Regeln

Verwechseln Sie die Grenze für die Pflicht zur Führung von Büchern nicht mit der Grenze für die Pauschalsteuer

Grenze für die vollständige Buchhaltung bei umsatzabhängigen Unternehmen

2,5 Mio. EUR

10.646.500 PLN

Für die Pflicht zur Führung von Büchern im Jahr 2026 — Nettoerlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen im vorangegangenen Geschäftsjahr.

vs

Grenze für die Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen

2 Mio. EUR

8.517.200 PLN

Grenze für 2026 für die Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen, basierend auf den Einnahmen aus dem Jahr 2025.

!

Verwechseln Sie diese Grenzwerte nicht

Die Grenze von 2.500.000 EUR für die Pflicht zur Führung von Büchern gilt nicht für Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform Bücher führen müssen — für sie ist die vollständige Buchhaltung unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze verpflichtend.

Bestimmte Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften · Artikel 77 des polnischen Rechnungslegungsgesetzes

Geldstrafe

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren

Oder beide Strafen gleichzeitig

Quelle: getsix®, auf Grundlage des polnischen Rechnungslegungsgesetzes vom 29. September 1994 (Art. 77) und der Vorschriften zur Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen; Grenzwerte für 2026.

Zu den wichtigsten Formen der vereinfachten Buchhaltung in Polen gehören:

  • Einnahmen- und Ausgabenbuch (Podatkowa Księga Przychodów i Rozchodów, PKPiR) – für berechtigte Unternehmer, die ihre Einkommensteuer unter anderem nach dem progressiven Steuertarif oder nach dem linearen Einkommensteuersatz von 19 % abrechnen.
  • Einnahmenerfassung bei der Pauschalsteuer auf registrierte Einnahmen – bei dieser Besteuerungsform mindern steuerlich abzugsfähige Kosten nicht die Bemessungsgrundlage.
  • Steuerkarte – eine Besteuerungsform, die derzeit ausschließlich Steuerpflichtigen zur Verfügung steht, die sie nach dem 31. Dezember 2021 weiter angewendet und weder darauf verzichtet noch den Anspruch darauf verloren haben. Seit dem 1. Januar 2022 kann die Steuerkarte bei Aufnahme einer neuen Geschäftstätigkeit nicht mehr gewählt werden.

Ein Unternehmer, der eine vereinfachte Buchhaltung anwendet, führt nicht das für vollständige Bücher typische Kontensystem und erstellt grundsätzlich keinen Jahresabschluss nach dem polnischen Rechnungslegungsgesetz.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass keine weiteren Aufzeichnungspflichten bestehen. Unternehmer, die ein PKPiR führen, müssen beispielsweise in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine körperliche Bestandsaufnahme durchführen, unter anderem am Ende des Steuerjahres.


Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen vollständiger und vereinfachter Buchhaltung in Polen?

BereichVollständige Buchhaltung in PolenVereinfachte Buchhaltung in Polen
Form der AufzeichnungFührung von Büchern gemäß dem polnischen RechnungslegungsgesetzUnter anderem PKPiR oder Einnahmenerfassung
VerpflichtungFür bestimmte Unternehmen unabhängig von den Umsätzen oder nach Erreichen der gesetzlichen Umsatzgrenze verpflichtendNur verfügbar, wenn die für den Unternehmer und die jeweilige Besteuerungsform geltenden Voraussetzungen erfüllt sind
UmsatzgrenzeFür Unternehmen, bei denen die Umsatzgrenze maßgeblich ist: 2,5 Mio. EURKeine einheitliche Grenze; beispielsweise gilt für die Pauschalsteuer eine separate Grenze von 2 Mio. EUR
BerichterstattungPflicht zur Erstellung eines JahresabschlussesGrundsätzlich kein Jahresabschluss nach dem polnischen Rechnungslegungsgesetz
InformationsumfangInformationen über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einnahmen, Kosten, Forderungen, Verbindlichkeiten und das BetriebsergebnisAufzeichnungen dienen in erster Linie der Ermittlung der Steuerpflicht
InventurPflichten nach dem polnischen RechnungslegungsgesetzKeine Inventur nach den Regeln des Rechnungslegungsgesetzes; andere Pflichten können jedoch bestehen, z. B. eine Bestandsaufnahme bei PKPiR
ManagementinformationenErmöglicht eine detaillierte Analyse der finanziellen Lage und der RentabilitätDer Umfang der Managementinformationen ist begrenzter
KomplexitätUmfangreichere Buchführungs- und BerichterstattungspflichtenGrundsätzlich geringerer Umfang der Pflichten

