Aktuelles

/ Steuern und Recht in Polen

Pfandsystem in Polen – verschoben auf Oktober 2025

Pfandsystem in Polen – verschoben auf Oktober 2025

/
Datum13 Jan 2025
/

Am 18. Dezember 2024 unterzeichnete Präsident Andrzej Duda die lang erwartete Novelle des Gesetzes über die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Anfang Januar 2025 traten die Vorschriften in Kraft, wodurch der Start des Pfandsystems offiziell auf den 1. Oktober 2025 verschoben wurde. Obwohl das System ursprünglich Anfang dieses Jahres eingeführt werden sollte, war die Novelle notwendig, damit sich Unternehmer, Geschäfte und die für die Umsetzung der neuen Vorschriften Verantwortlichen entsprechend vorbereiten konnten.


Was ist das Pfandsystem?

Ein Pfandsystem ist eine Lösung, um das Recycling und die Wiederverwendung von Verpackungen zu fördern. Es beruht auf einem einfachen Mechanismus: Beim Kauf eines Getränks in einem vom Pfandsystem aufgenommen Verpackung wird ein Pfand auf den Kaufpreis aufgeschlagen, das der Verbraucher durch Rückgabe der leeren Verpackung zurückerhält. Wichtig ist, dass hierfür kein Kassenbon erforderlich ist.

Das System umfasst drei Verpackungsarten:

  • Einweg-Plastikflaschen mit einem Fassungs­vermögen von bis zu 3 Litern
  • wiederverwendbare Glasflaschen mit einem Fassungs­vermögen von bis zu 1,5 Litern
  • Metall-Dosen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter.

Warum wurde der Termin verschoben?

Ursprünglich sollte das System am 1. Januar 2025 starten, aber viele Beteiligte, darunter Unternehmen und Geschäfte, meldeten, dass sie mehr Zeit für die Vorbereitung bräuchten. Mit der Novelle wurden ein neuer Termin – der 1. Oktober 2025 – und eine Reihe von Vereinfachungen eingeführt:

  • Verpackungssammelstellen in jeder Gemeinde – Mindestens eine Stelle muss in jeder Gemeinde vorhanden sein, damit das System für alle Bürger zugänglich ist.
  • Ausschluss von Verpackungen für Milchprodukte – Aus hygienischen Gründen werden Verpackungen für Milch, Joghurt und andere Milchgetränke nicht in das System aufgenommen.
  • Übergangsfrist für Kennzeichnungen – Verpackungen ohne die neue Kennzeichnung dürfen noch bis Ende 2025 in Verkehr gebracht werden, damit Unternehmen ihre Bestände aufbrauchen und ihre Produktion anpassen können.

Änderungen bei der Mehrwertsteuer (MwSt.) in Polen

Nach den neuen Rechtsvorschriften müssen diejenigen, die Getränke in Verpackungen in Verkehr bringen, die dem Pfandsystem unterliegen, die Mehrwertsteuer auf nicht zurückgegebene Verpackungen oder Verpackungsabfälle berechnen und bezahlen. Steuerpflichtig ist nach wie vor der Unternehmer, der die Produkte auf den Markt bringt, aber die Einrichtung, die das Pfandsystem vertritt, wird als Mehrwertsteuerzahler auftreten.

Für Unternehmen kann dies insbesondere in der Anfangsphase des Systems eine Herausforderung darstellen.


Vorteile des Pfandsystems in Polen

Das Hauptziel des Pfandsystems ist die Reduzierung kommunaler Abfälle und die Steigerung der Recyclingquote. Dadurch können mehr Rohstoffe wiederverwendet werden, was zum Schutz der Umwelt beiträgt. Die nicht in Anspruch genommenen Pfandgelder werden in den Fonds eingezahlt, der für die Aufrechterhaltung des Systems erforderlich ist, und die vorgeschriebenen Quoten für die getrennte Sammlung von Verpackungen (77 % im Jahr 2025 und 90 % im Jahr 2029) werden es Polen ermöglichen, die Umweltauflagen der EU zu erfüllen.


Vorbereitungen für das Jahr 2025

Bis Oktober 2025 wird an der Schaffung der Infrastruktur gearbeitet, die das reibungslose Funktionieren des Systems gewährleisten soll. Ein wichtiger Teil dieses Prozesses ist die Aufklärung von Verbrauchern und Unternehmern.


Unterstützung bei der Anpassung an das Pfandsystem und die Mehrwertsteuerabrechnung

Die Einführung des Pfandsystems bringt zusätzliche Steuer- und Meldepflichten für Hersteller, Importeure, Vertriebsunternehmen und Einzelhändler mit sich. Die MwSt.-Abrechnung umfasst nun eine neue Gruppe von Einwegverpackungen, und der Prozess der Pfanderhebung und -rückgabe geht über die letzte Stufe des Vertriebs hinaus. Darüber hinaus wird es von entscheidender Bedeutung sein, die Rollen des Steuerpflichtigen und des Mehrwertsteuerzahlers im neuen System richtig zu unterscheiden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Anpassung Ihres Unternehmens an die neuen Vorschriften über das Pfandsystem, die Steuern oder die Meldepflichten benötigen laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen. Unsere Experten helfen Ihnen, die Regeln des neuen Systems zu verstehen und unterstützen Sie bei der korrekten Abrechnung der Mehrwertsteuer nach den geltenden Vorschriften.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

ELŻBIETA<br/>NARON - GROCHALSKA

ELŻBIETA
NARON-GROCHALSKA

Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

Unsere Empfehlungen

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen