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Mehrwertsteuer (MwSt) auf Transportdienstleistungen in Polen: Sätze, Vorschriften und Dokumentationspflichten

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Datum10 Aug. 2026
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Die MwSt auf Transportleistungen in Polen hängt von Transportart, Leistungsort, Kundenstatus und Dokumentation ab.

Ergebnisse im Überblick
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Inländischer Gütertransport mit Leistungsort in Polen unterliegt grundsätzlich 23 % MwSt; begünstigter Personentransport grundsätzlich 8 %.

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B2B-Gütertransport für einen Steuerpflichtigen in einem anderen EU-Mitgliedstaat wird grundsätzlich dort und ohne polnische MwSt besteuert.

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Internationaler Transport kann mit 0 % MwSt besteuert werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 83 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erfüllt sind.

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Bei Personenbeförderungen bestimmt sich der Leistungsort nach dem Ort der Beförderung unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen.

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Die KSeF-Pflicht gilt seit 1. Februar 2026 für Steuerpflichtige über 200 Mio. PLN Umsatz 2024 und seit 1. April 2026 für die übrigen Steuerpflichtigen.

Wesentliche Erkenntnisse

Der Leistungsort bestimmt die Steuerhoheit

Bei Transportleistungen entscheidet der korrekt bestimmte Leistungsort, in welchem Staat die Mehrwertsteuer abzurechnen ist.

Eine fehlende EU-USt-IdNr. entscheidet nicht allein

Das Fehlen einer aktiven EU-USt-IdNr. führt nicht automatisch zur Anwendung des polnischen MwSt-Satzes von 23 %.

0 % MwSt erfordert die gesetzlichen Nachweise

Operative Unterlagen können eine Transaktion ergänzend belegen, ersetzen aber nicht die nach Art. 83 Abs. 5 erforderlichen Dokumente.

Güter- und Personentransport folgen anderen Regeln

Für die Bestimmung des Leistungsortes gelten bei Personenbeförderungen andere Grundsätze als bei B2B-Gütertransporten.

Die Mehrwertsteuer (MwSt) im Transportsektor in Polen ist einer der zentralen Bereiche, die sich auf die Liquidität, die Einhaltung der Vorschriften und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dieser Branche auswirken. Dies ergibt sich aus der Besonderheit der Transporttätigkeit, die häufig Dienstleistungen für inländische, EU- und Nicht-EU-Kunden umfasst. Jeder dieser Fälle kann unterschiedliche steuerliche Folgen haben.

Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze und komplizierten Vorschriften zur Bestimmung des Leistungsortes sind Unternehmen im TSL-Sektor (Transport – Spedition – Logistik) in Polen verpflichtet, die Art der erbrachten Transportleistungen genau zu identifizieren und ihren Charakter ordnungsgemäß zu dokumentieren. In der Praxis bedeutet dies, dass nicht nur die geltenden nationalen und EU-Vorschriften bekannt sein müssen, sondern auch deren richtige Auslegung im Kontext jeder einzelnen Transaktion. In diesem Zusammenhang gewinnt eine professionelle Buchhaltung für Transportunternehmen in Polen, die kostspielige Fehler vermeidet und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften gewährleistet, enorme Bedeutung.

Eine falsche Einstufung der Dienstleistung oder eine fehlerhafte Bestimmung des Besteuerungsortes kann schwerwiegende Folgen haben, darunter Korrekturen von Steuererklärungen, steuerliche Sanktionen und das Risiko einer steuerstrafrechtlichen Haftung. Darüber hinaus können Fehler in diesem Bereich auch Geschäftsbeziehungen zu Kunden beeinträchtigen, insbesondere im internationalen Kontext, wo unterschiedliche Ansätze bei der Dokumentation und Abrechnung zu Streitigkeiten oder Zahlungs-verzögerungen führen können.

Aus diesem Grund sollte die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer im polnischen Transportsektor als Teil des strategischen Steuer- und Finanzrisikomanagements eines Unternehmens betrachtet werden. Unabhängig davon, ob ein Unternehmen national, innerhalb der EU oder international tätig ist, ist das Verständnis der MwSt-Vorschriften in Polen nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Instrument zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und Transparenz.


Grundlagen der Besteuerung von Transportdienstleistungen in Polen – Definitionen und allgemeine Grundsätze

Die Besteuerung von Transportdienstleistungen im polnischen Mehrwertsteuersystem basiert auf einer Reihe von Rechtsvorschriften, die sich aus dem polnischen Mehrwertsteuergesetz, Durchführungsverordnungen sowie EU-Vorschriften – insbesondere der Richtlinie 2006/112/EG – ergeben. Das Verständnis grundlegender Definitionen und allgemeiner Regeln ist unerlässlich für die ordnungsgemäße Abrechnung der Mehrwertsteuer im operativen Geschäft.

Definition einer Transportdienstleistung

Nach polnischem Mehrwertsteuerrecht versteht man unter einer Transportdienstleistung die Beförderung von Waren oder Personen von einem Ort zum anderen mittels eines Transportmittels. Diese Definition umfasst sowohl Transporte, die vom Frachtführer selbst durchgeführt werden, als auch Dienstleistungen, die durch Subunternehmer erbracht werden. Bei Transportdienstleistungen für Waren sind auch Nebenleistungen wie das Be- und Entladen, Umladen oder Lagern zu berücksichtigen, sofern sie integraler Bestandteil der Leistung sind.

Zeitpunkt der Steuerpflicht

Aus Artikel 19a des Mehrwertsteuergesetzes ergibt sich der allgemeine Grundsatz, dass die Steuerpflicht für Transportdienstleistungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung entsteht. Bei wiederkehrenden Leistungen– Transportleistungen, die regelmäßig oder im Rahmen langfristiger Verträge erbracht werden, entsteht die Steuerpflicht mit Ablauf jedes Abrechnungszeitraums (z. B. eines Monats), sofern solche Zeiträume im Vertrag vorgesehen sind.

