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Abzug der Mehrwertsteuer (VAT) bei Firmenfahrzeugen in Polen – Pkw, Motorräder, Fahrräder und E-Scooter

Abzug der Mehrwertsteuer (VAT) bei Firmenfahrzeugen in Polen – Pkw, Motorräder, Fahrräder und E-Scooter

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Datum15 Okt. 2026
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In Polen hängt der Vorsteuerabzug bei Firmenfahrzeugen von Fahrzeugart und Nutzung ab – Pkw, Motorräder und Fahrräder folgen eigenen Regeln.

Ergebnisse im Überblick
1

Pkw: Bei betrieblicher und privater Nutzung sind in Polen grundsätzlich 50 % der Mehrwertsteuer (VAT) abziehbar – 100 % erfordern weitere gesetzliche Voraussetzungen.

2

Motorräder: Eine polnische Steuerauskunft vom 5. Mai 2026 bestätigt 50 % Vorsteuerabzug auf Kauf und Betrieb eines betrieblich und privat genutzten Motorrads.

3

E-Bikes: Erfüllt ein E-Bike die gesetzliche Fahrraddefinition, gilt in Polen nicht automatisch die 50-%-Grenze nach Art. 86a des Mehrwertsteuergesetzes.

4

E-Scooter: Nach polnischem Mehrwertsteuerrecht gelten die allgemeinen Regeln – maßgeblich ist der Zusammenhang des Kaufs mit steuerpflichtigen Tätigkeiten.

5

Firmenwagen am Wohnort von Mitarbeitern: Polnische Steuerauskünfte vom 20. März und 10. August 2026 beurteilen den vollen Vorsteuerabzug unterschiedlich.

Wesentliche Erkenntnisse

Die Fahrzeugkategorie bestimmt die VAT-Behandlung

Vor dem Kauf ist die rechtliche Einordnung des Fahrzeugs zu klären, da sie die anwendbaren polnischen Abzugsregeln bestimmt.

Parken zu Hause schließt vollen Abzug nicht automatisch aus

Für einen Vorsteuerabzug von 100 % in Polen zählen betriebliche Begründung, tatsächliche Nutzung und wirksame Kontrollen.

Private Nutzung erfordert eine eigene VAT-Prüfung

Bei Fahrrädern und E-Scootern garantiert das Fehlen der 50-%-Grenze keinen vollen Vorsteuerabzug.

Eine Rechnung auf das Unternehmen allein genügt nicht

Unternehmen müssen den Bezug der Fahrzeugkosten zu steuerpflichtigen Tätigkeiten nachweisen und weitere Vorgaben erfüllen.

In Polen hängt der Abzug der Mehrwertsteuer (VAT) bei Firmenfahrzeugen von der Fahrzeugart und ihrer betrieblichen Nutzung ab. Im Jahr 2026 gilt für Pkw und Motorräder, die sowohl für betriebliche als auch für private Fahrten genutzt werden, grundsätzlich eine Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 %. Ein voller Abzug von 100 % ist möglich, wenn zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Herkömmliche Fahrräder, E-Bikes, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sowie E-Scooter unterliegen nicht automatisch der 50-%-Beschränkung nach Art. 86a des polnischen Mehrwertsteuergesetzes. Stattdessen gelten die allgemeinen Regeln für den Vorsteuerabzug. Verbindliche Steuerauskünfte vom Mai 2026 sowie die jüngste Position der Finanzverwaltung zu Firmenwagen, die am Wohnort von Mitarbeitern geparkt werden, geben weitere Orientierung, wie diese Regeln in der Praxis anzuwenden sind.

Ein Fahrzeug für betriebliche Zwecke anzuschaffen, bedeutet nicht zwangsläufig, ein Auto zu kaufen. Unternehmen in Polen ziehen zunehmend Motorräder, E-Bikes und E-Scooter in Betracht – für Fahrten zu Kundenterminen, zwischen Büros und für andere betriebliche Tätigkeiten. In jedem Fall hängt die korrekte mehrwertsteuerliche Behandlung von der Fahrzeugkategorie und der Art der Nutzung ab.

