Aktuelles

/ Steuern und Recht in Polen

Einreichung von Verrechnungspreisinformationen für 2022 offiziell verlängert

Einreichung von Verrechnungspreisinformationen für 2022 offiziell verlängert

/
Datum11 Dez 2023
/

In diesem Beitrag haben wir bereits über das Projekt der Fristverlängerung berichtet. Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Verordnung des Finanzministers vom 24. November 2023 zur Verlängerung der Frist für die Einreichung von TPR-Informationen am 27. November 2023 veröffentlicht wurde. Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.

Die Frist für die Einreichung von Verrechnungspreisinformationen für das Jahr 2022 wurde vom 30. November auf den 31. Januar 2024 verlängert. Ursprünglich sollte die Frist auf Ende Februar 2024 verlängert werden, aber es wurde schließlich beschlossen, die Frist zu verkürzen.

Diese Änderung gilt für Steuerpflichtige, deren Frist für die Einreichung der Informationen nach dem 30. November 2023, aber spätestens am 31. Dezember 2023 abläuft. Steuerpflichtige, deren Frist für die Einreichung der Informationen zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2024 abläuft, haben keine zusätzliche Frist erhalten, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Die Verlängerung der Frist ist auf Verzögerungen bei der Einführung eines neuen Tools zur Übermittlung von TPR-C-Informationen zurückzuführen. Die Informationen werden nicht mehr über eine interaktive PDF-Datei übermittelt, sondern über ein Tool, das auf der Website des Finanzministeriums verfügbar ist.

Beachten Sie, dass die Verlängerung nur für Verrechnungspreisinformationen für das Jahr 2022 gilt.

Die Einreichung von TPR-Informationen erfordert das Sammeln und Analysieren einer Vielzahl von Informationen. Daher ist es eine gute Idee, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, um Zeit für eine gründliche Überprüfung der Daten zu haben. Die verlängerte Frist ist eine gute Gelegenheit, mehr Zeit auf die Überprüfung der gemeldeten Transaktionen zu verwenden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

ELŻBIETA<br/>NARON - GROCHALSKA

ELŻBIETA
NARON-GROCHALSKA

Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.

Unsere Empfehlungen

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen