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Temperaturgrenzwerte am Arbeitsplatz in Polen ab 2027: Änderungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Temperaturgrenzwerte am Arbeitsplatz in Polen ab 2027: Änderungen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

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Datum01 Sep. 2026
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Ab 11. Januar 2027 gelten in Polen neue Temperaturgrenzwerte, die Maßnahmen auslösen und in bestimmten Fällen die Arbeit ausschließen.

Ergebnisse im Überblick
1

In geschlossenen Arbeitsräumen müssen Arbeitgeber bei witterungsbedingten Temperaturen über 28 °C geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen einführen.

2

Bei bestimmten Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung in geschlossenen Räumen entsteht die Handlungspflicht bereits bei über 25 °C.

3

Bei Arbeit im Freien sind bei witterungsbedingten Temperaturen über 25 °C geeignete organisatorische Maßnahmen erforderlich.

4

Übersteigt die witterungsbedingte Temperatur 35 °C in geschlossenen Räumen, darf die betreffende Arbeit grundsätzlich nicht mehr ausgeführt werden.

5

Der Grenzwert von 32 °C gilt nur für bestimmte körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien und nicht für sämtliche Arbeiten im Freien.

Wesentliche Erkenntnisse

Verfahren sollten vor Hitzeereignissen feststehen

Arbeitgeber sollten Temperaturüberwachung, Zuständigkeiten und erforderliche Abstimmungen vorab festlegen.

Eine Klimaanlage ist nicht verpflichtend

Die Vorschriften verlangen technische oder organisatorische Maßnahmen, schreiben aber kein bestimmtes Gerät vor.

Mehrere Pflichten können parallel bestehen

Bei 25 °C und 28 °C können die Pflicht zu vorbeugenden Getränken und neue Arbeitsschutzpflichten gleichzeitig greifen.

Ausnahmen gelten nicht automatisch für alle Pflichten

Arbeitgeber müssen prüfen, auf welche konkrete Vorschrift sich eine in § 30a Abs. 8 genannte Ausnahme bezieht.

Ab dem 11. Januar 2027 müssen polnische Arbeitgeber tätig werden, sobald witterungsbedingte Temperaturen in geschlossenen Räumen 28 °C bzw. bei bestimmten körperlich anstrengenden Tätigkeiten 25 °C überschreiten. Auch für Arbeiten im Freien werden bei Temperaturen über 25 °C organisatorische Maßnahmen vorgeschrieben. Übersteigen witterungsbedingte Temperaturen 35 °C in geschlossenen Räumen bzw. 32 °C bei bestimmten körperlich anstrengenden Tätigkeiten im Freien, darf die betreffende Arbeit nicht mehr ausgeführt werden.

Die neuen Temperaturgrenzwerte am Arbeitsplatz in Polen werden durch die Verordnung des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik vom 9. Juli 2026 eingeführt. Neben den Höchsttemperaturschwellen führt die Verordnung niedrigere Werte ein, ab denen Arbeitgeber Maßnahmen zur Verringerung der Hitzebelastung für Beschäftigte ergreifen müssen. Die Verordnung wurde am 10. Juli 2026 im polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) 2026, Position 927, veröffentlicht.

Die neuen Pflichten können sich auch auf die Arbeitszeitgestaltung, Dienstpläne und weitere HR-Prozesse auswirken, die in vielen Unternehmen Teil der HR- und Personalabrechnungsdienstleistungen in Polen sind.


Welche Temperaturgrenzwerte gelten ab 2027 am Arbeitsplatz in Polen?

Die neuen polnischen Vorschriften legen zwei Arten von Temperaturschwellen fest. Die erste löst die Pflicht aus, technische oder organisatorische Maßnahmen einzuführen. Die zweite definiert Temperaturen, oberhalb derer – sofern die Überschreitung witterungsbedingt ist – die Arbeit nicht mehr ausgeführt werden darf.

Arbeitsort und -artTemperaturWas muss der Arbeitgeber tun?
Geschlossener Arbeitsraum – Tätigkeiten allgemeinüber 28 °Cgeeignete technische oder organisatorische Maßnahmen einführen
Geschlossener Arbeitsraum – bestimmte Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastungüber 25 °Cgeeignete technische oder organisatorische Maßnahmen einführen
Arbeit im Freienüber 25 °Cgeeignete organisatorische Maßnahmen einführen
Geschlossener Arbeitsraumüber 35 °CArbeit darf nicht ausgeführt werden, sofern die Überschreitung witterungsbedingt ist
Arbeit im Freien mit bestimmter körperlicher Belastungüber 32 °CArbeit darf nicht ausgeführt werden, sofern die Überschreitung witterungsbedingt ist

Für die Zwecke der niedrigeren, auf körperliche Belastung bezogenen Schwellenwerte erfassen die Vorschriften Tätigkeiten, bei denen der effektive Energieverbrauch während einer Arbeitsschicht mehr als 1.500 kcal (6.280 kJ) bei Männern und 1.000 kcal (4.187 kJ) bei Frauen beträgt.

Der Wortlaut der Verordnung ist entscheidend: Die Pflichten entstehen, sobald die Temperatur den jeweiligen Schwellenwert überschreitet. Eine Temperatur von genau 28 °C ist daher nicht mit einer Temperatur über 28 °C gleichzusetzen.

Arbeitsrecht in Polen · gültig ab 11. Januar 2027

Neue Temperaturgrenzwerte am Arbeitsplatz in Polen ab 2027

Ab dem 11. Januar 2027 lösen witterungsbedingte Temperaturen bei vier Schwellenwerten Pflichten aus. Zwei erfordern Schutzmaßnahmen; bei zwei darf die Arbeit nicht ausgeführt werden, solange der Schwellenwert überschritten ist.

25 °C

Maßnahmen erforderlich

Arbeit im Freien (und bestimmte Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung in geschlossenen Räumen)

Geeignete organisatorische Maßnahmen für Arbeiten im Freien einführen. Derselbe Schwellenwert löst bei bestimmten Tätigkeiten mit hoher körperlicher Belastung in geschlossenen Räumen die Pflicht aus, technische oder organisatorische Maßnahmen einzuführen.

28 °C

Maßnahmen erforderlich

Geschlossener Arbeitsraum — Tätigkeiten allgemein

Geeignete technische Lösungen bereitstellen, die die Temperatur senken oder deren Anstieg begrenzen — sofern dies technologisch möglich ist — oder organisatorische Maßnahmen einführen, die die Auswirkungen hoher Temperaturen minimieren.

32 °C

Arbeit darf nicht ausgeführt werden

Arbeit im Freien mit bestimmter körperlicher Belastung

Die Arbeit darf nicht ausgeführt werden, sofern die Überschreitung witterungsbedingt ist. Dies ist kein allgemeiner Grenzwert für sämtliche Arbeiten im Freien.

35 °C

Arbeit darf nicht ausgeführt werden

Geschlossener Arbeitsraum — einschließlich Büros

Die Arbeit darf nicht ausgeführt werden, sofern die Überschreitung witterungsbedingt ist. Diese Einschränkung gilt nicht automatisch, wenn die erhöhte Temperatur auf einem technologischen Prozess beruht.

Jede Pflicht entsteht nur, wenn die Temperatur den jeweiligen Schwellenwert überschreitet; ein exakter Messwert (zum Beispiel 28 °C) gilt nicht als „über“ dem Schwellenwert.

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32 °C ist keine allgemeine Höchsttemperatur für sämtliche Arbeiten im Freien.

Dieser Wert gilt nur für Arbeiten im Freien mit einer körperlichen Belastung oberhalb der in der Verordnung festgelegten Energieverbrauchswerte — mehr als 1.500 kcal pro Arbeitsschicht bei Männern und 1.000 kcal bei Frauen.


Wie hoch wird die maximale Temperatur am Arbeitsplatz in Polen ab 2027 sein?

Für geschlossene Arbeitsräume liegt der Höchstwert bei 35 °C. Für bestimmte körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien liegt er bei 32 °C. Übersteigt die witterungsbedingte Temperatur den jeweils geltenden Schwellenwert, darf die Arbeit nicht ausgeführt werden.