Auch wenn all diese Fahrzeuge betrieblich genutzt werden können, sind die Regeln für den Vorsteuerabzug nicht identisch. Die rechtliche Einordnung des Fahrzeugs, seine tatsächliche Nutzung und eine mögliche Verfügbarkeit für Privatfahrten beeinflussen jeweils die Höhe der abziehbaren Vorsteuer.


Welche Regeln gelten 2026 für den Abzug der Mehrwertsteuer (VAT) bei Firmenfahrzeugen in Polen?

Die allgemeine Rechtsgrundlage für den Vorsteuerabzug ist Art. 86 Abs. 1 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes. Steuerpflichtige können die Mehrwertsteuer abziehen, soweit die erworbenen Waren und Dienstleistungen für steuerpflichtige Tätigkeiten verwendet werden.

Für Kraftfahrzeuge gelten jedoch besondere Einschränkungen nach Art. 86a des Gesetzes. Die wichtigsten Unterschiede sind nachfolgend zusammengefasst.

FahrzeugartRegeln für den Vorsteuerabzug
PkwGrundsätzlich 50 % bei gemischter betrieblicher und privater Nutzung; 100 %, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
MotorradGrundsätzlich dieselben Einschränkungen wie bei Pkw
Herkömmliches FahrradAllgemeine Regeln für den Vorsteuerabzug; keine automatische 50-%-Grenze
E-BikeAllgemeine Regeln, wenn das Fahrzeug die gesetzliche Definition eines Fahrrads erfüllt
E-ScooterAllgemeine Regeln; der Abzug hängt vom Zusammenhang mit steuerpflichtigen Tätigkeiten ab

Bei E-Bikes und anderen motorisierten Fahrzeugen spielen zudem die technischen Merkmale eine Rolle. Nicht jedes als E-Bike vermarktete Fahrzeug erfüllt zwangsläufig die Definition eines Fahrrads nach dem polnischen Straßenverkehrsrecht.

Unabhängig von der Fahrzeugart müssen Unternehmen außerdem die Einschränkungen für Erwerbe berücksichtigen, die für steuerbefreite Tätigkeiten oder für Zwecke ohne Bezug zur wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet werden.

Vorsteuerabzug bei Firmenfahrzeugen · Polen · 2026

Die Fahrzeugkategorie bestimmt die VAT-Behandlung

Nach dem polnischen Mehrwertsteuergesetz entscheidet die Fahrzeugkategorie darüber, ob die besonderen Einschränkungen des Vorsteuerabzugs nach Art. 86a gelten oder die allgemeinen Abzugsregeln gemäß Art. 86 Abs. 1 auf den Erwerb anzuwenden sind.

Kraftfahrzeuge

Unterliegen Art. 86a

Pkw

Motorrad

Grundsätzlich 50 % Vorsteuerabzug bei gemischter betrieblicher und privater Nutzung. Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung können 100 % abziehbar sein. Dafür sind in der Regel ein Fahrtenbuch, eine Meldung VAT-26 und Kontrollen zur Verhinderung privater Nutzung erforderlich. Für Sonderfälle können andere Anforderungen gelten.

Keine Kraftfahrzeuge

Allgemeine Regeln — Art. 86 Abs. 1

Herkömmliches Fahrrad

E-Bike, das die gesetzliche Fahrraddefinition erfüllt

Typischer E-Scooter

Keine automatische 50-%-Grenze nach Art. 86a. Der Vorsteuerabzug hängt vom Zusammenhang mit steuerpflichtigen Tätigkeiten ab. Eine private Nutzung erfordert eine gesonderte Prüfung; der volle Vorsteuerabzug ist nicht automatisch gewährleistet.

Ein E-Bike muss die gesetzliche Fahrraddefinition erfüllen: einen durch Treten aktivierten elektrischen Hilfsmotor, eine maximale Nenndauerleistung von 250 W und die Abschaltung der elektrischen Unterstützung bei Überschreiten von 25 km/h.

Quelle: Polnisches Mehrwertsteuergesetz, Art. 86 Abs. 1 und Art. 86a; Fahrraddefinition nach dem polnischen Straßenverkehrsrecht.


Wann können Unternehmen in Polen 50 % oder 100 % der Mehrwertsteuer (VAT) für einen Firmenwagen abziehen?

Ein Unternehmen, das einen Pkw sowohl betrieblich als auch privat nutzt, kann grundsätzlich 50 % der Mehrwertsteuer abziehen, die beim Kauf, Leasing und bei der Miete sowie für laufende Kosten wie Kraftstoff, Reparaturen und Wartung anfällt. Bei dieser gemischten Nutzung müssen grundsätzlich weder das für den vollen Abzug erforderliche Fahrtenbuch geführt noch eine Meldung VAT-26 eingereicht werden.

Ein Vorsteuerabzug von 100 % ist unter anderem für Fahrzeuge möglich, die ausschließlich betrieblich genutzt werden. Im typischen Fall muss das Unternehmen:

  • Regeln für die Fahrzeugnutzung festlegen, die eine private Nutzung ausschließen.
  • Das vorgeschriebene Fahrtenbuch führen.
  • Fristgerecht eine Meldung VAT-26 einreichen.
  • Sicherstellen, dass die tatsächliche Fahrzeugnutzung den festgelegten Regeln entspricht.

Die Meldung VAT-26 ist grundsätzlich bis zum 25. Tag des Monats einzureichen, der auf den Monat folgt, in dem die erste fahrzeugbezogene Ausgabe angefallen ist, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Übermittlung der Meldedatei JPK_V7 für diesen Monat.

Das polnische Recht sieht zudem Sonderfälle vor, in denen aufgrund der Bauart oder des Verwendungszwecks eines Fahrzeugs ein voller Abzug möglich ist. In diesen Fällen können andere Dokumentationspflichten gelten.


Schließt das Parken eines Firmenwagens am Wohnort eines Mitarbeiters den vollen Vorsteuerabzug in Polen aus?

Das Parken eines Firmenwagens am Wohnort eines Mitarbeiters schließt einen vollen Vorsteuerabzug nicht zwangsläufig aus. Entscheidend sind unter anderem die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs, die betriebliche Begründung für den Abstellort und die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen eine private Nutzung. Die polnische Finanzverwaltung vertritt in dieser Frage jedoch keine einheitliche Position.

In einer verbindlichen Steuerauskunft vom 20. März 2026, Az. 0114-KDIP4-2.4012.170.2026.1.KS, verweigerte der Direktor der Landesfinanzinformation in Polen (KIS) einem Unternehmen den vollen Vorsteuerabzug, dessen Mitarbeiter die Firmenwagen zu Hause parkten, bevor sie zu den Baustellen fuhren. Obwohl das Unternehmen Regeln eingeführt hatte, die Privatfahrten untersagten, ein Fahrtenbuch führte und GPS-Ortung einsetzte, kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Möglichkeit einer privaten Nutzung nicht ausgeschlossen war.

Zu einem anderen Ergebnis kam die verbindliche Steuerauskunft vom 10. August 2026, Az. 0114-KDIP4-2.4012.489.2026.2.WH. Der Direktor der KIS bestätigte das Recht auf einen Abzug von 100 % der Mehrwertsteuer auf Leasing- und Betriebskosten für Fahrzeuge von Vertriebsmitarbeitern, die ihre Dienstfahrten direkt von zu Hause aus antraten. Maßgeblich waren unter anderem die betriebliche Begründung für diese Arbeitsorganisation, das Fahrtenbuch, die GPS-Überwachung sowie eine Nutzungsrichtlinie, die private Fahrten untersagte und durch Kontrollverfahren sowie Konsequenzen bei Verstößen abgesichert war.