Leistungsort

Einer der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer auf Transportleistungen ist die richtige Bestimmung des Leistungsortes. Bei Dienstleistungen für Steuerpflichtige (B2B) wird der Ort der Leistungserbringung grundsätzlich nach Art. 28b des polnischen MwSt-Gesetzes bestimmt, d.h. am Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Geschäftssitz hat. Bei Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) gelten andere Regeln gemäß Art. 28f.
Für den Transport von Gütern und Personen gelten darüber hinaus besondere Bestimmungen – der Ort der Besteuerung kann von der Beförderungsstrecke, der Länge der inländischen und ausländischen Abschnitte sowie vom Status des Leistungsempfängers abhängen.

Einstufung der MwSt-Sätze in Polen

Transportdienstleistungen in Polen unterliegen keinem einheitlichen Mehrwertsteuersatz. Die Vorschriften unterscheiden die Sätze je nach Transportart (Güter vs. Personen), territorialem Geltungsbereich (inländisch, innergemeinschaftlich, international) sowie dem Vorliegen formaler Voraussetzungen wie Transportdokumentation. Für den inländischen Gütertransport, dessen Leistungsort in Polen liegt, gilt grundsätzlich der Mehrwertsteuersatz von 23 %. Bei innergemeinschaftlichen Transporten hängt die Art der Abrechnung vor allem vom Status und vom Sitz des Leistungsempfängers ab. Eine Beförderung zwischen EU-Mitgliedstaaten führt daher nicht automatisch zur Anwendung des polnischen Mehrwertsteuersatzes von 23 %. Internationaler Transport kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Satz von 0 % besteuert werden. Der Personentransport unterliegt in der Regel dem ermäßigten Satz von 8 %.

Art der DienstleistungGrundregel der MwSt-Abrechnung
Inländischer Gütertransport, dessen Leistungsort in Polen liegtgrundsätzlich 23 % MwSt
Personentransport, auf den der ermäßigte Satz Anwendung findetgrundsätzlich 8 % MwSt
Internationaler Transport, der die Voraussetzungen des Art. 83 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erfüllt0 % MwSt
B2B-Gütertransport für einen Steuerpflichtigen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaatgrundsätzlich Besteuerung im Staat des Leistungsempfängers, ohne polnische MwSt
Innergemeinschaftlicher B2C-Gütertransportgrundsätzlich Besteuerung im Mitgliedstaat, in dem der Transport beginnt
PersonentransportLeistungsort nach Streckenverlauf und zurückgelegten Entfernungen

Transport-MwSt · Polnisches Mehrwertsteuergesetz

So bestimmen Sie die korrekte MwSt-Abrechnung

Bei Transportdienstleistungen in Polen hängt die MwSt-Abrechnung von der Transportart, dem Status des Leistungsempfängers, der Strecke, dem Leistungsort und der Dokumentation ab.

Schritt 1 · Transportart

Was wird transportiert?

Güter

Weiter nach dem Status des Leistungsempfängers.

Personen

Der Leistungsort richtet sich nach dem Streckenverlauf und den zurückgelegten Entfernungen. Begünstigter inländischer Personentransport wird grundsätzlich mit 8 % MwSt besteuert (Anhang Nr. 3 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes).

8 % MwSt

Schritt 2 · Status des Leistungsempfängers (Güter)

Wer ist der Leistungsempfänger?

B2B — Steuerpflichtiger

Der Leistungsort ist grundsätzlich der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Geschäftssitz oder die maßgebliche feste Niederlassung hat (Artikel 28b des polnischen Mehrwertsteuergesetzes).

B2C — Verbraucher

Es gelten besondere Regeln für den Leistungsort, abhängig von der Transportart und der Strecke (Artikel 28f des polnischen Mehrwertsteuergesetzes).

Schritt 3 · Strecke & Leistungsort

Wie erfolgt die MwSt-Abrechnung?

23 % MwSt

Inländischer Gütertransport, dessen Leistungsort in Polen liegt — grundsätzlich gilt der Mehrwertsteuersatz von 23 %.

KEINE POLNISCHE MWST

B2B-Gütertransport für einen Steuerpflichtigen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat — grundsätzlich Besteuerung im Staat des Leistungsempfängers (Reverse Charge).

0 % MwSt

Internationaler Transport, der die Voraussetzungen des Artikels 83 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erfüllt — bei Vorliegen der erforderlichen Dokumente kann der Mehrwertsteuersatz von 0 % angewendet werden.

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Der Mehrwertsteuersatz von 0 % ergibt sich nicht automatisch aus dem Überschreiten einer Grenze

Prüfen Sie zunächst, ob der Leistungsort in Polen liegt, anschließend die Voraussetzungen des Artikels 83 und stellen Sie sicher, dass die nach Artikel 83 Absatz 5 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erforderlichen Dokumente vorliegen. Das Nichterfüllen der Voraussetzungen für den Mehrwertsteuersatz von 0 % bedeutet nicht automatisch, dass 23 % MwSt anzuwenden sind — der Leistungsort muss erneut bestimmt werden.

Quelle: getsix®, basierend auf dem polnischen Mehrwertsteuergesetz — Artikel 28b, 28f und 83 sowie Anhang Nr. 3.

Dokumentation als Voraussetzung für die Anwendung des Satzes

Die Anwendung ermäßigter oder befreiter Mehrwertsteuersätze hängt von einer ordnungsgemäßen Dokumentation der erbrachten Dienstleistung ab. Im Falle des internationalen Transports sind unter anderem Frachtbriefe (CMR), Transportaufträge, Zoll- oder Speditionsdokumente erforderlich. Das Fehlen vollständiger Unterlagen kann dazu führen, dass der Standardsatz von 23 % angewendet und eine steuerliche Korrektur erforderlich wird.

Mehrwertsteuer (MwSt) auf Transportdienstleistungen in Polen

Inlandstransport in Polen – wann gilt der Mehrwertsteuersatz von 23 %

Inländische Gütertransportdienstleistungen, deren Leistungsort in Polen liegt, unterliegen grundsätzlich dem Mehrwertsteuersatz von 23 %, sofern die Vorschriften keine besondere Begünstigung vorsehen. Der Personentransport wird dagegen anders besteuert – die in Anhang Nr. 3 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes aufgeführten Personenbeförderungsleistungen unterliegen dem Mehrwertsteuersatz von 8 %. Daher ist bei der Bestimmung des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes zunächst zwischen Güter- und Personentransport zu unterscheiden.

Welche Dienstleistungen umfasst der innerstaatliche Verkehr?

Der innerstaatliche Verkehr umfasst alle Beförderungsleistungen, die vollständig innerhalb des Hoheitsgebiets Polens ohne Überschreiten der Staatsgrenze erbracht werden. Dies gilt sowohl für:

  • der Gütertransport mit Lkw, Bahn, Binnenschiff oder Lufttransport, sofern sowohl das Be- als auch das Entladen in Polen erfolgen;
  • der Personentransport, sofern die gesamte Strecke vollständig innerhalb des Landes liegt und nicht die Voraussetzungen für die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes erfüllt (z. B. nicht mit einem Sammelfahrschein im Sinne der polnischen Verordnung über ermäßigte Steuersätze durchgeführt wird).

Es ist zu beachten, dass bereits bei einem einzigen Abschnitt der Beförderung außerhalb des Landes keine Inlandstransportleistung mehr vorliegt und die Einstufung der Dienstleistung im Rahmen einer internationalen oder innergemeinschaftlichen Transaktion gesondert zu prüfen ist.

Nützliche Unterlagen für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer in Polen

Beim inländischen Gütertransport dient die Transportdokumentation dazu, den tatsächlichen Verlauf, den Umfang und den Zeitpunkt der Leistungserbringung nachzuweisen. Das polnische Mehrwertsteuergesetz macht die Anwendung des Standardsatzes von 23 % jedoch nicht vom Besitz eines bestimmten Katalogs von Transportunterlagen abhängig. Der Umfang der Dokumentation sollte der Art der konkreten Dienstleistung entsprechen. Die wichtigsten Unterlagen, die zu Beweis- und Prüfzwecken gesammelt und aufbewahrt werden sollten, sind:

  • Mehrwertsteuerrechnung – ausgestellt gemäß den Anforderungen des polnischen Mehrwertsteuergesetzes und mit den Angaben, die für eine ordnungsgemäße Dokumentation der Leistung erforderlich sind;
  • Transportauftrag – ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Frachtführer, der den Leistungsumfang festlegt;
  • nationaler Frachtbrief oder ein anderes Beförderungsdokument, das die Erbringung der Dienstleistung bestätigt;
  • Bestätigung der Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung – z. B. eine Empfangsbestätigung des Kunden, ein Übergabeprotokoll oder eine elektronische Signatur des Kunden in einem Telematiksystem;
  • gegebenenfalls ergänzende Unterlagen, wie GPS-Berichte, Fahrtschreiberaufzeichnungen oder andere operative Daten, die bestätigen, dass die Dienstleistung auf polnischem Staatsgebiet erbracht wurde.

Das Fehlen ordnungsgemäßer Unterlagen kann dazu führen, dass der angewandte Mehrwertsteuersatz von den Steuerbehörden beanstandet wird, was mit dem Risiko finanzieller Sanktionen und der Verpflichtung zur Korrektur der Abrechnungen verbunden ist. Für Audit-Zwecke und im Falle einer möglichen Steuerprüfung wird empfohlen, die Transportunterlagen so zu führen, dass sie leicht mit den entsprechenden Verkaufsrechnungen in Verbindung gebracht werden können.


Innergemeinschaftlicher Transport – Regeln für die MwSt-Abrechnung in Polen

Der innergemeinschaftliche Transport ist eine der grundlegenden Formen der Frachttätigkeit, die von Unternehmen im TSL-Sektor (Transport – Spedition – Logistik) im Rahmen des einheitlichen Binnenmarkts der Europäischen Union durchgeführt wird. Dienstleistungen, die die Beförderung von Waren zwischen EU-Mitgliedstaaten betreffen, unterliegen – trotz fehlender Zollgrenzen – den steuerlichen Vorschriften des EU-Rechts sowie dem polnischen Mehrwertsteuergesetz.

Grundsätzlich unterliegt die Beförderung von Waren für Steuerpflichtige mit Sitz in Polen, wenn die Beförderung in einem Mitgliedstaat beginnt und in einem anderen endet, einem Steuersatz von 23 %, sofern keine Voraussetzungen für die Einstufung der Dienstleistung als außerhalb des Landes erbracht vorliegen.

Warenverkehr zwischen EU-Ländern

Die innergemeinschaftliche Beförderung von Waren umfasst die Verbringung von Gütern zwischen den Gebieten zweier Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die entscheidenden Kriterien zur Einstufung einer Dienstleistung als innergemeinschaftlich sind: der physische Warenverkehr der Güter über eine EU-Grenze hinaus als auch die Bestimmung des steuerlichen Status des Empfängers der Dienstleistung.

Ist der Leistungsempfänger ein Steuerpflichtiger mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Polen, wird der Leistungsort nach den allgemeinen Vorschriften des Artikels 28b des polnischen Mehrwertsteuergesetzes bestimmt – d. h. in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. In diesem Fall berechnet der polnische Dienstleister grundsätzlich keine polnische Mehrwertsteuer, während der Leistungsempfänger die Steuer nach den im Staat des Leistungsortes geltenden Vorschriften abrechnet. Eine im VIES-System bestätigte gültige EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist das grundlegende Mittel zur Überprüfung des Status des Vertragspartners. Das Fehlen einer aktiven EU-USt-IdNr. sollte jedoch nicht automatisch zur Anwendung des polnischen Mehrwertsteuersatzes von 23 % führen – in diesem Fall ist eine weitere Prüfung des Status des Leistungsempfängers erforderlich.

Steuerpflichten und Zeitpunkt der Entstehung der Mehrwertsteuerpflicht

Aus steuerlicher Sicht ist die Erbringung innergemeinschaftlicher Transportdienstleistungen mit verschiedenen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten verbunden. Die wichtigsten davon sind:

  • Überprüfung des Status des Leistungsempfängers – der Dienstleister ist verpflichtet, zu überprüfen, ob der Vertragspartner als EU-Mehrwertsteuerpflichtiger registriert ist, was über das VIES-System (VAT Information Exchange System) bestätigt werden kann
  • korrekte Rechnungsausstellung – die Rechnung muss einen Vermerk über die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beider Vertragsparteien sowie eine Beschreibung der Transportdienstleistung einschließlich der Beförderungsroute enthalten;
  • Dokumente zum Nachweis der Leistungserbringung – Es müssen Dokumente vorliegen, die die tatsächliche Beförderung der Waren zwischen den Mitgliedstaaten belegen, wie z. B. CMR, Transportaufträge, Lieferbestätigungen sowie gegebenenfalls Berichte aus Telematiksystemen.;
  • Buchhaltung und Meldung – der polnische Steuerpflichtige, der die Transportleistung erbringt, muss die Transaktion in der Umsatzsteuervoranmeldung sowie ggf. in der Zusammenfassenden Meldung (VAT-UE) angeben.

Die Steuerpflicht entsteht gemäß der allgemeinen Regel des Artikels 19a des polnischen Mehrwertsteuergesetzes – zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, also bei Abschluss des Transports. Bei fortlaufenden Dienstleistungen entsteht die Steuerpflicht am Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums (z. B. Monat oder Quartal), sofern solche Zeiträume im Vertrag festgelegt sind.

Aufgrund möglicher unterschiedlicher Auslegungen hinsichtlich des Ortes der Leistungserbringung ist es ratsam, jeweils die Art des Vertrags, die Beförderungsroute, den Status des Käufers und die Art der Dokumentation der Dienstleistung zu prüfen. Dies gewährleistet nicht nur eine korrekte MwSt-Abrechnung in Polen, sondern verringert auch steuerliche Risiken im Falle einer Prüfung durch die polnischen Steuerbehörden.


Internationaler Transport – wann ist ein Mehrwertsteuersatz von 0 % möglich?

Der internationale Gütertransport kann nicht nur die Beförderung von Polen in einen Drittstaat oder aus einem Drittstaat nach Polen umfassen, sondern auch bestimmte Transitbeförderungen sowie Beförderungen zwischen einem anderen EU-Mitgliedstaat und einem Drittstaat, wenn die Strecke auf einem bestimmten Abschnitt durch Polen verläuft. Internationale Transportdienstleistungen können mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % besteuert werden, wenn die Voraussetzungen des Artikels 83 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erfüllt sind, einschließlich der entsprechenden Dokumentationsanforderungen.

Kriterien für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 %

Nach Artikel 83 Absatz 1 Punkt 23 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes gilt der Mehrwertsteuersatz von 0 % für internationale Transportdienstleistungen. Für die Anwendung dieser Begünstigung ist insbesondere festzustellen, ob:

  • die Dienstleistung die Definition des internationalen Transports gemäß Artikel 83 Absatz 3 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erfüllt;
  • die Dienstleistung nach den Vorschriften über den Leistungsort in Polen der Mehrwertsteuer unterliegt;
  • der Steuerpflichtige über die nach Artikel 83 Absatz 5 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erforderlichen Dokumente verfügt.

Das Fehlen der Voraussetzungen für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % bedeutet nicht automatisch, dass der Mehrwertsteuersatz von 23 % berechnet werden muss. In diesem Fall ist der Leistungsort erneut zu bestimmen und zu prüfen, ob andere Vorschriften für die Besteuerung der Dienstleistung Anwendung finden.

Dokumentationsanforderungen – Frachtbriefe, Speditions- und Zolldokumente

Voraussetzung für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % auf internationale Transportdienstleistungen ist der Besitz der nach Artikel 83 Absatz 5 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erforderlichen Dokumentation. Bei der Güterbeförderung durch einen Frachtführer oder Spediteur sind dies:

  • ein Frachtbrief oder Speditionsdokument, das im internationalen Verkehr verwendet wird, oder ein anderes Dokument, aus dem eindeutig hervorgeht, dass infolge der Beförderung vom Abgangsort zum Bestimmungsort die Grenze zu einem Drittstaat überschritten wurde;
  • eine vom Frachtführer oder Spediteur ausgestellte Rechnung.

Bei der Beförderung importierter Waren ist zusätzlich ein von der Zoll- und Steuerbehörde bestätigtes Dokument erforderlich, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Wert der Transportdienstleistung in die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr der Waren einbezogen wurde.