32 °C ist jedoch keine allgemeine Höchsttemperatur für sämtliche Arbeiten im Freien. Dieser Wert gilt nur für Arbeiten im Freien mit einer körperlichen Belastung oberhalb der in der Verordnung festgelegten Energieverbrauchswerte. Für andere Arbeiten im Freien schreiben die Vorschriften stattdessen organisatorische Maßnahmen vor, sobald die Temperatur 25 °C überschreitet.


Wann bedeutet eine Überschreitung von 35 °C, dass die Arbeit eingestellt werden muss?

Arbeit in geschlossenen Räumen darf nicht ausgeführt werden, wenn die Temperatur witterungsbedingt 35 °C übersteigt. Für bestimmte körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien liegt der entsprechende Schwellenwert bei 32 °C. Die Pflicht, die Arbeit einzustellen, ist somit an witterungsbedingte hohe Temperaturen geknüpft.

Beruht die erhöhte Temperatur auf einem technologischen Prozess, führt eine Überschreitung von 35 °C nicht automatisch zu einem Beschäftigungsverbot nach dieser Vorschrift. Die Verordnung sieht vor, dass die Pflicht, eine Temperatur von höchstens 35 °C in geschlossenen Räumen bzw. 32 °C bei bestimmten Tätigkeiten im Freien sicherzustellen, dann nicht gilt, wenn dies aus technologischen Gründen nicht möglich ist.

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Was muss ein Arbeitgeber tun, wenn die Temperatur am Arbeitsplatz 28 °C bzw. 25 °C übersteigt?

Arbeitgeber können nicht abwarten, bis die Temperatur 35 °C erreicht, bevor sie tätig werden. In geschlossenen Räumen entsteht die Handlungspflicht bereits, sobald die witterungsbedingte Temperatur 28 °C übersteigt – bzw. 25 °C bei den genannten Kategorien körperlich belastender Tätigkeiten.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet,

  • geeignete technische Lösungen bereitzustellen, die die Temperatur senken oder deren Anstieg begrenzen, sofern dies technologisch möglich ist, oder
  • geeignete organisatorische Maßnahmen einzuführen, die die Auswirkungen hoher Temperaturen auf die Gesundheit der Beschäftigten minimieren.

Für Arbeiten im Freien schreiben die Vorschriften bei einer witterungsbedingten Temperatur über 25 °C organisatorische Maßnahmen vor, die den jeweiligen Bedingungen und der Art der ausgeführten Tätigkeit angemessen sind.


Wird eine Klimaanlage in polnischen Betrieben verpflichtend?

Nein. Die neue Verordnung schreibt keine Klimaanlage als spezifische Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten vor Hitze vor. Arbeitgeber müssen geeignete technische Lösungen bereitstellen, die den Temperaturanstieg verringern oder begrenzen, oder geeignete organisatorische Maßnahmen einführen.

Das Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik nennt die Klimaanlage als eine mögliche technische Maßnahme. Beispiele für organisatorische Maßnahmen sind zusätzliche Pausen, verkürzte Arbeitszeiten oder eine Umorganisation der Arbeit, um den Arbeitsanteil während der heißesten Tageszeit zu verringern. Die geeignete Lösung sollte sich nach den Arbeitsbedingungen und der Art der Tätigkeit richten.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Verordnung kein einheitliches Modell für Büros, Lagerhallen, Produktionsstätten und Baustellen vorschreibt.


Gelten die neuen Temperaturgrenzwerte am Arbeitsplatz auch für Bürotätigkeiten in Polen?

Ja. Der Schwellenwert von 35 °C gilt für geschlossene Arbeitsräume und erfasst damit auch typische Büroräume. Arbeitgeber, die Büros betreiben, müssen jedoch nicht abwarten, bis dieser Wert erreicht wird, bevor sie handeln. Geeignete Maßnahmen sind bereits erforderlich, sobald die witterungsbedingte Temperatur 28 °C übersteigt.

Für Unternehmen mit überwiegend bürotätigem Personal ergeben sich somit zwei praktische Orientierungspunkte: über 28 °C – es müssen Maßnahmen zur Verringerung der Hitzebelastung ergriffen werden; über 35 °C – die Arbeit darf während des Zeitraums, in dem der Schwellenwert witterungsbedingt überschritten wird, nicht ausgeführt werden.


Wie müssen Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen bei Hitze festlegen?

