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Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind verbindliche Fristen einzuhalten

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Datum27 Feb 2014
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Die ins HR eingetragenen Unternehmen übermitteln ihre Jahresabschlüsse an das zuständige Registergericht, das die Information hierüber automatisch zur Veröffentlichung im Gerichts – und Wirtschaftsanzeiger weiterleitet. Die meisten Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, erstellen deshalb ihren Jahresbericht bis zum 31. März 2014.

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