Transportaufträge, Verträge, Empfangsbestätigungen und andere operative Dokumente können den Verlauf und den Charakter der Transaktion zusätzlich bestätigen. Sie ersetzen jedoch nicht die gesetzlich erforderlichen Dokumente, wenn deren Besitz Voraussetzung für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % ist.

Anwendungsbeispiele – Polen ↔ Ukraine, Polen ↔ China

BeiBeispiel 1: Transport von Polen in die Ukraine

Ein polnischer Frachtführer erhält den Auftrag zur Beförderung von Waren aus einem Lager in Rzeszów zum Empfänger in Kyjiw. Die Dienstleistung wird direkt für den Exporteur erbracht und der Transport erfolgt über den Grenzübergang Dorohusk. Der Frachtführer verfügt über:

  • einen internationalen CMR-Frachtbrief, aus dem der Transportverlauf und die Überschreitung der Grenze zu einem Drittstaat hervorgehen;
  • eine vom Frachtführer ausgestellte Rechnung;
  • einen Transportauftrag;
  • zusätzlich – sofern dies im jeweiligen Transaktionsmodell verfügbar ist – eine CC599C-Mitteilung, die die Ausfuhr der Waren aus der EU bestätigt, sowie eine Bestätigung der Lieferung der Ware an den Empfänger.

Liegt der Leistungsort in Polen und erfüllen die vorhandenen Dokumente die Anforderungen des Artikels 83 Absatz 5 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes, kann auf die internationale Transportdienstleistung der Mehrwertsteuersatz von 0 % angewendet werden.

Beispiel 2: Transport von China nach Polen

Ein Importeur aus Gdynia beauftragt den Transport eines Containers mit Waren vom Hafen Shanghai zu einem Terminal in Polen. Die Dienstleistung wird von einem Logistikunternehmen erbracht, das den Seetransport und die Zollabwicklung organisiert.

Bei der Beförderung importierter Waren reicht der Besitz von Transportdokumenten allein nicht aus, um den Mehrwertsteuersatz von 0 % anzuwenden. Neben einem Frachtbrief oder Speditionsdokument und einer vom Frachtführer oder Spediteur ausgestellten Rechnung sollte der Steuerpflichtige über ein von der Zoll- und Steuerbehörde bestätigtes Dokument verfügen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Wert der Transportdienstleistung in die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr der Waren einbezogen wurde.

Erfüllt die Dienstleistung die Voraussetzungen für einen internationalen Transport, liegt ihr Besteuerungsort in Polen und sind die Dokumentationsanforderungen erfüllt, kann der Mehrwertsteuersatz von 0 % angewendet werden.


Ort der Erbringung der Transportdienstleistung – ein entscheidender Faktor für die Abrechnung der Mehrwertsteuer

Die korrekte Bestimmung des Leistungsortes für eine Transportdienstleistung ist einer der Grundlagen für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer in Polen. Der Leistungsort bestimmt, in welchem EU-Mitgliedstaat (oder außerhalb der EU) die Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt werden muss. Ein Fehler bei der Bestimmung des Leistungsortes führt nicht nur zu einer fehlerhaften Besteuerung, sondern auch zu einem Steuerhaftungsrisiko, einer Berichtigungspflicht und möglichen Sanktionen.
Bei Transportdienstleistungen hängt die Methode zur Bestimmung des Leistungsortes vom Dienstleistungstyp (Güter- oder Personenbeförderung), vom Status des Empfängers (Unternehmer oder Verbraucher) sowie vom territorialen Geltungsbereich (inländisch, innergemeinschaftlich oder international) ab.

Wie bestimmt man den Leistungsort

Gemäß den Bestimmungen des polnischen Mehrwertsteuergesetzes sowie der Richtlinie 2006/112/EG wird der Leistungsort bei Transportdienstleistungen nach folgenden Regeln festgelegt:

a) Gütertransportdienstleistungen an Steuerpflichtige (B2B)

Nach Artikel 28b des polnischen Mehrwertsteuergesetzes ist der Leistungsort bei Gütertransportdienstleistungen für einen Steuerpflichtigen grundsätzlich der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Geschäftssitz oder die maßgebliche feste Niederlassung hat, für die die Dienstleistung erbracht wird. Das polnische Mehrwertsteuergesetz sieht dabei besondere Ausnahmen für bestimmte Fälle von Transporten vor, die vollständig in Polen oder außerhalb des Gebiets der Europäischen Union durchgeführt werden.

Für den Personentransport gilt eine gesonderte Regel. Nach Artikel 28f Absatz 1 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes ist der Leistungsort bei Personenbeförderungsleistungen der Ort, an dem die Beförderung stattfindet, unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen – auch dann, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist.

b) Dienstleistungen für Verbraucher (B2C)

Für Transportdienstleistungen an Privatpersonen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gelten besondere Regeln:

  • bei Personentransporten – gemäß Artikel 28f Absatz 1 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes ist der Leistungsort der Ort, an dem die Beförderung stattfindet, unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen;
  • bei Gütertransporten – gemäß Artikel 28f Absatz 2 ist der Leistungsort der Ort, an dem die Beförderung stattfindet, unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen;
  • bei innergemeinschaftlichen Gütertransporten, deren Beginn und Ende in zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten liegen – ist der Leistungsort gemäß Artikel 28f Absatz 3 der Ort, an dem der Transport beginnt.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Bestimmung des Besteuerungsortes sowohl von der Transportart als auch vom Streckenverlauf abhängt und eine entsprechende Zuordnung der Dienstleistung zu den jeweiligen Steuerhoheiten erforderlich sein kann.