Organisatorische Maßnahmen sollten nicht erst an dem Tag entwickelt werden, an dem extreme Temperaturen auftreten. Die Novelle legt ein eigenes Verfahren zu ihrer Festlegung fest.

Besteht beim Arbeitgeber ein Arbeitsschutzausschuss, müssen organisatorische Maßnahmen über diesen Ausschuss mit den Beschäftigten abgestimmt werden. Nach dem polnischen Arbeitsgesetzbuch sind Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtet, einen solchen Ausschuss einzurichten.

Wurde kein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet, legt der Arbeitgeber die Maßnahmen gemäß Art. 237¹¹ᵃ des polnischen Arbeitsgesetzbuches fest und muss zusätzlich die Stellungnahme des für die betriebliche Gesundheitsvorsorge zuständigen Arztes einholen. Nach Abschluss des Abstimmungsprozesses müssen die Beschäftigten in der beim Arbeitgeber üblichen Weise über die beschlossenen organisatorischen Maßnahmen informiert werden.


Wann gelten die maximalen Temperaturgrenzwerte am Arbeitsplatz nicht?

Die Verordnung enthält eine Liste von Ausnahmen, deren Anwendungsbereich jedoch genau geprüft werden muss: § 30a Abs. 8 schließt die Anwendung von Absatz 1 aus – also der Vorschrift, die die Höchsttemperaturen von 35 °C und 32 °C festlegt – und nicht ausdrücklich den gesamten neuen § 30a.

Zu den ausgenommenen Tätigkeiten zählen unter anderem die in Art. 151¹⁰ Nr. 1, 2, 5–8 sowie Nr. 9 Buchst. c–h des polnischen Arbeitsgesetzbuches genannten Tätigkeiten, darunter:

  • Rettungseinsätze und Notfallreparaturen,
  • Tätigkeiten in kontinuierlichen Produktionsprozessen,
  • Transport und Kommunikation,
  • betriebliche Feuerwehren und Rettungsdienste,
  • Objektschutz und Personenschutz,
  • Landwirtschaft und Tierhaltung,
  • Gastronomie und Hotelgewerbe,
  • kommunale Dienstleistungsorganisationen,
  • bestimmte Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens,
  • Tätigkeiten in den Bereichen Kultur, Bildung, Tourismus und Freizeit.

Die Vorschrift bezieht sich außerdem auf Beschäftigte von Einrichtungen, die unter die Vorschriften zur Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren fallen, auf bestimmte Beamte öffentlicher Dienste sowie auf Angehörige der Streitkräfte. Arbeitgeber sollten daher nicht automatisch davon ausgehen, dass ein unter die Ausnahmeliste fallendes Unternehmen von sämtlichen neuen Pflichten im Zusammenhang mit hohen Temperaturen befreit ist. Es muss jeweils genau geprüft werden, auf welche Vorschrift sich die betreffende Ausnahme bezieht.


Wann muss ein Arbeitgeber bei Hitze in Polen Getränke bereitstellen?

Die ab 2027 geltenden neuen Vorschriften sind von den bereits bestehenden polnischen Anforderungen zu vorbeugenden Getränken zu unterscheiden.

Arbeitgeber sind schon jetzt verpflichtet, Getränke unter anderem für Beschäftigte bereitzustellen, die

  • im Freien bei Temperaturen über 25 °C arbeiten,
  • an Arbeitsplätzen tätig sind, an denen die witterungsbedingte Temperatur 28 °C übersteigt,
  • unter bestimmten Graden körperlicher Belastung und bei Hitzemikroklima arbeiten.

Getränke müssen während der gesamten Arbeitsschicht verfügbar sein, und der Arbeitgeber darf sie nicht durch eine Geldleistung ersetzen.

Ab 2027 können dieselben Temperaturwerte von 25 °C und 28 °C in bestimmten Fällen daher parallel unterschiedliche Pflichten auslösen: die bestehende Pflicht zur Bereitstellung von Getränken und die neuen technischen oder organisatorischen Pflichten aus den geänderten allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften.


Wie sollten sich Arbeitgeber vor dem 11. Januar 2027 auf die neuen polnischen Vorschriften vorbereiten?