Firmenwagen am Wohnort von Mitarbeitern · Polen · 2026

Parken zu Hause schließt den Vorsteuerabzug von 100 % nicht automatisch aus

Im Jahr 2026 kam der Direktor der Landesfinanzinformation in Polen (KIS) in zwei verbindlichen Steuerauskünften zu Firmenwagen, die am Wohnort von Mitarbeitern geparkt werden, zu unterschiedlichen Ergebnissen. Entscheidend sind die tatsächliche Fahrzeugnutzung, die betriebliche Begründung für den Abstellort und die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen eine private Nutzung.

Voller Vorsteuerabzug verweigert

20. März 2026

Az. 0114-KDIP4-2.4012.170.2026.1.KS

Mitarbeiter parkten Firmenwagen zu Hause, bevor sie zu den Baustellen fuhren.

Eingesetzte Kontrollmaßnahmen

Regeln, die Privatfahrten untersagten

Führen eines Fahrtenbuchs

GPS-Ortung

Der Direktor der KIS stellte fest, dass die Möglichkeit einer privaten Nutzung nicht ausgeschlossen war — der Vorsteuerabzug von 100 % wurde verweigert.

Vorsteuerabzug von 100 % bestätigt

10. August 2026

Az. 0114-KDIP4-2.4012.489.2026.2.WH

Vertriebsmitarbeiter begannen ihre Dienstfahrten direkt von zu Hause aus.

Eingesetzte Kontrollmaßnahmen

Betriebliche Begründung für diese Arbeitsorganisation

Führen eines Fahrtenbuchs

GPS-Überwachung

Nutzungsrichtlinie, die Privatfahrten untersagte und Kontrollverfahren sowie Konsequenzen bei Verstößen vorsah

Der Direktor der KIS bestätigte das Recht auf einen Vorsteuerabzug von 100 % bei Leasing- und Betriebskosten.

Die positive Steuerauskunft vom August 2026 könnte auf einen Wandel im Ansatz der Finanzverwaltung hindeuten, begründet jedoch weder eine gefestigte Auslegung noch einen automatischen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug von 100 %. Jeder Fall erfordert eine Einzelfallprüfung, insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit der Kontrollen über die Fahrzeugnutzung.

Quelle: Verbindliche Steuerauskünfte des Direktors der Landesfinanzinformation in Polen (KIS) — Az. 0114-KDIP4-2.4012.170.2026.1.KS (20. März 2026) und 0114-KDIP4-2.4012.489.2026.2.WH (10. August 2026).

Diese gegensätzlichen Entscheidungen zeigen, dass der Abstellort eines Fahrzeugs nicht losgelöst von seiner tatsächlichen Nutzung beurteilt werden sollte. Die positive Steuerauskunft vom August 2026 könnte auf einen Wandel im Ansatz der Finanzverwaltung hindeuten, begründet jedoch weder eine gefestigte Auslegung noch einen automatischen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug von 100 %.

Unternehmen, die ihren Vorsteuerabzug bislang eingeschränkt haben, weil Fahrzeuge außerhalb des Firmengeländes abgestellt wurden, sollten ihre Regelungen gegebenenfalls neu bewerten. Jeder Fall erfordert jedoch eine Einzelfallprüfung, insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit der Kontrollen über die Fahrzeugnutzung.

Besonders wichtig ist die Verlässlichkeit der Dokumentation, die die ausschließlich betriebliche Nutzung belegt. Die Finanzbehörden können das Fahrtenbuch mit den tatsächlich gefahrenen Strecken abgleichen. Abweichungen können dazu führen, dass der volle Abzug beanstandet wird. Steuerprüfungen, Dokumentationspflichten und die damit verbundenen Risiken behandeln wir ausführlicher in unserem Artikel Mehrwertsteuerabzug (VAT) für Firmenwagen in Polen: Wann Fahrtenbücher Ihr Unternehmen möglicherweise nicht mehr schützen

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Können Unternehmen in Polen die Mehrwertsteuer (VAT) auf Kauf und Betrieb eines Motorrads abziehen?