Vollständige VS vereinfachte Buchhaltung in Polen

Unterschiedliche Buchführungsformen sowie Aufzeichnungs- und Berichterstattungspflichten nach polnischem Recht

Bereich

Vollständige Buchhaltung

Bücher · polnisches Rechnungslegungsgesetz

Vereinfachte Buchhaltung

PKPiR / Einnahmenerfassung

Form der Aufzeichnung

Bücher gemäß dem polnischen Rechnungslegungsgesetz — Journal, Haupt- und Nebenbücher sowie Salden- und Umsatzübersichten

PKPiR oder Einnahmenerfassung bei der Pauschalsteuer

Berichterstattung

Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses — Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang

Grundsätzlich kein Jahresabschluss nach dem polnischen Rechnungslegungsgesetz

Umsatzgrenze

2.500.000 EUR für Unternehmen, bei denen die gesetzliche Umsatzgrenze maßgeblich ist

Keine einheitliche Grenze; separate Grenze von 2 Mio. EUR für die Pauschalsteuer

Informationsumfang

Informationen über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Einnahmen, Kosten, Forderungen, Verbindlichkeiten und das Betriebsergebnis

Aufzeichnungen dienen in erster Linie der Ermittlung der Steuerpflicht

Managementinformationen

Ermöglicht eine detaillierte Analyse der finanziellen Lage und der Rentabilität

Der Umfang der Managementinformationen ist begrenzter

Komplexität

Umfangreichere Buchführungs- und Berichterstattungspflichten

Grundsätzlich geringerer Umfang der Pflichten

Quelle: getsix®, auf Grundlage des polnischen Rechnungslegungsgesetzes vom 29. September 1994 (Gesetzblatt 2026, Pos. 522) und der geltenden PIT-Vorschriften.


Welche Form der Buchhaltung gilt für Ihr Unternehmen in Polen?

Für viele Unternehmen besteht keine Wahl zwischen vollständiger und vereinfachter Buchhaltung, da sich die Pflicht zur Führung von Büchern unmittelbar aus der Rechtsform oder aus der Höhe der erzielten Umsätze ergibt.

Für kleinere Unternehmen und Einzelunternehmer, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, kann die vereinfachte Buchhaltung einen geringeren Umfang an Aufzeichnungspflichten bedeuten.

Die vollständige Buchhaltung liefert dagegen wesentlich umfangreichere Informationen über die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens. Sie ermöglicht unter anderem die Analyse der Kostenstruktur, von Forderungen und Verbindlichkeiten, der Rentabilität sowie der Finanzierungsquellen.

Dies kann insbesondere für Unternehmen von Bedeutung sein, die ihre Geschäftstätigkeit ausbauen, externe Finanzierung nutzen, innerhalb von Unternehmensgruppen tätig sind oder regelmäßige Managementberichte benötigen.

Unabhängig davon, ob die vollständige Buchhaltung in Polen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer bewussten Geschäftsentscheidung angewendet wird, müssen die Bücher ordnungsgemäß geführt und die Buchhaltungsprozesse an Art und Umfang der Geschäftstätigkeit angepasst werden.

getsix® unterstützt Unternehmen bei der vollständigen Buchhaltung, der laufenden Buchführung und der Erstellung von Jahresabschlüssen gemäß den polnischen Vorschriften. Wenn Sie Unterstützung bei der Organisation Ihrer Buchhaltungsprozesse oder bei der Bestimmung des Umfangs Ihrer Pflichten in Polen benötigen, können Sie getsix® kontaktieren.


Rechtsgrundlage:


getsixAutor des Artikels ist die getsix® Redaktion
getsix® erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Personalwesen, Lohnabrechnung und Unternehmensberatung und unterstützt Unternehmen, die in Polen tätig sind. Die getsix® Redaktion erstellt praxisorientierte Informationen, die das Verständnis der polnischen Buchhaltungs-, Steuer- und Personalthemen erleichtern.

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