Eine genaue Abrechnung der Maßnahmen der Europäischen Union ist wichtig
Durch jahrelange Erfahrung in der Finanzierung und in der Buchhaltung ist getsix® dazu in der Lage, die bei unseren Mandanten eingehenden Zuwendungen aus den gängigen EU-Förderprogrammen zu bearbeiten. Wenn Ihr Unternehmen Fördermittel der EU erhalten hat und es erscheint Ihnen schwierig, angesichts der Vielzahl von Richtlinien und gesetzlichen Vorschriften, die bei der Verbuchung auf die dafür vorgeschriebenen Konten zu beachten sind, diese Vorgänge zu bearbeiten oder falls Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt zu getsix® aufzunehmen. Wir würden uns sehr darüber freuen, Sie unterstützen zu dürfen.
Abrechnung von EU-Fördermittel
EU-Fördermittel stammen aus Steuergeldern. Deshalb sind die dafür zu erstellenden Berichte und Nachweise unter Beachtung strenger Vorschriften und Standards anzufertigen. Die Erfahrung, die getsix® in der Buchführung gesammelt hat, ermöglicht es uns, korrekte Nachweise für die Förderung zu erbringen.
Bei jedem Projekt, das mithilfe eines EU-Programms finanziell gefördert wird, bildet die Buchhaltung die Basis für die Durchführung und für den Abschluss des Vorhabens. Dabei muss das System der Buchführung strenge Standards einhalten, die sowohl mit der nationalen Gesetzgebung als auch mit den EU-Regeln im Einklang stehen müssen. Erst die sichere Kenntnis der Buchführungs-Grundsätze und entsprechende Erfahrungen auf diesem Gebiet gewährleisten eine sachlich richtige und sorgfältige Verbuchung erhaltener Fördermittel.
Das Buchhaltungs-Team von getsix® freut sich darauf, Sie zu unterstützen.
Für weitere Informationen lesen Sie hier: EU-Fördermittel in Polen 2014–2020