Bei der Registrierung Ihres neuen Unternehmens können Sie aus verschiedenen Gründen die Dienste eines unserer vielsprachigen Geschäftsführer in Anspruch nehmen.
Allgemeine Gründe
Jedes Unternehmen in Polen muss mindestens einen Geschäftsführer, wobei die Nationalität keine Rolle spielt, haben. Aus betrieblicher Sicht ist es oft sinnvoll, dass mindestens ein Geschäftsführer eines polnischen Unternehmens in Polen vor Ort ist.
In allen Fällen werden unsere Treuhand-Dienste auf die speziellen Bedürfnisse unserer Kunden angepasst. Wir garantieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen vor Ort sowie Flexibilität und Kontrolle über operative Einheiten, Vermögenswerte und Transaktionen.
Nominee-Geschäftsführer
Unsere treuhänderischen Geschäftsführungsdienstleistungen stehen ausschließlich unseren Kunden in der Funktion von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung, die die Angelegenheiten des Unternehmens täglich vertreten.
Diese Lösung kann vor allem für Investoren oder Fondsmanager, die Vermögenswerte aus dem Ausland heraus verwalten, oder in den Fällen nützlich sein, in denen es unwirtschaftlich wäre, Führungskräfte in Polen zu rekrutieren und einzustellen, um eine einmalige Transaktion zu realisieren.
Sie als unsere Kunden profitieren durch eine Minimierung der Kosten der Führung des Unternehmens als auch einer Minimierung des operativen Risikos, da die Ernennung eines getsix® Nominee-Geschäftsführers es Ihnen ermöglicht, von seinem umfangreichen Wissen des lokalen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes zu profitieren.
Ihre von getsix® gestellten Nominee-Geschäftsführer sind erfahrene Personen mit bewährten Fähigkeiten in der Verwaltung gesetzlicher Angelegenheiten in Unternehmen, unterstützt von den qualifizierten Mitarbeitern unseres Sekretariats, unserer Buchhaltung sowie Steuerberatung. Der Umfang der Vertretungsbefugnis des seitens getsix seinen Kunden gestellten Geschäftsführers wird bilateral schriftlich dokumentiert, und der seitens getsix gestellte Geschäftsführer wird sich hieran halten.
Es ist jedoch beiden Parteien bewusst, dass der Nominee-Geschäftsführer letztendlich für die rechtlichen Verpflichtungen und die Führung des Unternehmens verantwortlich ist, und mit seinem Privatvermögen ultimativ nach polnischem Recht haftet. Deshalb steht dieser Service nur Kunden zur Verfügung, welche hinsichtlich ihres ultimativen wirtschaftlichen Berechtigten vollkommen transparent sind, und welche ihre Buchhaltung bei getsix unterhalten.
Sollten Sie am Kauf einer polnischen Vorratsgesellschaft interessiert sein, kontaktieren Sie uns bitte. Wir übersenden Ihnen ein individuelles Angebot mit detaillierten Informationen zur Unternehmensgründung in Polen.