Mehr Nachrichten über: Steuern und Recht in Polen

Die Verbrauchskosten können von den Firmen weiterverrechnet werden

Es ist gängige Praxis, dass Unternehmen, die von ihnen (im eigenen Namen) getragenen Kosten, auf das jeweilige Unternehmen überträgt, welches die betroffene Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nimmt. Dieses Vorgehen, das auch als Weiterverrechnung bekannt ist, kann angewendet werden, wenn die Parteien einen anderen Vertrag geschlossen haben, dessen Vertragsgegenstand einen grundsätzlichen...
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Für den Vorsteuerabzug aus einem Rechnungsduplikat ist der Grund für die Ausstellung des Rechnungsduplikats entscheidend

Für den Zeitpunkt der Abrechnung von Rechnungsduplikaten ist ausschlaggebend, ob der ursprüngliche Rechnungsbeleg bei dem Unternehmen eingegangen ist, und gebucht wurde. Es ist für die Steuerpflichtigen oftmals problematisch, wann der Vorsteuerabzug auf Grund eines Rechnungsduplikats möglich ist.

Besteuerung von Bauten, die mit Windkraftwerken verbunden sind

Wenn eine Liegenschaft mit Bauwerken für Windkraftanlagen (Fundamente, Masten, Straßen- und Platzbelag, Umzäunung, Fernleitungen) bebaut ist, im Eigentum von Landwirten ist, und dieser Grundbesitz für 25 Jahre an die Windparkentwickler verpachtet wurde, sind die Grundstückseigentümer grundsteuerpflichtig. Dabei kann durch vertragliche Bestimmungen keine Übertragung der Steuerpflicht auf ein anderes Unternehmen erlangt...
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Novellierung des Einkommenssteuergesetzes: 70% Steuer auf Entschädigungsleistungen

Ab dem 1. Januar 2016 werden einige Abfindungs- und Entschädigungszahlungen, die mit dem Wettbewerbsverbot verbunden sind, steuerpflichtig. Entschädigungen mit 70% ESt Die Besteuerung gilt u.a. für Entschädigungszahlungen, die nach Maßgabe der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ausgezahlt werden. Diese Vorschriften regeln nämlich nur Entschädigungen für die Mitarbeiter bzw. für ehemalige Mitarbeiter. Falls ein...
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Gesetzgeber beschränkt Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

Das polnische Parlament hat in einer Novelle zum Arbeitsgesetzbuch den Zeitraum zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen auf 33 Monate beschränkt. Mit der Beschränkung der insbesondere bei polnischen Arbeitgebern weitverbreiteten Praxis, die gleichen Arbeitnehmer ohne objektive Begründung immer wieder fortgesetzt mit befristeten Arbeitsverträgen über Jahre hinweg zu beschäftigen (Ketten-Arbeitsverträge), wird nach...
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