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Mehrwertsteuer (MwSt) auf Transportdienstleistungen in Polen: Sätze, Vorschriften und Dokumentationspflichten

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Datum20 Juni 2025
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Die Mehrwertsteuer (MwSt) im Transportsektor ist in Polen einer der wichtigsten Faktoren, die die Liquidität, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in dieser Branche beeinflussen. Dies ergibt sich aus den Besonderheiten der Transporttätigkeit, die häufig Erbringung von Dienstleistungen für inländische, EU- und Nicht-EU-Vertragspartner umfasst. Jeder dieser Fälle kann unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben.

Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze und komplizierten Vorschriften zur Bestimmung des Leistungsortes sind Unternehmen im TSL-Sektor (Transport – Spedition – Logistik) in Polen verpflichtet, die Art der erbrachten Transportleistungen genau zu identifizieren und ihren Charakter ordnungsgemäß zu dokumentieren. In der Praxis bedeutet dies, dass nicht nur die geltenden nationalen und EU-Vorschriften bekannt sein müssen, sondern auch deren richtige Auslegung im Kontext jeder einzelnen Transaktion. In diesem Zusammenhang gewinnt eine professionelle Buchhaltung für Transportunternehmen, die kostspielige Fehler vermeidet und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften gewährleistet, enorme Bedeutung.

Eine falsche Einstufung der Dienstleistung oder eine fehlerhafte Bestimmung des Besteuerungsortes kann schwerwiegende Folgen haben, darunter Korrekturen von Steuererklärungen, steuerliche Sanktionen und das Risiko einer steuerstrafrechtlichen Haftung. Darüber hinaus können Fehler in diesem Bereich auch Geschäftsbeziehungen zu Kunden beeinträchtigen, insbesondere im internationalen Kontext, wo unterschiedliche Ansätze bei der Dokumentation und Abrechnung zu Streitigkeiten oder Zahlungs-verzögerungen führen können.

Aus diesem Grund sollte die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer im polnischen Transportsektor als Teil des strategischen Steuer- und Finanzrisikomanagements eines Unternehmens betrachtet werden.

Unabhängig davon, ob ein Unternehmen national, innerhalb der EU oder international tätig ist, ist das Verständnis der MwSt-Vorschriften in Polen nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Instrument zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und Transparenz.


Grundlagen der Besteuerung von Transportdienstleistungen in Polen – Definitionen und allgemeine Grundsätze

Die Besteuerung von Transportdienstleistungen im polnischen Mehrwertsteuersystem basiert auf einer Reihe von Rechtsvorschriften, die sich aus dem polnischen Mehrwertsteuergesetz, Durchführungsverordnungen sowie EU-Vorschriften – insbesondere der Richtlinie 2006/112/EG – ergeben. Das Verständnis grundlegender Definitionen und allgemeiner Regeln ist unerlässlich für die ordnungsgemäße Abrechnung der Mehrwertsteuer im operativen Geschäft.

Definition einer Transportdienstleistung

Nach polnischem Mehrwertsteuerrecht versteht man unter einer Transportdienstleistung die Beförderung von Waren oder Personen von einem Ort zum anderen mittels eines Transportmittels. Diese Definition umfasst sowohl Transporte, die vom Frachtführer selbst durchgeführt werden, als auch Dienstleistungen, die durch Subunternehmer erbracht werden. Bei Transportdienstleistungen für Waren sind auch Nebenleistungen wie das Be- und Entladen, Umladen oder Lagern zu berücksichtigen, sofern sie integraler Bestandteil der Leistung sind.

Zeitpunkt der Steuerpflicht

Aus Artikel 19a des Mehrwertsteuergesetzes ergibt sich der allgemeine Grundsatz, dass die Steuerpflicht für Transportdienstleistungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung entsteht. Bei wiederkehrenden Leistungen– Transportleistungen, die regelmäßig oder im Rahmen langfristiger Verträge erbracht werden, entsteht die Steuerpflicht mit Ablauf jedes Abrechnungszeitraums (z. B. eines Monats), sofern solche Zeiträume im Vertrag vorgesehen sind.