Für Zwecke der polnischen Mehrwertsteuer gilt ein Motorrad als Kraftfahrzeug und unterliegt daher grundsätzlich denselben Einschränkungen beim Vorsteuerabzug wie ein Pkw.

Dies bestätigte der Direktor der KIS in einer verbindlichen Steuerauskunft vom 5. Mai 2026, Az. 0114-KDIP4-2.4012.165.2026.5.WH.

Der Fall betraf ein Unternehmen, das den Kauf eines Motorrads für Dienstfahrten plante, unter anderem zu Treffen mit Vertragspartnern und für andere betriebliche Tätigkeiten. Das Motorrad sollte jedoch auch für private Zwecke zur Verfügung stehen. Das Unternehmen beabsichtigte weder, ein Fahrtenbuch zu führen, noch eine Meldung VAT-26 einzureichen.

Der Direktor der KIS bestätigte, dass das Unternehmen unter den beschriebenen Umständen 50 % der beim Kauf und Betrieb des Motorrads angefallenen Mehrwertsteuer abziehen kann.

Die Beschränkung umfasst unter anderem folgende Ausgaben:

  • Kauf des Motorrads.
  • Kraftstoff und Betriebsstoffe.
  • Reparaturen, Wartung und Ersatzteile.
  • Sonstige Ausgaben für die Fahrzeugnutzung, die unter Art. 86a des polnischen Mehrwertsteuergesetzes fallen.

Können Unternehmen 100 % der Mehrwertsteuer (VAT) für ein Firmenmotorrad abziehen?

Ja. Ein voller Vorsteuerabzug kann möglich sein, wenn das Motorrad ausschließlich betrieblich genutzt wird und die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Im typischen Fall erfordert dies, die private Nutzung auszuschließen, das vorgeschriebene Fahrtenbuch zu führen und eine Meldung VAT-26 einzureichen. Relevant sind zudem die Regelungen zur Unterbringung des Motorrads und zur Zugangskontrolle außerhalb der Arbeitszeit.

Die Steuerauskunft vom 5. Mai 2026 betraf allerdings nur den Vorsteuerabzug von 50 % bei gemischter Nutzung. Ob unter anderen Umständen ein voller Abzug möglich wäre, wurde darin nicht entschieden.


Wann können Unternehmen in Polen die Mehrwertsteuer (VAT) für ein E-Bike abziehen?

Beim Kauf eines E-Bikes kann der Vorsteuerabzug nach den allgemeinen Regeln möglich sein – ohne automatische Beschränkung auf 50 %. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die Ausgabe mit steuerpflichtigen Tätigkeiten zusammenhängt.

Anders als ein Motorrad gilt ein E-Bike, das die gesetzliche Definition eines Fahrrads erfüllt, nicht als Kraftfahrzeug. Folglich findet der besondere Abzugsmechanismus nach Art. 86a des polnischen Mehrwertsteuergesetzes keine Anwendung.

Die Definition eines Fahrrads im polnischen Straßenverkehrsrecht lässt einen elektrischen Hilfsmotor zu, der durch Treten aktiviert wird, sofern bestimmte technische Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehören eine maximale Nenndauerleistung von 250 W und die Abschaltung der elektrischen Unterstützung, sobald das Fahrzeug 25 km/h überschreitet.


Was besagt die KIS-Steuerauskunft vom 26. Mai 2026 zum Vorsteuerabzug bei E-Bikes?

Die praktische Anwendung dieser Regeln veranschaulicht die verbindliche Steuerauskunft des Direktors der KIS vom 26. Mai 2026, Az. 0112-KDIL1-1.4012.181.2026.2.EK.

Der Fall betraf eine polnische Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Anwaltskanzlei betreibt und ein elektrisches Lastenrad erworben hatte. Das Rad wurde vor allem für die Fahrten eines Gesellschafters zwischen Wohnung und Kanzlei sowie für Dienstfahrten zu Gerichten, Behörden und Mandanten genutzt. Daneben wurde es auch privat genutzt, unter anderem für Einkäufe und in der Freizeit.