Ausnahmen und rechtliche Besonderheiten

Die Vorschriften über den Leistungsort von Transportdienstleistungen enthalten mehrere Ausnahmen und Feinheiten, die in der praktischen Anwendung von Bedeutung sein können:

  • Nebenleistungen zum Transport – wenn die Dienstleistung Hilfscharakter hat (z. B. Be- oder Entladen, Umladen), wird der Leistungsort nach den Vorschriften für die Hauptleistung bestimmt. Wird die Nebenleistung separat betrachtet, können abweichende Regelungen gelten.
  • Transport im Zusammenhang mit Aus- oder Einfuhr – Der Zusammenhang einer Transportdienstleistung mit der Ausfuhr oder Einfuhr von Waren kann für die Möglichkeit der Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % von Bedeutung sein, bestimmt aber für sich allein nicht den Leistungsort. Der Leistungsort ist gesondert nach den für die jeweilige Transportart und den Status des Leistungsempfängers geltenden Regeln zu bestimmen.
  • Feste Niederlassung (Fixed Establishment) – Verfügt der Steuerpflichtige über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in einem anderen Land, kann der Leistungsort dieser Einrichtung zugeordnet werden, anstatt dem Hauptsitz. Dies erfordert eine Analyse des Umfangs der Beteiligung der Zweigniederlassung an der Erbringung der Dienstleistung.
  • Aufteilung der Dienstleistung nach dem Streckenverlauf – Die Bestimmung des Leistungsortes unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen betrifft vor allem den Personentransport sowie bestimmte Gütertransportdienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige. Sie stellt keine allgemeine Regel für B2B-Gütertransporte dar.
  • Gemischter Status des Leistungsempfängers – Hat der Empfänger sowohl den Status eines Steuerpflichtigen als auch eines Verbrauchers (z. B. eine natürliche Person mit Gewerbebetrieb, die aber keine EU-USt-ID angibt), muss der Ort der Leistungserbringung auf der Grundlage des Zwecks der Leistung und der im Vertrag angegebenen Daten individuell beurteilt werden.

Aus diesen Gründen empfiehlt es sich, vor Beginn der Transportleistung – insbesondere aus oder innerhalb Polens – eine detaillierte Analyse des steuerlichen Status des Leistungsempfängers, der Transportstrecke und des Leistungszwecks vorzunehmen. In Polen gilt es als bewährte Praxis, klare vertragliche Vereinbarungen zu treffen (z. B. Transportauftrag, Rahmenvertrag), in denen die Leistungsbedingungen und die Angaben zum Auftraggeber, einschließlich seiner EU-USt-ID, eindeutig definiert sind.


Nationales E-Rechnungssystem (KSeF) und die Rechnungsstellung für Transportdienstleistungen in Polen

Seit 2026 müssen Transportunternehmen auch die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen im polnischen Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) berücksichtigen. Die Pflicht wurde stufenweise eingeführt: ab 1. Februar 2026 für Steuerpflichtige, deren Umsatz einschließlich Mehrwertsteuer im Jahr 2024 200 Mio. PLN überschritten hat, und ab 1. April 2026 für die übrigen Steuerpflichtigen.

Bis Ende 2026 sind die kleinsten Steuerpflichtigen noch von der Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen über KSeF ausgenommen, wenn der Gesamtwert der durch Rechnungen dokumentierten Umsätze einschließlich Mehrwertsteuer in einem Monat 10.000 PLN nicht übersteigt. Für diese Gruppe beginnt die Pflicht am 1. Januar 2027.

Für die Transportbranche ist außerdem eine Ausnahme bei der Personenbeförderung von Bedeutung. Rechnungen in Form von Einzelfahrscheinen, die bestimmte Personenbeförderungsleistungen dokumentieren, müssen nicht über KSeF ausgestellt werden, sofern die in den Vorschriften vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Ausnahme gilt nicht für Zeitkarten.

Transport-MwSt · Dokumentation

Dokumente für die korrekte MwSt-Abrechnung in Polen

Welche Unterlagen für die einzelnen Transportdienstleistungen nach den polnischen MwSt-Vorschriften gesammelt und aufbewahrt werden sollten.

23 % MwSt

Inländischer Gütertransport — Leistungsort in Polen

Mehrwertsteuerrechnung

Transportauftrag

Frachtbrief / Beförderungsdokument

Bestätigung der Lieferung oder Leistungserbringung

Optional: GPS, Fahrtschreiber, operative Daten

Der Steuersatz von 23 % ist nicht vom Besitz eines bestimmten Dokumentensatzes abhängig — diese Unterlagen sollten zu Beweis- und Prüfzwecken aufbewahrt werden.

KEINE POLNISCHE MWST

Innergemeinschaftlicher B2B-Gütertransport

Status des Leistungsempfängers überprüfen

VIES-Bestätigung der EU-USt-IdNr.

Rechnung mit „Reverse Charge“ und den USt-IdNrn. beider Parteien

CMR / Nachweis der Beförderungsroute

Lieferbestätigungen, Telematikdaten

Die Transaktion ist in der Zusammenfassenden Meldung (VAT-UE) anzugeben.

0 % MWST MÖGLICH

Internationaler Transport, der die Voraussetzungen des Artikels 83 erfüllt

Internationaler Frachtbrief / Speditionsdokument

Vom Frachtführer oder Spediteur ausgestellte Rechnung

Dokument zum Nachweis der Überschreitung der Grenze zu einem Drittstaat

Einfuhr: von der Zoll- und Steuerbehörde bestätigtes Dokument, dass der Transportwert in die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr einbezogen wurde

Auftrag, Vertrag und Empfangsbestätigung dienen lediglich als ergänzende Nachweise.

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CMR, Transportauftrag und Lieferbestätigung reichen für 0 % MwSt nicht immer aus

Beim internationalen Transport können operative Dokumente als ergänzende Nachweise dienen, ersetzen jedoch nicht die nach Artikel 83 Absatz 5 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erforderlichen Dokumente.

Nationales E-Rechnungssystem (KSeF) · Polen

1. Februar 2026

Steuerpflichtige, deren Umsatz einschließlich Mehrwertsteuer im Jahr 2024 200 Mio. PLN überschritten hat.

1. April 2026

Übrige Steuerpflichtige, mit Ausnahme der nachstehend genannten vorübergehend befreiten Steuerpflichtigen.

1. Januar 2027

Steuerpflichtige, die bis Ende 2026 von der vorübergehenden Befreiung erfasst sind: monatlich durch Rechnungen dokumentierter Umsatz einschließlich Mehrwertsteuer ≤ 10.000 PLN.

Rechnungen in Form von Einzelfahrscheinen für bestimmte Personenbeförderungsleistungen müssen nicht über KSeF ausgestellt werden — dies gilt nicht für Zeitkarten.

Quelle: getsix®, basierend auf dem polnischen Mehrwertsteuergesetz, einschließlich Artikel 83 Absatz 5, sowie den im Artikel beschriebenen KSeF-Regeln zur Rechnungsstellung.


Praktische Fallstudie: MwSt-Abrechnung in drei Geschäftsmodellen in Polen

Zum besseren Verständnis der Grundsätze der Mehrwertsteuerabrechnung im Bereich Transport zeigt das folgende Beispiel drei Modellfälle aus der Praxis, basierend auf geltendem polnischem Recht, steuerlicher Klassifizierung und Dokumentationspflichten. Jedes der Beispiele spiegelt einen anderen territorialen Geltungsbereich und Charakter der Transportdienstleistung wider, wodurch verschiedene praktische Szenarien veranschaulicht werden können.

Polnischer Transportunternehmer, der Dienstleistungen innerhalb der EU erbringt

Tätigkeitsprofil:
Eine Spółka z o.o. (polnische GmbH) mit Sitz in Polen erbringt Lkw-Transportdienstleistungen auf der Strecke Polen – Deutschland – Niederlande – Belgien im Auftrag ausländischer Auftraggeber mit gültiger EU-USt-ID.

MwSt-Abrechnung:
Nach Artikel 28b des polnischen Mehrwertsteuergesetzes ist der Leistungsort bei Dienstleistungen an Steuerpflichtige der Sitz des Dienstleistungsempfängers. Da die Auftraggeber in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind und über gültige USt-IDs verfügen, unterliegt die Leistung nicht der polnischen Mehrwertsteuer.

Formale Anforderungen:

  • Ausstellung einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer (Vermerk „Reverse-Charge“),
  • Meldung der Transaktion in der Zusammenfassenden Meldung (VAT-UE),
  • keine Verpflichtung zur Abführung der Mehrwertsteuer in Polen, jedoch Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen, die die tatsächliche Durchführung der Beförderung belegen.

Hinweise:
Es ist erforderlich, bei der Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Vertragspartner im VIES-System die gebotene Sorgfalt walten zu lassen und den Transportverlauf entsprechend zu dokumentieren (CMR, Transportaufträge, Empfangsbestätigungen).

Spedition organisiert Transport von China nach Polen

Tätigkeitsprofil:
Ein polnisches Speditionsunternehmen organisiert Containertransporte vom Hafen Shanghai zum Lager des Kunden in Łódź. Die Dienstleistung umfasst Seetransport, Zollabfertigung im Hafen Gdańsk und Straßentransport innerhalb Polens.

MwSt-Abrechnung:
Erfüllt die Gesamtleistung die Voraussetzungen für die Einstufung als internationale Speditionsdienstleistung im Zusammenhang mit internationalem Transport, kann der Mehrwertsteuersatz von 0 % gemäß Artikel 83 Absatz 1 Punkt 23 in Verbindung mit Artikel 83 Absatz 3 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes angewendet werden. Voraussetzung ist jedoch die korrekte Bestimmung des Leistungsortes sowie der Besitz der nach Artikel 83 Absatz 5 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes erforderlichen Dokumentation.

Erforderliche Dokumente:

  • ein Transport- oder Speditionsdokument, z. B. ein Konnossement, oder ein anderes Dokument, das den Transportverlauf und die Überschreitung der Grenze zu einem Drittstaat bestätigt;
  • eine vom Frachtführer oder Spediteur ausgestellte Rechnung;
  • bei importierten Waren – ein von der Zoll- und Steuerbehörde bestätigtes Dokument, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Wert der Dienstleistung in die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr einbezogen wurde;
  • ein Speditionsauftrag oder Vertrag – als ergänzendes Dokument zur Bestätigung des Leistungsumfangs.

Hinweise:
Die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % erfordert die strikte Einhaltung der Dokumentationsanforderungen sowie einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Dienstleistung und dem Einfuhrzollverfahren. Das Fehlen der für die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 0 % erforderlichen Dokumente kann die Inanspruchnahme dieser Begünstigung ausschließen. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Mehrwertsteuersatz von 23 % anzuwenden ist – zusätzlich muss der Leistungsort der Dienstleistung korrekt bestimmt werden.

Inländischer Personentransport in Polen mit Subunternehmer

Tätigkeitsprofil:
Ein polnischer Anbieter von öffentlichem Personentransport führt regelmäßige Fahrten auf der Strecke Kraków – Katowice durch. Die Fahrt wird von einem Subunternehmer (Transportfirma) auf Grundlage eines Rahmenvertrags ausgeführt.

MwSt-Abrechnung:
Gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und Anhang Nr. 3 unterliegt die Beförderung von Personen auf dem Gebiet Polens einem Steuersatz von 8 %. Dieser Satz gilt sowohl für Leistungen des Hauptauftragnehmers als auch für solche, die über Subunternehmer erbracht werden.