Leistungsort

Einer der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer auf Transportleistungen ist die richtige Bestimmung des Leistungsortes. Bei Dienstleistungen für Steuerpflichtige (B2B) wird der Ort der Leistungserbringung grundsätzlich nach Art. 28b des polnischen MwSt-Gesetzes bestimmt, d.h. am Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Geschäftssitz hat. Bei Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) gelten andere Regeln gemäß Art. 28f.
Für den Transport von Gütern und Personen gelten darüber hinaus besondere Bestimmungen – der Ort der Besteuerung kann von der Beförderungsstrecke, der Länge der inländischen und ausländischen Abschnitte sowie vom Status des Leistungsempfängers abhängen.

Einstufung der MwSt-Sätze in Polen

Transportdienstleistungen in Polen unterliegen nicht einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz. Die Vorschriften unterscheiden die Sätze je nach Transportart (Güter vs. Personen), territorialem Geltungsbereich (inländisch, innergemeinschaftlich, international) sowie dem Vorliegen formaler Voraussetzungen wie Transportdokumentation. Für inländischen und innergemeinschaftlichen Transport gilt in Polen der Standardsatz von 23 %. Der internationale Verkehr kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Steuersatz von 0 % besteuert werden. Der Personenverkehr unterliegt in der Regel einem Vorzugssatz von 8 %.

Dokumentation als Voraussetzung für die Anwendung des Satzes

Die Anwendung ermäßigter oder befreiter Mehrwertsteuersätze hängt von einer ordnungsgemäßen Dokumentation der erbrachten Dienstleistung ab. Im Falle des internationalen Transports sind unter anderem Frachtbriefe (CMR), Transportaufträge, Zoll- oder Speditionsdokumente erforderlich.
Das Fehlen vollständiger Unterlagen kann dazu führen, dass der Standardsatz von 23 % angewendet und eine steuerliche Korrektur erforderlich wird.

Mehrwertsteuer (MwSt) auf Transportdienstleistungen in Polen


Inlandstransport in Polen – wann gilt der Mehrwertsteuersatz von 23 %

Transportdienstleistungen, die vollständig auf dem Gebiet der Republik Polen erbracht werden, unterliegen dem Standard-Mehrwertsteuersatz von 23 %. Die Anwendung dieses Steuersatzes ergibt sich aus dem allgemeinen Prinzip der Besteuerung von Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb des Landes gemäß dem polnischen Mehrwertsteuergesetz vom 11. März 2004 (Gesetzblatt 2023, Pos. 1570, mit späteren Änderungen).
Der Satz von 23 % gilt sowohl für den Gütertransport als auch für den Personentransport, sofern die gesamte Dienstleistung innerhalb der polnischen Staatsgrenzen erbracht wird und keine Bedingungen vorliegen, die die Anwendung eines ermäßigten Satzes erlauben würden (z. B. 8 % für den Personentransport auf Fernstrecken mit Sammelfahrschein).

Welche Dienstleistungen umfasst der innerstaatliche Verkehr?

Der innerstaatliche Verkehr umfasst alle Beförderungsleistungen, die vollständig innerhalb des Hoheitsgebiets Polens ohne Überschreiten der Staatsgrenze erbracht werden. Dies gilt sowohl für:

  • der Gütertransport mit Lkw, Bahn, Binnenschiff oder Lufttransport, sofern sowohl das Be- als auch das Entladen in Polen erfolgen;
  • der Personentransport, sofern die gesamte Strecke vollständig innerhalb des Landes liegt und nicht die Voraussetzungen für die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes erfüllt (z. B. nicht mit einem Sammelfahrschein im Sinne der polnischen Verordnung über ermäßigte Steuersätze durchgeführt wird).

Es ist zu beachten, dass bereits bei einem einzigen Abschnitt der Beförderung außerhalb des Landes keine Inlandstransportleistung mehr vorliegt und die Einstufung der Dienstleistung im Rahmen einer internationalen oder innergemeinschaftlichen Transaktion gesondert zu prüfen ist.

