Das Finanzministerium bereitete einen Gesetzesentwurf über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Gesetzes über die Gewerbefreiheit vor. Die Gesetzesnovelle sieht vor, Zahlungen, die nicht über das Bankkonto des Unternehmers abgewickelt werden, von den abzugsfähigen Betriebsausgaben auszuschließen.
Seit 01. Januar 2016 gelten neue Grundsätze für Kostenkorrekturbuchungen. Die Korrekturrechnungen werden laufend gebucht und abgerechnet, ohne zeitlich zurückgehen zu müssen. Die neuesten Vorschriften beziehen sich auf die Korrekturbuchung von Einnahmen und abzugsfähigen Kosten, die auf Geschäfte, welche sich auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirken, zurückzuführen sind. Es handelt sich hier beispielsweise...
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Für den Zeitpunkt der Abrechnung von Rechnungsduplikaten ist ausschlaggebend, ob der ursprüngliche Rechnungsbeleg bei dem Unternehmen eingegangen ist, und gebucht wurde. Es ist für die Steuerpflichtigen oftmals problematisch, wann der Vorsteuerabzug auf Grund eines Rechnungsduplikats möglich ist.
Der Aussteller eines Rechnungsbeleges kann die Rechnung, die nicht in den Geschäftsverkehr gekommen ist, d.h. nicht bei dem Rechnungsempfänger eingegangen ist, stornieren. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass das als Rechnungsgegenstand geltende Geschäft nicht durchgeführt wurde.
Eine Gesetzesänderung bezüglich der Grundsätze für die Dokumentationspflicht der Verrechnungspreise bewirkte, dass das Vorlegen der Dokumentation und die Erstellung einer entsprechenden Erklärung bzw. eines vereinfachten Berichtes ausschließlich für Unternehmen gilt, die bestimmte Einnahmen- bzw. Kostenwerte aufweisen.