Regeln für die Mehrwertsteuererstattung aus Deutschland
Die Erstattung der Mehrwertsteuer aus Deutschland ist ein wesentlicher Aspekt für Unternehmer, die in diesem Land Einkäufe tätigen. Das Verfahren ist in der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 geregelt, die die detaillierten Bestimmungen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer (MwSt) innerhalb der Europäischen Union festlegt.
Wer kann eine Mehrwertsteuererstattung aus Deutschland beantragen?
Mehrwertsteuererstattung in Deutschland kann von Unternehmen beantragt werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Aktiver Mehrwertsteuerzahler in Polen: Das Unternehmen muss in Polen als Mehrwertsteuerzahler registriert sein.
- Kein Firmensitz in Deutschland: Das Unternehmen darf keinen Firmensitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
- Keine ständige Geschäftstätigkeit in Deutschland: Das Unternehmen darf in Deutschland keine ständige Geschäftstätigkeit ausüben, mit Ausnahme des Transports von Waren und der damit verbundenen Dienstleistungen.
- Korrekte Rechnungen: Das Unternehmen muss korrekt ausgestellte Rechnungen ohne deutsche Mehrwertsteuer vorlegen, sofern die Transaktion die Anforderungen für innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren oder Dienstleistungen erfüllt.
Mindestbeträge für Rückerstattungsanträge
Der Mindestbetrag für den die Mehrwertsteuererstattung aus Deutschland beantragt werden kann, hängt von dem Zeitraum ab, für den der Antrag eingereicht wird:
- Zeiträume, die kürzer als ein Kalenderjahr sind: Der Mindestbetrag beträgt 400 €.
- Gesamtes Kalenderjahr oder der Zeitraum von November bis Dezember: Der Mindestbetrag beträgt 50 €.
Für welche Ausgaben kann die Mehrwertsteuer zurückgefordert werden?
Die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer kann für verschiedene Waren und Dienstleistungen zurückgefordert werden, die ein Unternehmen in diesem Land erworben hat, einschließlich:
- Kraftstoff,
- Öle,
- Parkgebühren,
- Mautgebühren,
- Hotels,
- Mietfahrzeuge,
- Reparaturen,
- Sonstige geschäftsbezogene Ausgaben.
Die Kraftstoffpreise in Deutschland sind oft höher als in den Nachbarländern, was die Vorteile der Rückerstattung der Mehrwertsteuer für diese Käufe noch deutlicher macht.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Der Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer muß bei dem Finanzamt eingereicht werden, das für den Unternehmenssitz zuständig ist. Nach der Überprüfung der grundlegenden Informationen leitet das Finanzamt den Antrag an die zuständige Behörde in Deutschland – das Bundeszentralamt für Steuern – weiter, das den Antrag im Detail überprüft und einen Bescheid erlässt.
Fristen und Zeiträume für die Antragstellung
Anträge auf Mehrwertsteuererstattung aus Deutschland können vierteljährlich, jährlich oder für die letzten beiden Monate des Jahres eingereicht werden. Der späteste Termin für die Einreichung von Anträgen für das Vorjahr ist der 30. September des laufenden Jahres. Unternehmer sollten beachten, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden und die Wartezeit auf eine Entscheidung durchschnittlich vier Monate beträgt, wobei sie in besonderen Fällen verlängert werden kann.
Wartezeit für die Rückerstattung
Wenn das Finanzamt während der Wartezeit zusätzliche Informationen anfordert, verlängert sich die Wartezeit um weitere zwei Monate. Der gesamte Prozess umfasst:
- Überprüfung des Antrags durch das polnische Finanzamt – bis zu 15 Tage,
- Überprüfung durch die deutsche Behörde – bis zu vier Monate,
- Möglichkeit der Fristverlängerung um zwei Monate im Falle einer Prüfung,
- Endgültige Entscheidung.
Mehrwertsteuerregistrierung in Deutschland
Eine Mehrwertsteuerregistrierung ist für ausländische Unternehmen erforderlich, die in Deutschland steuerpflichtige Transaktionen durchführen. Die Mehrwertsteuer wird unter den Bezeichnungen „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ geführt, die synonym verwendet werden. Die Pflicht zur MwSt-Registrierung obliegt Unternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, aber in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben. Entscheidend ist, dass die Registrierung vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgt, um Strafen durch das deutsche Finanzamt zu vermeiden. Bei Überschreiten des jährlichen Schwellenwertes für den Versandhandel von 10.000 € sind Unternehmer verpflichtet, die Mehrwertsteuer in Deutschland zu entrichten oder das VAT-OSS-Verfahren im Land des Firmensitzes anzuwenden. Das deutsche Finanzamt legt die Abrechnungszeiträume fest, die monatlich, vierteljährlich oder jährlich sein können, und die Mehrwertsteuererklärungen müssen fristgerecht eingereicht werden. Zudem ist eine Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen erforderlich, die Waren aus Deutschland liefern, Waren mit Zollabfertigung in Deutschland importieren, Personen durch Deutschland befördern oder Immobiliendienstleistungen in diesem Land erbringen. Seit Juli 2021 ist es auch möglich, grenzüberschreitende Verkäufe in die EU-Länder über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) abzuwickeln, was für Unternehmer, die Waren in mehrere Mitgliedsstaaten verkaufen, von Vorteil sein kann.
Mehrwertsteuersätze in Deutschland
In Deutschland gibt es drei wichtige Mehrwertsteuersätze. Der Standardsatz beträgt 19% und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7% gilt für ausgewählte Produkte und Dienstleistungen, wie Lebensmittel, bestimmte medizinische Leistungen, kurzfristige Übernachtungen, kulturelle Veranstaltungen und medizinische Versorgung. Zusätzlich gibt es einen Satz von 0%, der auf den EU-weiten und internationalen Transport gilt, mit Ausnahme des Strassen- und Schienenverkehrs, sowie bestimmter Verkehrsmittel der Binnenschifffahrt..
Erforderliche Dokumente
Bei der Einreichung des Antrags ist es wichtig, die erforderlichen Dokumente zu beachten. Quittungen werden bis zu einem Bruttobetrag von 250 € akzeptiert, darüber hinaus ist eine Rechnung oder ein gestempelter Beleg der Tankstelle mit der Unterschrift des Mitarbeiters erforderlich. Der Beleg sollte auch den Firmenstempel des Käufers tragen. Das Fehlen einer Rechnung oder eines unterschriebenen Belegs bedeutet jedoch nicht, dass diese Dokumente nicht im Antrag berücksichtigt werden können. Es ist möglich, beim Aussteller eine Rechnung anzufordern.
Professionelle Hilfe bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Der Prozess der Mehrwertsteuerrückerstattung aus Deutschland kann kompliziert erscheinen, daher ist es ratsam, die Dienste von Fachleuten in Anspruch zu nehmen. Spezialisierte Unternehmen, die sich mit diesem Thema befassen, können die Wartezeit auf die Rückerstattung erheblich verkürzen und den Aufwand für den Unternehmer im gesamten Prozess minimieren.
Zusammenfassung
Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer aus Deutschland ist ein Verfahren, das den Unternehmen erhebliche müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt und die richtigen Unterlagen vorgelegt werden. Die Kenntnis der Vorschriften und die Inanspruchnahme professioneller Hilfe können den gesamten Prozess erleichtern und die Erstattung beschleunigen. Es lohnt sich, das Verfahren so früh wie möglich einzuleiten, um eine lange Wartezeit auf eine Entscheidung zu vermeiden.
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