Das eigentliche organisatorische Risiko liegt nicht in der Einführung neuer Temperaturschwellen an sich, sondern darin, im Vorfeld nicht festgelegt zu haben, wer bei deren Überschreitung reagieren soll und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften sollten Arbeitgeber:

  • Arbeitsplätze nach Arbeitsort kategorisieren – geschlossene Arbeitsräume und Arbeit im Freien.
  • Tätigkeiten identifizieren, die unter die Energieverbrauchsschwellen von 1.500 kcal bei Männern und 1.000 kcal bei Frauen fallen.
  • Festlegen, wie Temperaturen überwacht werden und wer für die Reaktion zuständig ist, damit Entscheidungen nicht erst getroffen werden, nachdem Beschäftigte ein Problem melden.
  • Maßnahmen für die Schwellenwerte von 25 °C, 28 °C, 32 °C und 35 °C vorbereiten, abhängig von den im Unternehmen ausgeführten Tätigkeiten.
  • Sofern der Arbeitgeber organisatorische Maßnahmen einführen möchte, die erforderlichen Abstimmungen mit den Beschäftigten planen und, sofern kein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet wurde, die Stellungnahme des für die betriebliche Gesundheitsvorsorge zuständigen Arztes einholen.
  • Festlegen, wie die Beschäftigten über die geltenden Maßnahmen informiert werden.
  • Arbeitsschutzmaßnahmen mit Dienstplänen, Arbeitszeiterfassung und HR- und Personalabrechnungsdienstleistungen in Polen abstimmen, sofern die beschlossenen organisatorischen Maßnahmen die Arbeitszeit oder die Art der Arbeitsausführung betreffen.

Diese Vorbereitung ermöglicht es, Entscheidungen, die bereits vor der Sommersaison geplant werden können, von Maßnahmen zu trennen, die bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwerts eine unmittelbare Reaktion erfordern.

Maßnahmen des Arbeitgebers · vor dem 11. Januar 2027

Wie sich Unternehmen in Polen auf die neuen Temperaturvorschriften am Arbeitsplatz vorbereiten sollten

Das eigentliche Risiko liegt nicht in den neuen Schwellenwerten selbst, sondern darin, im Vorfeld nicht festgelegt zu haben, wer bei deren Überschreitung reagieren soll und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Sieben Schritte, die vor Inkrafttreten der Vorschriften in Polen umgesetzt werden sollten.

01

Arbeitsplätze kategorisieren

Tätigkeiten nach Arbeitsort einteilen — geschlossene Arbeitsräume und Arbeit im Freien.

02

Körperlich anstrengende Tätigkeiten identifizieren

Tätigkeiten identifizieren, die unter die Energieverbrauchsschwellen fallen: mehr als 1.500 kcal pro Arbeitsschicht bei Männern und 1.000 kcal bei Frauen.

03

Temperaturüberwachung festlegen

Festlegen, wie Temperaturen überwacht werden und wer für die Reaktion zuständig ist, damit Maßnahmen nicht erst ergriffen werden, nachdem Beschäftigte ein Problem melden.

04

Maßnahmen für jeden Schwellenwert vorbereiten

Maßnahmen für die Schwellenwerte von 25 °C, 28 °C, 32 °C und 35 °C planen, abhängig von den im Unternehmen ausgeführten Tätigkeiten.

05

Abstimmungen planen

Die erforderlichen Abstimmungen mit den Beschäftigten planen; sofern kein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet wurde, die Stellungnahme des für die betriebliche Gesundheitsvorsorge zuständigen Arztes einholen.

06

Information der Beschäftigten festlegen

Festlegen, wie die Beschäftigten über die geltenden organisatorischen Maßnahmen informiert werden.

07

Mit HR und Personalabrechnung abstimmen

Arbeitsschutzmaßnahmen mit Dienstplänen, Arbeitszeiterfassung und Personalabrechnung abstimmen, sofern sie die Arbeitszeit betreffen.

Was kann der Arbeitgeber tun?

Technische Lösungen bereitstellen, die die Temperatur senken oder deren Anstieg begrenzen, oder organisatorische Maßnahmen einführen — zum Beispiel zusätzliche Pausen, verkürzte Arbeitszeiten oder eine Umorganisation der Arbeit, um den Arbeitsanteil während der heißesten Tageszeit zu verringern.