Erforderliche Unterlagen für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer in Polen

Um eine inländische Beförderungsleistung korrekt mit einem Mehrwertsteuersatz von 23 % zu besteuern, muss der Steuerpflichtige über Unterlagen verfügen, die den Start- und Zielort des Transports, die Art der beförderten Güter (oder Personen) sowie das Datum der Leistungserbringung eindeutig bestätigen.
Die wichtigsten Dokumente, die zu Beweis- und Prüfzwecken gesammelt und aufbewahrt werden sollten, sind:

  • Mehrwertsteuerrechnung – ausgestellt gemäß Art. 106e des polnischen Mehrwertsteuergesetzes, mit detaillierter Angabe der Transportleistung (einschließlich Kundendaten, Strecke, Leistungsdatum, Steuersatz und Steuerbetrag);
  • Transportauftrag – ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen, der den Leistungsumfang definiert;
  • Beförderungsdokument – bei der Beförderung von Gütern ist dies in der Regel ein Frachtbrief (nationaler CMR), der den Transportverlauf sowie die Lade- und Entladedaten bestätigt;
  • Bestätigung der Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung – z. B. eine Empfangsbestätigung des Kunden, ein Übergabeprotokoll oder eine elektronische Signatur des Kunden in einem Telematiksystem;
  • ergänzende Unterlagen, wie GPS-Berichte, Fahrtschreiberaufzeichnungen oder andere operative Daten, die bestätigen, dass die Dienstleistung auf polnischem Staatsgebiet erbracht wurde.

Das Fehlen ordnungsgemäßer Unterlagen kann dazu führen, dass der angewandte Mehrwertsteuersatz von den Steuerbehörden beanstandet wird, was mit dem Risiko von finanziellen Sanktionen und der Verpflichtung zur Korrektur der Abrechnungen verbunden ist.

Für Audit-Zwecke und im Falle einer möglichen Steuerprüfung wird empfohlen, die Transportunterlagen so zu führen, dass sie leicht mit den entsprechenden Verkaufsrechnungen in Verbindung gebracht werden können.


Innergemeinschaftlicher Transport – Regeln für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 23 % in Polen

Der innergemeinschaftliche Transport ist eine der grundlegenden Formen der Frachttätigkeit, die von Unternehmen im TSL-Sektor (Transport – Spedition – Logistik) im Rahmen des einheitlichen Binnenmarkts der Europäischen Union durchgeführt wird. Dienstleistungen, die die Beförderung von Waren zwischen EU-Mitgliedstaaten betreffen, unterliegen – trotz fehlender Zollgrenzen – den steuerlichen Vorschriften des EU-Rechts sowie dem polnischen Mehrwertsteuergesetz.
Grundsätzlich unterliegt die Beförderung von Waren für Steuerpflichtige mit Sitz in Polen, wenn die Beförderung in einem Mitgliedstaat beginnt und in einem anderen endet, einem Steuersatz von 23 %, sofern keine Voraussetzungen für die Einstufung der Dienstleistung als außerhalb des Landes erbracht vorliegen.

Warenverkehr zwischen EU-Ländern

Die innergemeinschaftliche Beförderung von Waren umfasst die Verbringung von Gütern zwischen den Gebieten zweier Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die entscheidenden Kriterien zur Einstufung einer Dienstleistung als innergemeinschaftlich sind: der physische Warenverkehr der Güter über eine EU-Grenze hinaus als auch die Bestimmung des steuerlichen Status des Empfängers der Dienstleistung.
Ist der Leistungsempfänger ein Steuerpflichtiger mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Polen, wird der Ort der Dienstleistung nach den allgemeinen Vorschriften des Artikels 28b des polnischen Mehrwertsteuergesetzes bestimmt – d. h. in dem Land, in dem der Empfänger sein Unternehmen betreibt. In diesem Fall stellt der polnische Dienstleister eine Rechnung mit dem Vermerk „NP“ (nicht steuerbar in Polen) aus, sofern der Leistungsempfänger über eine gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. In der Praxis bedeutet dies das Reverse-Charge-Verfahren und die Verpflichtung des Käufers zur Abrechnung der Steuer.
Ist der Leistungsempfänger hingegen in Polen ansässig oder verfügt er nicht über eine gültige EU-USt-IdNr., und wird die Leistung durch ein polnisches Unternehmen erbracht, kann eine Besteuerung mit 23 % erforderlich sein.

