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Wichtige Änderungen: Verschärfung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Dokumentation von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

Verschärfung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Dokumentation von innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

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Datum07 Jul 2020
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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2020 die geänderten Vorschriften für die innergemeinschaftliche Warenlieferung in Kraft treten.

Nach dem derzeitigen Wortlaut des Artikels 42 Abs. 1 Pkt. 1  des polnischen Umsatzsteuergesetzes werden innergemeinschaftliche  Warenlieferungen mit 0%  versteuert,  unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Lieferung an einen Erwerber vornimmt, der über eine ordnungsgemäße und gültige, vom für den Erwerber zuständigen Mitgliedstaat erteilte Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Geschäfte verfügt, einen aus 2 Buchstaben bestehenden Code, der für die Umsatzsteuer verwendet wird und welcher der Erwerber dem Steuerpflichtigen mitgeteilt hat.

Von besonderer Bedeutung hierbei ist die Abbildung der Tatsache, dass der Erwerber die EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für innergemeinschaftliche Geschäfte angegeben hat. Die Vorschrift gibt nicht an, wie dies dokumentiert werden sollte. Unserer Ansicht nach kann die Tatsache, dass der Erwerber seine derzeit gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern angegeben hat, dadurch dokumentiert werden, dass der Erwerber die EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummern auf jeder Bestellung von Waren/Material angibt.

Darüber hinaus ist es für die Anwendung des 0%-Satzes notwendig, die zusammenfassenden Informationen rechtzeitig und korrekt einzureichen. Daher ist es sehr wichtig, die Unterlagen vor dem Datum der Einreichung der MwSt.-Erklärung für den laufenden Monat, d.h. vor dem 25. des Folgemonats, bei getsix® einzureichen.

Wir möchten Sie auch an die in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates aufgeführten Anforderungen erinnern, über die wir bereits informiert haben (siehe unten).

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Internetseite: Link.

Sollten Sie weitere Fragen haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner, oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer getsix® Internetseite.

Ihr getsix® Team

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