Die Bereitstellung kostenloser Mahlzeiten für Mitarbeiter war in den letzten Jahren eine der beliebtesten Sozialleistungen. Meistens bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern Frühstück, Mittagessen oder Obst an, aber auch andere Mahlzeiten sind in den Angeboten von Unternehmern beliebt. Kann der Kauf von Lebensmitteln für Arbeitnehmer und Auftragnehmer eine steuerlich absetzbare Ausgabe für...
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Am 1. Januar 2021 sind Änderungen der Vorschriften gemäß den Verordnungen des Ministers für Finanzen, Fördermittel und Regionalpolitik vom 28. Dezember 2020 in Kraft getreten. (Gesetzblatt 2020 Pos. 2456). Demnach ergeben sich Änderungen in der Zuständigkeit der Finanzämter in Bezug auf Steuer- und Zahlungspflichtige von erheblicher wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Bedeutung,...
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Der durch das Finanzministerium vorbereitete Entwurf zur Änderung der Abgabenordung vom 30. Dezember 2015 sieht vor, dass die Steuerbehörden ein Verhalten anfechten können, das in erster Linie darauf abzielt einen Steuervorteil zu erlangen.
Das Finanzministerium bereitete einen Gesetzesentwurf über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Gesetzes über die Gewerbefreiheit vor. Die Gesetzesnovelle sieht vor, Zahlungen, die nicht über das Bankkonto des Unternehmers abgewickelt werden, von den abzugsfähigen Betriebsausgaben auszuschließen.
Seit 01. Januar 2016 gelten neue Grundsätze für Kostenkorrekturbuchungen. Die Korrekturrechnungen werden laufend gebucht und abgerechnet, ohne zeitlich zurückgehen zu müssen. Die neuesten Vorschriften beziehen sich auf die Korrekturbuchung von Einnahmen und abzugsfähigen Kosten, die auf Geschäfte, welche sich auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirken, zurückzuführen sind. Es handelt sich hier beispielsweise...
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Für den Zeitpunkt der Abrechnung von Rechnungsduplikaten ist ausschlaggebend, ob der ursprüngliche Rechnungsbeleg bei dem Unternehmen eingegangen ist, und gebucht wurde. Es ist für die Steuerpflichtigen oftmals problematisch, wann der Vorsteuerabzug auf Grund eines Rechnungsduplikats möglich ist.
Der Aussteller eines Rechnungsbeleges kann die Rechnung, die nicht in den Geschäftsverkehr gekommen ist, d.h. nicht bei dem Rechnungsempfänger eingegangen ist, stornieren. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass das als Rechnungsgegenstand geltende Geschäft nicht durchgeführt wurde.
Eine Gesetzesänderung bezüglich der Grundsätze für die Dokumentationspflicht der Verrechnungspreise bewirkte, dass das Vorlegen der Dokumentation und die Erstellung einer entsprechenden Erklärung bzw. eines vereinfachten Berichtes ausschließlich für Unternehmen gilt, die bestimmte Einnahmen- bzw. Kostenwerte aufweisen.