Eine Klimaanlage ist eine mögliche technische Maßnahme — sie ist nicht verpflichtend.

Beispiel: Wie gelten die Vorschriften für ein Lager und einen Verladehof im Freien?

Ein Unternehmen betreibt ein Lager und einen Verladehof, auf dem einige Beschäftigte im Freien arbeiten. Steigt die Temperatur im Lager witterungsbedingt auf 29 °C, muss der Arbeitgeber geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen einführen, da der Schwellenwert von 28 °C überschritten ist.

Beträgt die Temperatur auf dem Verladehof 27 °C, sind organisatorische Maßnahmen erforderlich, um die Auswirkungen der Hitze auf die Gesundheit der Beschäftigten zu minimieren, da der Schwellenwert für Arbeit im Freien bei 25 °C liegt.

Erst wenn die Temperatur im Lager witterungsbedingt 35 °C übersteigt, darf die davon betroffene Arbeit nicht mehr ausgeführt werden. Auf dem Verladehof gilt der Schwellenwert von 32 °C, ab dem die Arbeit eingestellt werden muss, für die von der Verordnung erfassten körperlich anstrengenden Tätigkeiten.


Was sind die häufigsten Fehler bei der Auslegung der neuen Temperaturvorschriften?

Der erste Fehler besteht in der Annahme, 32 °C sei die Höchsttemperatur für sämtliche Arbeiten im Freien. Dieser Schwellenwert gilt nur für bestimmte Kategorien körperlich belastender Tätigkeiten.

Der zweite Fehler besteht darin, mit der Reaktion bis zum Erreichen von 35 °C zu warten. In geschlossenen Räumen ist bereits ab einer Überschreitung von 28 °C – bzw. 25 °C bei bestimmten körperlich anstrengenden Tätigkeiten – ein Handeln erforderlich.

Der dritte Fehler ist die Annahme, die Vorschriften würden Arbeitgeber zum Einbau einer Klimaanlage verpflichten. Die Vorschriften verlangen wirksame technische oder organisatorische Maßnahmen, schreiben jedoch kein bestimmtes Gerät verpflichtend vor.

Der vierte Fehler besteht darin, die Ausnahmeliste als vollständige Befreiung von sämtlichen neuen Vorschriften zu behandeln. § 30a Abs. 8 bezieht die Ausnahme selbst auf Absatz 1, sodass der Anwendungsbereich der jeweiligen Ausnahme geprüft werden sollte, bevor sie im Unternehmen angewandt wird.


Warum sollten sich Arbeitgeber frühzeitig auf die Temperaturvorschriften 2027 vorbereiten?

Die neuen, ab dem 11. Januar 2027 geltenden polnischen Vorschriften ändern, wie Arbeitgeber auf hohe Temperaturen am Arbeitsplatz reagieren sollten. Neben den Höchstwerten von 35 °C und 32 °C verdienen insbesondere die niedrigeren Schwellenwerte von 28 °C und 25 °C Beachtung, die die Pflicht zur Einführung technischer oder organisatorischer Maßnahmen auslösen.

Für HR-Abteilungen bedeutet dies, frühzeitig Verfahren festzulegen, die erforderlichen Abstimmungen durchzuführen und Arbeitsschutzmaßnahmen mit der Arbeitszeitgestaltung zu koordinieren.

Wenn Änderungen der Arbeitsorganisation Dienstpläne, Arbeitszeiterfassung oder andere HR-Prozesse betreffen, unterstützt das Team von getsix® Arbeitgeber bei HR- und Personalabrechnungsdienstleistungen in Polen sowie bei der Organisation der mit den beschlossenen Maßnahmen verbundenen HR- und Lohnbuchhaltungsprozesse.


Rechtsgrundlage:


getsixAutor des Artikels ist die getsix® Redaktion
getsix® erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Personalwesen, Lohnabrechnung und Unternehmensberatung und unterstützt Unternehmen, die in Polen tätig sind. Die getsix® Redaktion erstellt praxisorientierte Informationen, die das Verständnis der polnischen Buchhaltungs-, Steuer- und Personalthemen erleichtern.

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