Steuerpflichten und Zeitpunkt der Entstehung der Mehrwertsteuerpflicht

Aus steuerlicher Sicht ist die Erbringung innergemeinschaftlicher Transportdienstleistungen mit verschiedenen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten verbunden. Die wichtigsten davon sind:

  • Überprüfung des Status des Leistungsempfängers – der Dienstleister ist verpflichtet, zu überprüfen, ob der Vertragspartner als EU-Mehrwertsteuerpflichtiger registriert ist, was über das VIES-System (VAT Information Exchange System) bestätigt werden kann
  • korrekte Rechnungsausstellung – die Rechnung muss einen Vermerk über die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Vertragsparteien sowie eine Beschreibung der Transportdienstleistung einschließlich der Beförderungsroute enthalten;
  • Dokumente zum Nachweis der Leistungserbringung – Es müssen Dokumente vorliegen, die die tatsächliche Beförderung der Waren zwischen den Mitgliedstaaten belegen, wie z. B. CMR, Transportaufträge, Lieferbestätigungen sowie gegebenenfalls Berichte aus Telematiksystemen.;
  • Buchhaltung und Meldung – der polnische Steuerpflichtige, der die Transportleistung erbringt, muss die Transaktion in der Umsatzsteuervoranmeldung sowie ggf. in der Zusammenfassenden Meldung (VAT-UE) angeben.

Die Steuerpflicht entsteht gemäß der allgemeinen Regel des Artikels 19a des polnischen Mehrwertsteuergesetzes – zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, also bei Abschluss des Transports. Bei fortlaufenden Dienstleistungen entsteht die Steuerpflicht am Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums (z. B. Monat oder Quartal), sofern solche Zeiträume im Vertrag festgelegt sind.

Aufgrund möglicher unterschiedlicher Auslegungen hinsichtlich des Ortes der Leistungserbringung ist es ratsam, jeweils die Art des Vertrags, die Beförderungsroute, den Status des Käufers und die Art der Dokumentation der Dienstleistung zu prüfen. Dies gewährleistet nicht nur eine korrekte MwSt-Abrechnung in Polen, sondern verringert auch steuerliche Risiken im Falle einer Prüfung durch die polnischen Steuerbehörden.


Internationaler Transport – wann ist ein Mehrwertsteuersatz von 0 % möglich?

Der internationale Transport von Gütern, verstanden als Transport zwischen dem Gebiet Polens und dem Gebiet eines Drittstaates (außerhalb der Europäischen Union), kann unter bestimmten formellen und materiellen Voraussetzungen, die im Mehrwertsteuergesetz festgelegt sind, mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 0 % besteuert werden. Die Anwendung dieses Satzes ist nicht automatisch und erfordert eine präzise Dokumentation der Art der Dienstleistung und der Beförderungsrichtung der Waren.

Kriterien für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 %

Nach Artikel 83 Absatz 1 Punkt 23 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes vom 11. März 2004 kann der Satz von 0 % auf Transportdienstleistungen angewendet werden, wenn:

  • der Transport von Waren außerhalb der Europäischen Union beginnt oder endet (d. h. ein Drittland umfasst);
  • die Dienstleistung direkt mit der Ausfuhr, Einfuhr oder dem Transit von Waren verbunden ist;
  • der Transport physisch von einem in Polen ansässigen Unternehmen durchgeführt oder beauftragt wird, das als aktiver Mehrwertsteuerpflichtiger registriert ist;
  • der Dienstleister über eine geeignete Dokumentation verfügt, die den internationalen Charakter der Leistung bestätigt.

Es ist zu betonen, dass das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen zur Anwendung des Standardsatzes von 23 % führt. Der Gesetzgeber hat einen strengen Ansatz für die Dokumentation dieser Art von Transaktionen gewählt, um Missbrauch im Bereich der grenzüberschreitenden Besteuerung zu verhindern.

Dokumentationsanforderungen – Frachtbriefe, Speditionsaufträge und Sonstiges

Voraussetzung für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % in Polen ist, dass der Dienstleister über Unterlagen verfügt, die eindeutig bestätigen, dass der Transport:

  • die Verbringung von Waren aus einem Drittland (also außerhalb der EU) betrifft,
  • tatsächlich durchgeführt wurde – d. h. dass eine physische Beförderung stattgefunden hat.

