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Estnische Körperschaftssteuer - aktueller Rechtsstand 2023

Estnische Körperschaftssteuer – aktueller Rechtsstand 2023

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Datum01 Apr 2023
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Die estnische Körperschaftsteuer wird im Gesetz als Pauschalbetrag auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften bezeichnet. Es ist eine moderne Form der Besteuerung, die Investitionen fördert und die Formalitäten bei der Steuerabrechnung für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften minimiert.

Diese Lösung richtet sich an:

  • Mikro-, kleine und mittlere Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (Kommandit- und Kommanditgesellschaften auf Aktien), welche Körperschafteesteuerzahler sind
  • Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter ausschließlich natürliche Personen sind.

Die „Estnische“ Körperschaftsteuer kann von Unternehmen genutzt werden:

  • die keine Anteile an anderen Unternehmen haben,
  • die mindestens 3 Personen, ohne ihre Gesellschafter, beschäftigen (Erleichterungen werden für kleine Steuerzahler und Start-ups gewährt),
  • deren passive Einkünfte die Einkünfte aus der betrieblichen Tätigkeit nicht übersteigen,
  • die ihre Abschlüsse nicht nach den IAS erstellen,
  • eine entsprechende Mitteilung ihrem Finanzamt über die Wahl dieser Form der Besteuerung einreichen.

Alle diese vorstehenden Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Die estnische Körperschaftssteuer wird fällig, wenn das Unternehmen seinen Gewinn ausschüttet. Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftssteuer unterliegt, muss daher im Prinzip keine Körperschaftssteuer zahlen, bis der Gewinn ausgeschüttet wird. Der Körperschaftssteuersatz satz für die estnische Körperschaftssteuer beträgt 10% für kleine Steuerzahler und 20% für alle anderen Unternehmen.

Der Aktionär ist jedoch berechtigt, einen Abzug für die erhaltene Dividende vorzunehmen. Er kann die auf diese Dividende gezahlte Steuer um den entsprechenden Teil der von der Gesellschaft gezahlten Steuer reduzieren.

Dies führt dazu, dass die endgültige Steuer des Aktionärs beträgt:

  • für einen kleinen Steuerzahler: 10%
  • für alle anderen Unternehmen: 5%

Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftsteuer unterliegt, muss auch keine Mindeststeuer zahlen (gesetzliche Befreiung).
Ein Unternehmen, das der estnischen Körperschaftsteuer unterliegt und dessen Umsatz (einschließlich Mehrwertsteuer) im vorangegangenen Steuerjahr den Betrag von PLN 2.000.000,00 nicht übersteigt, hat das Recht auf eine vierteljährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer.

Bei der Entscheidung für eine Abrechnung nach dem Prinzip der estnischen Körperschaftssteuer – sollte jedoch bedacht werden, dass neben der oben genannten Gewinnausschüttung auch eine Körperschaftssteuer -pflicht entsteht im Zusammenhang mit:

  • der Verwendung des Gewinns zur Deckung von Verlusten, die in dem Zeitraum, bevor der Gewinn der estnischen Körperschaftsteuer unterlag, entstanden sind,
  • sogenannten verdeckten Gewinnen,
  • Ausgaben, die nicht mit der Geschäftstätigkeit zusammenhängen.

Unter verdeckten Gewinnen versteht man Zuwendungen an Aktionäre, Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen, darunter z. B. ein einem solchen Gesellschafter gewährtes Darlehen. Die Wahl dieser Lösung ist verbunden mit ihrer zwingenden Anwendung über einen Zeitraum von 4 Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere vier Jahre.

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