Abrechnung der Einkommensteuer

/ Steuerberatung in Polen

Beschäftigungssteuern und Sozialabgaben

getsix® bietet Unterstützung bei Einkommensteuerfragen, bezogen auf den Einkommensteuerzahler sowie den Arbeitgeber als Einkommensteuerüberweiser.

Steuerverpflichtungen polnischer Steuerzahler

Als Steuerjahr gilt für alle das Kalenderjahr. Einkommensteuerzahler sind im Laufe des Jahres verpflichtet, jeweils vor dem 20. Tag eines Monats eine Steuervorauszahlungen für den vorangegangenen Monat, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, zu leisten. In einigen Fällen wird die Leistung vor dem 20. Tag des Monats für das vorangegangene Quartal entrichtet. Natürliche Personen, die Einnahmen aus dem Ausland erhalten, sind verpflichtet, die Steuern monatlich selbst zu berechnen und zu zahlen. In einigen Fällen, beispielsweise bei der Mitarbeitervergütung, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die monatlichen Vorauszahlungen zu berechnen, von der Vergütung abzuziehen und dem zuständigen Finanzamt zu entrichten.

  • Der Steuerzahler ist zur Einreichung einer Jahressteuererklärung bis zum 31. April des Folgejahres verpflichtet.
  • Die Steuerzahler haben außerdem die zuständige polnische Steuerbehörde über alle Änderungen ihrer persönlichen Daten zu informieren.

Welche Leistungen bietet getsix®?

getsix®-Dienstleistungen decken folgende Bereiche ab:

  • Bestimmung der Ansässigkeit;
  • Optimierung der Steuerlast und der Sozialversicherungsabgaben auf die Mitarbeiter- und Managementvergütung;
  • Beratung über internationaler Mitarbeitereinsatz und ausländische Arbeitnehmer;
  • Steuerlastoptimierung für in Polen arbeitstätige Ausländer;
  • Beratung über die Festlegung des steuerlichen Wohnsitzes;
  • Vorbereitung der Einkommensteuererklärungen für steuerresidente und nicht steuerresidente Arbeitnehmer sowie Vorbereitung aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit deren Arbeitstätigkeit oder zur Durchführung bestimmter Handlungen in Polen erforderlich sind (z.B. MwSt.-Anmeldung);
  • Überprüfung der Einkommensteuer und der Sozialversicherung für Steuerüberweiser.

Bestimmung der Ansässigkeit

Der Ort des steuerlichen Wohnsitzes bestimmt die Art der Steuerpflicht. Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Polen zahlen Steuern auf ihr Gesamteinkommen (unbeschränkte Steuerpflicht), das auch Einkünfte aus dem Ausland mit einbezieht. Personen, die ihren steuerlichem Wohnsitz außerhalb Polens haben, zahlen Steuern hingegen nur auf das in Polen bezogene Einkommen (beschränkte Steuerpflicht), d.h. Einkommen aus:

  • Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit in Polen;
  • Geschäftsaktivitäten in Polen;
  • Eigentum und zusätzliche Einkommensquellen in Polen;
  • Ort und Umfang der Besteuerung sowie Steuersätze und andere wichtige Aspekte, werden in Übereinstimmung mit den polnischen Vorschriften, den entsprechenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen und den internationalen Vereinbarungen bestimmt.

Gemäß der polnischen Steuerbestimmungen ist eine Person ansässig wenn:

  • diese persönliche oder wirtschaftliche Interessen in Polen hat, oder
  • sie sich länger als 183 Tage im Jahr in Polen aufhält.

Die Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes ist daher von entscheidender Bedeutung für die korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten und eine der ersten Etappen der getsix®-Steuerberatungsleistungen in Polen. Aufgrund der Tatsache, dass verschiedene Faktoren den Aufenthaltsstatus eines Ausländers in Polen beeinflussen können, hat getsix® einen Aufenthaltstest entwickelt, um den Umfang der Steuerpflicht überprüfen und überwachen zu können.

Nach Auswertung des Aufenthaltstests, wird der Aufenthaltsstatus durch ein Zertifikat über den Steuersitz bestätigt. Dieses Dokument, das Bestimmungen in Form und Inhalt erfüllen muss, wird von der Steuerbehörde des zuständigen Landes auf Antrag erteilt.

Nach der Bestimmung des Wohnsitzes wird die für die Steuerabrechnungen zuständige Steuerbehörde festgelegt und eine Steuer-Identifikationsnummer beantragt werden.

Die Bestätigung des Aufenthaltsstatus erlaubt die Anwendung entsprechender bilateraler Verträge und internationaler Abkommen mit Polen und der Bestimmungen zur Doppelbesteuerungsvermeidung, Steuerbefreiung und Niedrigsteuersätze.

Ihr persönlicher und wirtschaftlicher Aufenthaltsstatus ist zur Ermittlung von Veränderungen, die Ihren steuerlichen Wohnsitz beeinflussen können, zu überprüfen.

Steuerdienstleistungen für Expatriates in Polen

getsix®> hat Erfahrung in der Arbeitgeberberatung zu Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten der Belegschaft nach internationalem und nationalem Recht.

Seit vielen Jahren bietet getsix® seinen Kunden folgende beschäftigungsbezogene Steuerberatungsleistungen:

  • Laufende Steuerberatung über Leistungen an Arbeitnehmer sowie Verpflichtungen in Bezug auf die Sozialversicherungsbehörde (ZUS) und der Einkommensteuer;
  • Steuerberatung über Sachleistungen an Arbeitnehmer, einschließlich Mitarbeiter-Motivationsprogramme, wie z.B. Aktienoptionsplan;
  • Beratung über Entwicklung und Umsetzung von Vergütungsstrukturen für Beschäftigte und Management;
  • Beratung zur Planung von Arbeitnehmervertretungsformen nach internationalen und innerländischen Gesetzen;
  • Erledigung der Steuerabrechnungen der Mitarbeiter, die nach oder aus Polen entsandt worden sind. Wenn nötig, arbeiten wir mit den jeweiligen Steuerbüros im Ausland zur Vorbereitung ausländischer Steuerbescheide zusammen.

Steuerabrechnungen und Steuererklärungen

Die Vorbereitung der Einkommen- und Unternehmenssteuererklärungen ist Teil des Kerngeschäfts unseres Bereichs für Personal- und Lohnbuchhaltung.

Sozialversicherungsberechnungen und Ausfüllen entsprechender Erklärungen

Die polnischen Sozialversicherungsvorschriften, EU-Recht und internationale Übereinkommen und Resolutionen regeln die Fälle, in denen ein Ausländer in Polen Sozialversicherungspflichtig ist.

Ermitteln Sie Ihren Aufenthaltsstatus, basierend auf Informationen aus dem Aufenthalts- und Einnahmequellentest und in Übereinstimmung mit polnischen und internationalen Vorschriften. Infolge erhalten Sie Informationen darüber, ob Sie der Sozialversicherungspflicht in Polen unterliegen, in welchem Umfang Sie verpflichtet sind und was Sie zu tun haben.

Die Vorbereitung und Einreichung der Mitarbeiter und Unternehmens-Sozialversicherungserklärung ist ebenfalls Teil der Kerngeschäfte unserer Personal- und Lohnbuchhaltung.

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 05.11.2024

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