Immobilienbesteuerung in Polen

/ Geschäfte machen in Polen

Immobilien sind ein fester Bestandteil jedes gut strukturierten Portfolios. Drei Faktoren sind entscheidend für den Erfolg dieser Art von Anlagen. Erstens muss die Investition in Immobilien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kohärent sein. Zweitens, die Investition muss sowohl kurz- wie langfristig steueroptimiert sein. Und schließlich sollte eine geeignete Exit-Strategie bereit stehen.

In diesem Zusammenhang werden eine Reihe von Fragen aufgeworfen:

  • Share Deal oder Asset-Deal? Offene oder geschlossene Immobilienfonds? Welche ist die Beste Anlageart im Rahmen meiner derzeitigen Möglichkeiten?
  • Wer soll der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie sein?
  • Ist eine Kapital- oder eine Personengesellschaft die geeignetste Unternehmensform?
  • Wo soll das Unternehmen, unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens und der jeweiligen nationalen Steuergesetzgebung, seinen Sitz haben?
  • Unterliegt das Geschäft der ausländischen Kapitalertragssteuer?
  • Ist es Kreditwürdig?
  • Besteht die Möglichkeit zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer oder der Gewerbesteuer?
  • Ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen trotz der Zinsschrankenregelung gewährleistet?
  • Könnten Sie das Risiko, unwissentlich gegen das Gesetz zu verstoßen, eingehen?

Wie getsix® helfen kann?

Internationale Entwicklungen im Bereich Immobilien und Vermögensverwaltung haben die Komplexität der entsprechenden steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen erheblich erhöht.

Mit unseren steuerlichen Immobiliendienstleistungen von getsix® unterstützen wir unsere Mandanten in folgenden Bereichen:

  • Prüfung gegenwärtig bestehender Immobilienportfolios
  • Entwicklung langfristiger, steuerlich optimierter Erwerbsstrategien
  • Umstrukturierung und Veräußerung der Immobilienanlagen
  • Steueroptimierungsempfehlung in Bezug auf Grunderwerbsteuer und Grundsteuer
  • Mehrwertsteuer und Einkommensteuer
  • Beratung zu grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften
  • Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung offener und geschlossener Immobilienfonds einschließlich Produktdesign, Produktstruktur und Prospektkonzeption
  • Beratung über die Akquisition von Großprojekten, wie Hotels, Ferienparks, Einkaufszentren, Gewerbeimmobilien und größere Wohnportfolios

getsix®-Dienstleistungen im Bereich der Steuervorschriften:

  • Handhabung der laufenden Finanzbuchhaltung;
  • Vorbereitung von Einzelabschlüssen und Steuerbilanzen;
  • Steuererklärungen für alle Arten von Immobiliensteuern;
  • Einreichung von Widerspruch bei den Behörden und Klageeinreichung vor Finanzgerichten.

Grundsteuersätze in Polen

Die Grundsteuer in Polen hängt vom Typ und Standort der Immobilie ab. Die Steuer wird jährlich gezahlt. Die gesetzlich zulässigen Höchstsätze für die Grundsteuer ändern sich in Polen jedes Jahr. Sie werden vom polnischen Finanzministerium festgelegt und veröffentlicht, während die Kommunalverwaltungen entscheiden, ob sie die höchstzulässige Steuer erheben oder nicht.

Für das Jahr 2025 hat der Finanzminister die maximalen Grundsteuersätze angehoben. Im Vergleich zu den Sätzen für 2024 sind sie fast 2,7 % höher und belaufen sich auf:

  • 1,38 PLN/m² für Grundstücke im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten
  • 1,19 PLN/m² für Wohngebäude,
  • 34,00 PLN/m² für Gebäude, die für geschäftliche Aktivitäten genutzt werden.

Bei natürlichen Personen ist die Grundsteuer in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:

  • Rate: bis zum 15. März 2025
  • Rate: bis zum 15. Mai 2025
  • Rate: bis zum 15. September 2025
  • Rate: bis zum 15. November 2025

Beträgt die Steuer weniger als 100 PLN, ist sie einmalig in voller Höhe bis spätestens 15. März 2025 zu zahlen.

Juristische Personen, Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit sowie Personengesellschaften zahlen die Grundsteuer in Polen in monatlichen Raten, jeweils bis zum 15. Tag eines jeden Monats für den jeweiligen Monat.

Es wird auch immer häufiger darüber gesprochen, dass Polen die Katastersteuer einführen wird, was zu einer deutlichen Erhöhung der Immobilienabgaben führen würde. Die Katastersteuer ist eine Steuer auf den Wert von Immobilien und beträgt 1 % des Immobilienwerts.

Teilen

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2022

Unsere Empfehlungen

Unsere Mitgliedschaften

Unsere Zertifikate

Wojskowe Centrum Normalizacji Jakości I KodyfikacjiTÜV NORDTÜV RHEINLAND

Unsere Partnerschaften

Kompetenzen