Zu diesen Nachweisen gehören insbesondere:

  • internationaler Frachtbrief (CMR) – mit Unterschriften des Absenders, Frachtführers und Empfängers, der die physische Durchführung des Transports auf einer internationalen Strecke bestätigt;
  • Speditionsauftrag oder Transportvertrag – zur Bestätigung des Leistungsumfangs und der Bedingungen;
  • Zolldokumente – darunter Ausfuhranmeldungen (z. B. IE-599), SAD-Dokumente (Single Administrative Document), die bestätigen, dass die Waren dem Ausfuhrverfahren unterliegen;
  • Verkaufsrechnung – mit Angaben zum Vertragspartner, zum Ort der Beladung und Entladung sowie zur Ausweisung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % und der Rechtsgrundlage für dessen Anwendung;
  • Bestätigungen über die Abnahme der Waren in einem Drittland – dies kann eine Lieferbestätigung, ein Lagerschein oder ein anderer Nachweis sein, aus dem der Ort der Beendigung des Transports hervorgeht.

Bei unvollständigen Unterlagen oder Zweifeln hinsichtlich des tatsächlichen Transportverlaufs können die polnischen Steuerbehörden die Anwendung des 0 %-Satzes infrage stellen und eine Korrektur mit dem Standardsatz von 23 % verlangen.

Anwendungsbeispiele – Polen ↔ Ukraine, Polen ↔ China

Beispiel 1: Transport von Polen in die Ukraine
Ein polnischer Spediteur erhält den Auftrag zur Beförderung von Waren aus einem Lager in Rzeszów zum Empfänger in Kyjiw. Die Dienstleistung wird direkt für den Exporteur erbracht und der Transport erfolgt über den Grenzübergang Dorohusk. Der Spediteur verfügt über:

  • einen CMR-Frachtbrief,
  • einen Transportauftrag,
  • eine Ausfuhranmeldung (IE-599),
  • Bestätigung der Lieferung der Ware an den Empfänger.

In diesem Fall sind alle Voraussetzungen für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % in Polen erfüllt.

Beispiel 2: Transport von China nach Polen
Ein Importeur aus Gdynia beauftragt den Transport eines Containers vom Hafen Shanghai zu einem Terminal in Polen. Die Dienstleistung wird von einem Logistikunternehmen erbracht, das den Seetransport und die Zollabwicklung organisiert. Der Spediteur verfügt über Transportdokumente (einschließlich Konnossement), eine SAD-Einfuhranmeldung und eine Kaufrechnung. Sofern sich der Transport direkt auf die Einfuhr von Waren in die EU bezieht, kann die Dienstleistung mit einem Steuersatz von 0 % besteuert werden, sofern der Transport- und Zollabfertigungsprozess entsprechend dokumentiert ist.


Ort der Erbringung der Transportdienstleistung – ein entscheidender Faktor für die Abrechnung der Mehrwertsteuer

Die korrekte Bestimmung des Leistungsortes für eine Transportdienstleistung ist einer der Grundlagen für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer in Polen. Der Leistungsort bestimmt, in welchem EU-Mitgliedstaat (oder außerhalb der EU) die Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden muss. Ein Fehler bei der Bestimmung des Leistungsortes führt nicht nur zu einer fehlerhaften Besteuerung, sondern auch zu einem Steuerhaftungsrisiko, einer Berichtigungspflicht und möglichen Sanktionen.
Bei Transportdienstleistungen hängt die Methode zur Bestimmung des Leistungsortes vom Dienstleistungstyp (Güter- oder Personenbeförderung), vom Status des Empfängers (Unternehmer oder Verbraucher) sowie vom territorialen Geltungsbereich (inländisch, innergemeinschaftlich oder international) ab.

Wie bestimmt man den Leistungsort

Gemäß den Bestimmungen des polnischen Mehrwertsteuergesetzes sowie der Richtlinie 2006/112/EG wird der Leistungsort bei Transportdienstleistungen nach folgenden Regeln festgelegt:
a) Dienstleistungen für Steuerpflichtige (B2B)
Nach Artikel 28b des polnischen Mehrwertsteuergesetzes ist der Ort der Erbringung von Beförderungsleistungen für Steuerpflichtige der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Geschäftssitz oder eine feste Niederlassung hat, an den die Leistung erbracht wird.
Das bedeutet, dass in typischen B2B-Beziehungen die Dienstleistung möglicherweise nicht in Polen steuerpflichtig ist, selbst wenn ihre physische Ausführung im Inland erfolgt – sofern der Vertragspartner seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder außerhalb der EU hat.