Der Direktor der KIS bestätigte das Recht auf Vorsteuerabzug, soweit der Erwerb mit steuerpflichtigen Tätigkeiten zusammenhing. Die Behörde wies zudem darauf hin, dass auch ein mittelbarer Zusammenhang zwischen Erwerb und Geschäftstätigkeit ausreichen kann. Sie stellte jedoch ausdrücklich klar, dass die Steuerauskunft die mehrwertsteuerlichen Folgen der privaten Nutzung des Fahrrads nach Art. 8 Abs. 2 des polnischen Mehrwertsteuergesetzes nicht behandelt.

Das bedeutet: Die private Nutzung erfordert eine gesonderte mehrwertsteuerliche Prüfung. Allein das Fehlen der Beschränkung nach Art. 86a begründet noch keinen Anspruch auf einen vollen Vorsteuerabzug.


Können Unternehmen 100 % der Mehrwertsteuer (VAT) für ein E-Bike abziehen?

Ja. Ein voller Abzug kann möglich sein, wenn der Erwerb vollständig für steuerpflichtige Tätigkeiten verwendet wird und keine weiteren gesetzlichen Einschränkungen greifen.

Wird das Fahrrad auch privat genutzt, muss das Unternehmen die zutreffende mehrwertsteuerliche Behandlung ermitteln und dabei sowohl die Zuordnung der Ausgaben zur Geschäftstätigkeit als auch eine mögliche Mehrwertsteuerschuld aus der privaten Nutzung berücksichtigen.

Unternehmen können daher nicht automatisch von einem Vorsteuerabzug von 50 % oder 100 % ausgehen, nur weil ein E-Bike auf den Namen des Unternehmens gekauft wurde.


Können Unternehmen in Polen die Mehrwertsteuer (VAT) für einen E-Scooter abziehen?

Die beim Kauf eines E-Scooters angefallene Mehrwertsteuer kann grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln abgezogen werden, wenn der E-Scooter für steuerpflichtige Tätigkeiten genutzt wird. Ein typischer E-Scooter gilt nicht als Kraftfahrzeug und unterliegt daher nicht automatisch der 50-%-Grenze für den Vorsteuerabzug.

Das Unternehmen muss einen Zusammenhang zwischen dem Erwerb und seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachweisen. Ein E-Scooter kann beispielsweise für Fahrten zwischen Unternehmensstandorten, zu Kundenterminen oder für betriebliche Aufgaben mit kurzen Wegen genutzt werden.

Wird der E-Scooter ausschließlich für steuerpflichtige Tätigkeiten genutzt, kann – vorbehaltlich der übrigen gesetzlichen Anforderungen – ein voller Abzug möglich sein.

Wird der E-Scooter jedoch auch privat genutzt, ist die zutreffende mehrwertsteuerliche Behandlung im Einzelfall zu prüfen. Wie bei E-Bikes berechtigt das Fehlen der 50-%-Beschränkung das Unternehmen nicht automatisch dazu, die gesamte Vorsteuer zurückzuerhalten.


Ist ein Fahrtenbuch erforderlich, um die Mehrwertsteuer (VAT) für einen Firmen-E-Scooter abzuziehen?

Nein. Die Anforderungen an das Fahrtenbuch nach Art. 86a für Kraftfahrzeuge gelten hier nicht. Dennoch sollten Unternehmen Unterlagen aufbewahren, die den betrieblichen Zweck des E-Scooters belegen. Dazu können die Kaufrechnung, interne Nutzungsrichtlinien und Aufzeichnungen gehören, aus denen hervorgeht, wer das Fahrzeug zu welchem Zweck nutzen durfte.


Wie sollten Unternehmen in Polen die Nutzung von Firmenfahrzeugen dokumentieren?

