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Ab 1. Januar 2022 neue Anforderungen im TAX FREE-Verfahren

Ab 1. Januar 2022 neue Anforderungen im TAX FREE-Verfahren

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Datum25 Nov 2021
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Bei den zahlreichen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes, die im Juli verabschiedet wurden, wurde das TAX FREE-System nicht ausgelassen. Die geänderten Vorschriften treten bereits am 1. Januar 2022 in Kraft. Unternehmer, die sich noch nicht auf die neuen Regelungen eingestellt haben, haben daher nur noch wenig Zeit, um die notwendigen Änderungen in ihren Unternehmen umzusetzen.

Tax-Free-Verfahren

TAX FREE ist ein Verfahren, das es Reisenden von außerhalb der Europäischen Union ermöglicht, die im Preis von innerhalb der EU gekauften Produkten enthaltene Mehrwertsteuer zurückzuerhalten. Eine Erstattung im Rahmen dieser Regelung ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • die Kosten der Einkäufe müssen 200 PLN übersteigen,
  • die Transaktionen müssen durch einen Kassenbeleg bestätigt werden,
  • die Ausfuhr der gekauften Waren muss von der Zollbehörde bestätigt werden,
  • die gekauften Produkte dürfen nicht für den Weiterverkauf bestimmt sein.

Bisher wurden alle Formalitäten im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf traditionelle Weise erledigt – mit Hilfe von Papierdokumenten. Ab Januar wird sich dieser Zustand ändern. Das gesamte Verfahren wird elektronisch mit Hilfe des speziell vorbereiteten nationalen TAX FREE IKT-Systems abgewickelt, das über das Portal für elektronische Steuer- und Zolldienste (PUESC) verfügbar sein wird.

Unternehmer, die ihren Kunden die Nutzung von TAX FREE ermöglichen wollen, müssen sich auf dem PUESC-Portal registrieren. Dies ist jedoch nicht das Ende der Änderungen. Um die von den neuen Vorschriften geforderten elektronischen Dokumente ausstellen zu können, ist mindestens eine aktive Online-Kasse erforderlich.

Für eine wirksame Registrierung im TAX FREE-System muss der Unternehmer folgende Angaben machen:

  • Angabe des Ortes, an dem die Verkäufe im Rahmen des TAX FREE-Verfahrens der Steuerrückerstattung unterliegen,
  • den angegebenen Orten Kassennummern zuzuweisen,
  • Mitarbeiter (mit ihren Konten auf dem PUESC-Portal) zu autorisieren, das TAX FREE-System zu bedienen und ihnen die entsprechenden Berechtigungen zu erteilen,
  • einen Beauftragten angeben, der auf der Grundlage einer abgeschlossenen Vereinbarung die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Reisende abwickelt, sofern die Rückerstattung nicht vom Unternehmer selbst vorgenommen wird.

Das TAX FREE-Verfahren kann nur von Unternehmen beantragt werden, die einen aktiven Status als Steuerzahler haben. Darüber hinaus müssen die im System angegebenen Einzelhandelseinheiten mit einem speziellen, im Gesetz festgelegten Hinweisschild versehen sein. Ausführliche Informationen über das Steuerrückerstattungsverfahren (in schriftlicher Form) in polnischer, englischer, deutscher und russischer Sprache sollten vor Ort verfügbar sein.

Weitere Informationen über die Registrierung im System und die Funktionsweise des Verfahrens sind auf der Website des Portals für elektronische Steuer- und Zolldienste (PUESC) [PL] zu finden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

Elżbieta Naron

Elżbieta Naron
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
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