b) Dienstleistungen für Verbraucher (B2C)
Für Transportdienstleistungen, die an Privatpersonen erbracht werden, gelten andere Regeln:

  • bei Gütertransporten: Art. 28f Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes besagt, dass der Ort der Dienstleistung der Ort ist, an dem der Transport proportional zur zurückgelegten Strecke erfolgt.;
  • bei Personentransporten: gemäß Art. 28f Abs. 2 wird der Ort der Leistungserbringung entsprechend festgelegt, d. h. auf der Grundlage der Länge der in den einzelnen Staaten zurückgelegten Streckenabschnitte.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Leistung entsprechend aufzuteilen und den jeweiligen Steuerhoheiten zuzuordnen ist.

Ausnahmen und rechtliche Besonderheiten

Die Vorschriften über den Leistungsort von Transportdienstleistungen enthalten mehrere Ausnahmen und Feinheiten, die in der praktischen Anwendung von Bedeutung sein können:

  • Nebenleistungen zum Transport – wenn die Dienstleistung Hilfscharakter hat (z. B. Be- oder Entladen, Umladen), wird der Leistungsort nach den Vorschriften für die Hauptleistung bestimmt. Wird die Nebenleistung separat betrachtet, können abweichende Regelungen gelten.
  • Internationaler Transport als Dienstleistung im Zusammenhang mit Aus- oder Einfuhr – Bezieht sich der Transport unmittelbar auf die Aus- oder Einfuhr von Waren (z. B. von China nach Polen), kann sich der Leistungsort außerhalb der EU befinden, selbst wenn ein Teil der Strecke innerhalb des EU-Gebiets verläuft.
  • Feste Niederlassung (Fixed Establishment) – Verfügt der Steuerpflichtige über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in einem anderen Land, kann der Leistungsort dieser Einrichtung zugeordnet werden, anstatt dem Hauptsitz. Dies erfordert eine Analyse des Umfangs der Beteiligung der Zweigniederlassung an der Erbringung der Dienstleistung.
  • Aufteilung der Dienstleistung in Abschnitte – Bei Beförderungen, die in mehreren Ländern durchgeführt werden, ist die Dienstleistung in jedem Land proportional zur zurückgelegten Strecke zu besteuern. Dies ist besonders wichtig bei Personenbeförderungen oder mehrteiligen Güterbeförderungen.
  • Gemischter Status des Leistungsempfängers – Hat der Empfänger sowohl den Status eines Steuerpflichtigen als auch eines Verbrauchers (z. B. eine natürliche Person mit Gewerbebetrieb, die aber keine EU-USt-ID angibt), muss der Ort der Leistungserbringung auf der Grundlage des Zwecks der Leistung und der im Vertrag angegebenen Daten individuell beurteilt werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, vor Beginn der Transportleistung – insbesondere aus oder innerhalb Polens – eine detaillierte Analyse des steuerlichen Status des Leistungsempfängers, der Transportstrecke und des Leistungszwecks vorzunehmen. In Polen gilt es als bewährte Praxis, klare vertragliche Vereinbarungen zu treffen (z. B. Transportauftrag, Rahmenvertrag), in denen die Leistungsbedingungen und die Angaben zum Auftraggeber, einschließlich seiner EU-USt-ID, eindeutig definiert sind.


Praktische Fallstudie: MwSt-Abrechnung in drei Geschäftsmodellen in Polen

Zum besseren Verständnis der Grundsätze der Mehrwertsteuerabrechnung im Bereich Transport zeigt das folgende Beispiel drei Modellfälle aus der Praxis, basierend auf geltendem polnischem Recht, steuerlicher Klassifizierung und Dokumentationspflichten. Jedes der Beispiele spiegelt einen anderen territorialen Geltungsbereich und Charakter der Transportdienstleistung wider, wodurch verschiedene praktische Szenarien veranschaulicht werden können.

Polnischer Transportunternehmer, der Dienstleistungen innerhalb der EU erbringt

Tätigkeitsprofil:
Eine Spółka z o.o. (polnische GmbH) mit Sitz in Polen erbringt Lkw-Transportdienstleistungen auf der Strecke Polen – Deutschland – Niederlande – Belgien im Auftrag ausländischer Auftraggeber mit gültiger EU-USt-ID.