Die Dokumentationspflichten hängen in erster Linie von der Fahrzeugkategorie und den Nutzungsregelungen des Unternehmens ab.

Bei Pkw und Motorrädern, für die ein Unternehmen aufgrund ausschließlich betrieblicher Nutzung 100 % der Mehrwertsteuer abziehen möchte, müssen die Anforderungen des Art. 86a erfüllt sein. Dazu gehören in der Regel das Führen eines Fahrtenbuchs und die Einreichung einer Meldung VAT-26.

Für herkömmliche Fahrräder und E-Scooter gelten keine vergleichbaren Anforderungen. Unternehmen müssen jedoch auch hier Unterlagen aufbewahren, die ihren Anspruch auf Vorsteuerabzug belegen.

Insbesondere sollten Unternehmen über Folgendes verfügen:

  • Kaufunterlagen – eine ordnungsgemäße Rechnung und eine eindeutige Identifizierung des Fahrzeugs.
  • Betriebliche Begründung – eine Erläuterung der betrieblichen Aufgaben, für die das Fahrzeug genutzt wird.
  • Nutzungsrichtlinien – Festlegung der berechtigten Nutzer und der Regeln für eine etwaige zulässige private Nutzung.
  • Nutzungskontrollen – Maßnahmen, die der Fahrzeugkategorie und der Arbeitsorganisation des Unternehmens angemessen sind.

Reicht eine auf das Unternehmen ausgestellte Rechnung für den Vorsteuerabzug aus?

Nein. Eine Rechnung dokumentiert den Erwerb, begründet aber für sich genommen noch kein Recht auf Vorsteuerabzug. Die Ausgabe muss zudem mit steuerpflichtigen Tätigkeiten zusammenhängen, und alle weiteren einschlägigen gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt sein. Dies gilt sowohl für Pkw und Motorräder als auch für kostengünstigere Fortbewegungsmittel wie Fahrräder und E-Scooter.


Was sollten Unternehmen vor dem Abzug der Mehrwertsteuer (VAT) für Firmenfahrzeuge in Polen beachten?

Vor dem Kauf eines Fahrzeugs sollten Unternehmen zunächst dessen rechtliche Einordnung klären und anschließend festlegen, wie es genutzt wird und welche Dokumentation erforderlich ist.

Die verbindlichen Steuerauskünfte des Direktors der KIS vom Mai 2026 bestätigen, dass für gemischt genutzte Motorräder und betrieblich genutzte E-Bikes unterschiedliche Regeln für den Vorsteuerabzug gelten. Die Steuerauskünfte zu Firmenwagen, die am Wohnort von Mitarbeitern geparkt werden, zeigen wiederum, dass die Position der Finanzverwaltung uneinheitlich bleibt und der Anspruch auf einen vollen Abzug von den konkreten Umständen der Fahrzeugnutzung abhängt.

Eine falsche Einordnung des Fahrzeugs oder die Anwendung eines unzutreffenden Abzugssatzes kann dazu führen, dass Mehrwertsteuererklärungen berichtigt werden müssen.

Unternehmen, die den Kauf von Fahrzeugen planen oder ihre bisherige mehrwertsteuerliche Behandlung überprüfen möchten, können die Steuerberatung in Polen von getsix® in Anspruch nehmen. Eine Prüfung der Nutzungsregelungen und der zugehörigen Dokumentation kann dazu beitragen, die zutreffende Behandlung beim Vorsteuerabzug festzulegen und steuerliche Risiken zu verringern.

Verbindliche Steuerauskünfte des Direktors der Landesfinanzinformation in Polen (KIS)


getsixAutor des Artikels ist die getsix® Redaktion
getsix® erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuerberatung, Personalwesen, Lohnabrechnung und Unternehmensberatung und unterstützt Unternehmen, die in Polen tätig sind. Die getsix® Redaktion erstellt praxisorientierte Informationen, die das Verständnis der polnischen Buchhaltungs-, Steuer- und Personalthemen erleichtern.

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