Abrechnungsstruktur:

  • Der Auftraggeber stellt dem Endkunden (z. B. einer Gemeinde oder öffentlichen Institution) eine Rechnung mit 8 % MwSt aus.
  • Der Subunternehmer stellt dem Auftraggeber ebenfalls eine Rechnung mit 8 %, da er eine Dienstleistung erbringt, die in Art und Umfang identisch ist.

Erforderliche Dokumente:

  • Vertrag mit dem Subunternehmer, in dem die Regeln für die Erbringung der Dienstleistung festgelegt sind,
  • Berichte über die durchgeführten Fahrten, Fahrpläne, Bestätigungen der Durchführung der Strecke,
  • Fahrscheine oder Berichte aus dem elektronischen Verkaufssystem (falls zutreffend).

Hinweise:
Im B2B-Beziehungen innerhalb einer einzigen Personenverkehrsleistung gilt der ermäßigte Satz von 8 % auch zwischen Hauptauftragnehmer und Subunternehmer. Es ist wichtig, dass die Art der Subunternehmerleistung der Endleistung gegenüber den Fahrgästen entspricht.


Zusammenfassung und Empfehlungen für Transportunternehmen in Polen

Die Mehrwertsteuerregelungen für Transportdienstleistungen sind komplex und hängen von der Art der Dienstleistung, ihrem territorialen Geltungsbereich, dem Status des Leistungsempfängers sowie den Dokumentationspflichten ab. Jeder Fehler bei der Klassifizierung oder Abrechnung kann schwerwiegende finanzielle und rechtliche Folgen haben, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung von Steuerrückständen, Zinsen und Verwaltungsstrafen. Daher sollten Unternehmen im polnischen TSL-Sektor (Transport – Spedition – Logistik) steuerliche Aspekte als integralen Bestandteil des operativen und strategischen Managements betrachten.

Wie sich die MwSt-Abrechnung optimieren lässt

Die Optimierung der Mehrwertsteuerabrechnung im polnischen Transportwesen sollte sich auf vier Schlüsselbereiche konzentrieren:

  1. Segmentierung der Dienstleistungen nach Art und territorialem Geltungsbereich
    Jede Dienstleistung sollte eindeutig als inländisch, innergemeinschaftlich oder international klassifiziert werden. So lässt sich der passende Mehrwertsteuersatz (23 %, 8 % oder 0 %) korrekt anwenden und die zugehörige Dokumentationspflicht bestimmen.
  2. Überprüfung des Status der Geschäftspartner
    Bei B2B-Transaktionen ist es entscheidend festzustellen, ob der Kunde als Mehrwertsteuerpflichtiger in der EU oder außerhalb registriert ist. Dazu ist die regelmäßige Nutzung des VIES-Systems sowie die Dokumentation jeder Prüfung erforderlich.
  3. Vereinheitlichung von Dokumentationsverfahren
    Für jede Dienstleistungskategorie sollte eine interne Checkliste mit erforderlichen Dokumenten eingeführt werden (z. B. CMR-Frachtbrief, SAD-Zolldokumente, Aufträge, Lieferbestätigungen). Fehlen diese Dokumente bei einer Kontrolle, führt dies in der Regel zur Anfechtung des angewandten Mehrwertsteuersatzes von 0 % oder 8 %.
  4. Laufende Analyse der Steuergesetze und -auslegungen
    Aufgrund der sich dynamisch verändernden Rechtsprechung und individuellen Auslegungen ist es ratsam, die Standpunkte der Steuerbehörden zu beobachten und im Zweifelsfall selbst Steuerauslegungen zu beantragen.

Buchhalterische Unterstützung und Steuerberatung in Polen

Angesichts des steigenden Steuerrisikos und der Komplexität der Vorschriften in Polen und der EU wird die Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen im Bereich Buchhaltung und Steuerberatung zu einem entscheidenden Faktor für den Schutz der Interessen von Transportunternehmen.
Zu den Vorteilen einer externen Unterstützung gehören unter anderem:

  • laufende Überprüfung der Richtigkeit von Rechnungen und steuerlicher Klassifizierung der Dienstleistungen,
  • Erstellung und Kontrolle vollständiger Transportdokumentationen zu steuerlichen Zwecken,
  • Beratung in Bezug auf die Registrierung und Abrechnung der MwSt in anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. bei internationalen Transporten),
  • Vertretung vor den Steuerbehörden im Falle einer Kontrolle sowie Unterstützung bei der Einholung individueller Auslegungen.

Empfehlungen für Transportunternehmen in Polen:

  • Aufnahme einer dauerhaften Zusammenarbeit mit einem Buchhaltungsbüro, das Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen aus dem TSL-Sektor in Polen hat,
  • Einführung von Verfahren zur internen Steuerkontrolle und zur Erfassung von Transportdokumenten,
  • regelmäßige Schulung des Betriebs- und Buchhaltungspersonals zu aktuellen Mehrwertsteuerregelungen im Bereich Transport in Polen.

Diese Maßnahmen verringern nicht nur das steuerliche Risiko, sondern erhöhen auch die betriebliche und finanzielle Effizienz des Transportunternehmens – insbesondere im internationalen und grenzüberschreitenden Verkehr.


getsixAutor des Artikels ist die getsix® Redaktion
getsix® erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Personalwesen, Lohnabrechnung und Unternehmensberatung und unterstützt Unternehmen, die in Polen tätig sind. Die getsix® Redaktion erstellt praxisorientierte Informationen, die das Verständnis der polnischen Buchhaltungs-, Steuer- und Personalthemen erleichtern.

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