MwSt-Abrechnung:
Nach Artikel 28b des polnischen Mehrwertsteuergesetzes ist der Leistungsort bei Dienstleistungen an Steuerpflichtige der Sitz des Dienstleistungsempfängers. Da die Auftraggeber in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind und über gültige USt-IDs verfügen, unterliegt die Leistung nicht der polnischen Mehrwertsteuer.

Formale Anforderungen:

  • Ausstellung einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer (Vermerk „Reverse-Charge“),
  • Meldung der Transaktion in der Zusammenfassenden Meldung (VAT-UE),
  • eine Verpflichtung zur Abführung der Mehrwertsteuer in Polen, aber Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen, die die tatsächliche Durchführung der Beförderung belegen.

Hinweise:
Es ist erforderlich, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Vertragspartner im VIES-System sorgfältig zu überprüfen und den Transportverlauf zu dokumentieren (CMR, Aufträge, Empfangsbestätigungen) sind zwingend erforderlich.

Spedition organisiert Transport von China nach Polen

Tätigkeitsprofil:
Ein polnisches Speditionsunternehmen organisiert Containertransporte vom Hafen Shanghai zum Lager des Kunden in Łódź. Die Dienstleistung umfasst Seetransport, Zollabfertigung im Hafen Gdańsk und Straßentransport innerhalb Polens.

MwSt-Abrechnung:
Die Gesamtleistung gilt als internationaler Transport im Zusammenhang mit dem Import von Waren. Nach Artikel 83 Abs. 1 Punkt 23 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes kann der 0 %-Satz angewendet werden, wenn die Dienstleistung unmittelbar mit der Einfuhr von Waren zusammenhängt und der Steuerpflichtige über vollständige Unterlagen verfügt.

Erforderliche Dokumente:

  • Transportdokumente (z. B. Konnossement, CMR),
  • Zolldokumente (SAD, z. B. IE-599),
  • Speditionsauftrag, der den Zusammenhang zwischen der Dienstleistung und der Einfuhrlieferung bestätigt,
  • Rechnung mit 0 % Mehrwertsteuer, zusammen mit der Rechtsgrundlage für deren Anwendung.

Hinweise:
Die Anwendung des 0 %-Satzes in Polen erfordert vollständige Dokumentation und einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Dienstleistung und dem Einfuhrzollverfahren. Liegen die erforderlichen Unterlagen nicht vor, ist der Dienstleister verpflichtet, den Grundsteuersatz von 23 % anzuwenden.

Inländischer Personentransport in Polen mit Subunternehmer

Tätigkeitsprofil:
Ein polnischer Anbieter von öffentlichem Personentransport führt regelmäßige Fahrten auf der Strecke Kraków – Katowice durch. Die Fahrt wird von einem Subunternehmer (Transportfirma) auf Grundlage eines Rahmenvertrags ausgeführt.

MwSt-Abrechnung:
Gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und Anhang Nr. 3 unterliegt die Beförderung von Personen auf dem Gebiet Polens einem Steuersatz von 8 %. Dieser Satz gilt sowohl für Leistungen des Hauptauftragnehmers als auch für solche, die über Subunternehmer erbracht werden.

Abrechnungsstruktur:

  • Der Auftraggeber stellt dem Endkunden (z. B. einer Gemeinde oder öffentlichen Institution) eine Rechnung mit 8 % MwSt aus.
  • Der Subunternehmer stellt dem Auftraggeber ebenfalls eine Rechnung mit 8 %, da er eine Dienstleistung erbringt, die in Art und Umfang identisch ist.

Erforderliche Dokumente:

  • · Vertrag mit dem Subunternehmer, in dem die Regeln für die Erbringung der Dienstleistung festgelegt sind,
  • · Berichte über die durchgeführten Fahrten, Fahrpläne, Bestätigungen der Durchführung der Strecke,
  • · Fahrscheine oder Berichte aus dem elektronischen Verkaufssystem (falls zutreffend).

