Die Immobiliensteuer-Sätze für das Jahr 2017 sind gegenüber den Steuer-Festlegungen von 2016 nahezu unverändert geblieben. Die Obergrenzen, bei denen es im Ermessen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt liegt, ob sie ausgeschöpft werden, betragen für dieses Jahr wie folgt:
Der Steuerfrei-Betrag für Geringverdiener steigt in diesem Jahr auf 6 600 Złoty. Ab einem Einkommen von 6600 bis 11 000 Złoty verringert sich der Steuerfrei-Betrag schrittweise.
Polens Staatspräsident Andrzej Duda hat zum 1.Januar eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt, die Kleinbauern die Selbstvermark- tung ihrer Produkte erleichtern soll.
Fahrzeug-Besitzer müssen in diesem Jahr bei der Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge weniger be- zahlen. Besonders bei den schweren Nutz- fahrzeugen fällt der Rückgang z.T. deutlich aus.
Mit Beginn des neuen Jahres wird die Körperschaftssteuer von Kapital-Gesellschaften, die als sogenannte kleine Steuerzahler eingestuft sind, von 19 auf 15 Prozent gesenkt.
Schätzungen von Steuerexperten zufolge ist die Steuerlücke bei der Umsatzsteuer der Unterschied zwischen den steuerpflichtigen Beiträgen und denen, die der Fiskus tatsächlich einnahm. Dieser Unterschied ist 2015 auf mindestens 50 Mrd. Złoty angewachsen.
Ursprünglich wollte die nationalkonservative PiS-Regierung bereits im März eine Sondersteuer für den Handel einführen. Nach massiver Kritik aus dem Handelslager und von der EU-Kommission geäußerten Vorbehalten am ersten Entwurf hat jetzt das Ständige Komittee des Ministerrates einen neuen überarbeiteten Gesetzesentwurf angenommen, der moderater ausfällt. Mit einer geschliffeneren Version sollte von...
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Körperschaftsteuer / Einkommensteuer Die Vorschriften bezüglich der Verpflichtung zur Korrektur der steuerlich abzugsfähigen, jedoch unbezahlten Aufwendungen werden aufgehoben. Auch die Steuerbegünstigung in Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Technologien wurde aufgehoben (bislang war eine zusätzliche Absetzung in Höhe von 50 % der Aufwendungen möglich, die mit dem Erwerb von neuen Technologien...
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Der durch das Finanzministerium vorbereitete Entwurf zur Änderung der Abgabenordung vom 30. Dezember 2015 sieht vor, dass die Steuerbehörden ein Verhalten anfechten können, das in erster Linie darauf abzielt einen Steuervorteil zu erlangen.