Hinweise:
Im B2B-Beziehungen innerhalb einer einzigen Personenverkehrsleistung gilt der ermäßigte Satz von 8 % auch zwischen Hauptauftragnehmer und Subunternehmer. Es ist wichtig, dass die Art der Subunternehmerleistung der Endleistung gegenüber den Fahrgästen entspricht.


Zusammenfassung und Empfehlungen für Transportunternehmen in Polen

Die Mehrwertsteuerregelungen für Transportdienstleistungen sind komplex und hängen von der Art der Dienstleistung, ihrem territorialen Geltungsbereich, dem Status des Leistungsempfängers sowie den Dokumentationspflichten ab. Jeder Fehler bei der Klassifizierung oder Abrechnung kann schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung von Steuerrückständen, Zinsen und Verwaltungsstrafen. Daher sollten Unternehmen im polnischen TSL-Sektor (Transport – Spedition – Logistik) steuerliche Aspekte als integralen Bestandteil des operativen und strategischen Managements betrachten.

Wie sich die MwSt-Abrechnung optimieren lässt

Die Optimierung der Mehrwertsteuerabrechnung im polnischen Transportwesen sollte sich auf vier Schlüsselbereiche konzentrieren:

  1. Segmentierung der Dienstleistungen nach Art und territorialem Geltungsbereich
  2. Jede Dienstleistung sollte eindeutig als inländisch, innergemeinschaftlich oder international klassifiziert werden. So lässt sich der passende Mehrwertsteuersatz (23 %, 8 % oder 0 %) korrekt anwenden und die zugehörige Dokumentationspflicht bestimmen.

  3. Überprüfung des Status der Geschäftspartner
  4. Bei B2B-Transaktionen ist es entscheidend festzustellen, ob der Kunde als Mehrwertsteuerpflichtiger in der EU oder außerhalb registriert ist. Dazu ist die regelmäßige Nutzung des VIES-Systems sowie die Dokumentation jeder Prüfung erforderlich.

  5. Vereinheitlichung von Dokumentationsverfahren
  6. Für jede Dienstleistungskategorie sollte eine interne Checkliste mit erforderlichen Dokumenten eingeführt werden (z. B. CMR-Frachtbrief, SAD-Zolldokumente, Aufträge, Lieferbestätigungen). Fehlen diese Dokumente bei einer Kontrolle, führt dies in der Regel zur Anfechtung des angewandten Mehrwertsteuersatzes von 0 % oder 8 %.

  7. Laufende Analyse der Steuergesetze und -auslegungen
  8. Aufgrund der sich dynamisch verändernden Rechtsprechung und individuellen Auslegungen ist es ratsam, die Standpunkte der Steuerbehörden zu beobachten und im Zweifelsfall selbst Steuerauslegungen zu beantragen.

Buchhalterische Unterstützung und Steuerberatung in Polen

Angesichts des steigenden Steuerrisikos und der Komplexität der Vorschriften in Polen und der EU wird die Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen im Bereich Buchhaltung und Steuerberatung zu einem entscheidenden Faktor für den Schutz der Interessen von Transportunternehmen.
Zu den Vorteilen einer externen Unterstützung gehören unter anderem:

  • laufende Überprüfung der Richtigkeit von Rechnungen und steuerlicher Klassifizierung der Dienstleistungen,
  • Erstellung und Kontrolle vollständiger Transportdokumentationen zu steuerlichen Zwecken,
  • Beratung in Bezug auf die Registrierung und Abrechnung der MwSt in anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. bei internationalen Transporten),
  • Vertretung vor den Steuerbehörden im Falle einer Kontrolle sowie Unterstützung bei der Einholung individueller Auslegungen.

Empfehlungen für Transportunternehmen in Polen:

  • Aufnahme einer dauerhaften Zusammenarbeit mit einem Buchhaltungsbüro, das Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen aus dem TSL-Sektor in Polen hat,
  • Einführung von Verfahren zur internen Steuerkontrolle und zur Erfassung von Transportdokumenten,
  • regelmäßige Schulung des Betriebs- und Buchhaltungspersonals zu aktuellen Mehrwertsteuerregelungen im Bereich Transport in Polen.

Diese Maßnahmen verringern nicht nur das steuerliche Risiko, sondern erhöhen auch die betriebliche und finanzielle Effizienz des Transportunternehmens – insbesondere im internationalen und grenzüberschreitenden Verkehr

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