Beschaffung von Leasingfinanzierungen

/ Unternehmensberatung in Polen

Leasing Beschaffungsdienstleistungen

Rechtlicher Hintergrund:

Der Mietvertrag ist ein Vertrag, der durch das polnische Zivilgesetzbuch gesondert geregelt ist.

Generell handelt es sich beim Leasing um einen Vertrag, bei dem sich der Leasinggeber verpflichtet, ein Wirtschaftsgut von einem bestimmten Verkäufer zu erwerben und es dem Leasingnehmer zur Nutzung zu überlassen. Der Leasingnehmer verpflichtet sich dabei, dem Leasinggeber ein finanzielles Entgelt in vereinbarten Raten zu zahlen, das mindestens dem Preis oder der Gegenleistung des Leasinggebers für den Kauf des Wirtschaftsgutes entspricht.

Trotz der obigen Definition muss das dem Leasingvertrag unterliegende Wirtschaftsgut nicht unbedingt vom Leasinggeber speziell für die Zwecke des jeweiligen Leasingvertrags erworben werden. Es kann sich auch um das im Eigentum des Leasinggebers stehende Objekt handeln.

Der Leasingvertrag ist unwirksam, wenn er nicht schriftlich abgeschlossen wurde.

Unsere Dienstleistungen:

Die polnischen Vorschriften über das Leasing von PKW / LKW oder anderen Fahrzeugen sind recht komplex. Die Entscheidung eines Unternehmens, zu kaufen oder zu leasen, hat Einfluss auf verschiedene buchhalterische und steuerliche Regelungen (CIT & VAT). Außerdem gibt es verschiedene Vorschriften für Pkw und Lkw oder andere Fahrzeuge, die berücksichtigt werden müssen.

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Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten bei der Frage, ob sie einen Pkw / Lkw kaufen oder leasen sollen, bevor Entscheidungen getroffen werden, die negative steuerliche Konsequenzen haben können.

Wir analysieren gemeinsam mit unseren Mandanten, wie die verschiedenen Arten von Leasinggeschäften wie:

  • Operating (Tax) Lease, oder
  • Off-Balance Sheet Operating Lease

oder eine andere Leasingform Auswirkung haben, z.B. auf folgende Fragen:

  • Restwert (Endwert);
  • Abzugsfähige Kosten;
  • Gesamtmietkosten (ohne Mehrwertsteuer);
  • Mehrwertsteuer;
  • Welche Partei weist den Vermögensgegenstand in seiner Bilanz aus.

Betriebs- und Finanzierungsleasing vs. Körperschaftssteuer

Körperschaftssteuer (CIT)

Nach der allgemeinen Definition des Körperschaftsteuergesetzes ist ein Leasingvertrag ein Vertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie jeder andere Vertrag auch, durch den ein Leasinggeber dem Leasingnehmer abnutzbare materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Grundstücke zur Nutzung gegen Entgelt oder zur Erlangung von Vorteilen überlässt.

Die obige Definition umfasst nicht die ewigen Nießbräuche, die zu dem vom Finanzministerium vertretenen Standpunkt geführt haben, dass solche Rechte nicht Gegenstand des Mietvertrags sein können.

Die Bestimmungen des polnischen Steuerrechts beziehen sich nicht ausdrücklich auf die Begriffe Operatives - und Finanzierungsleasing; in der Praxis werden diese Begriffe jedoch häufig verwendet.

Operating Leasing und CIT

Gemäß Art. 17b Abs. 1

Die im Leasingvertrag festgelegten Entgelte [einschließlich der Verwertungsentgelte] stellen Einkünfte des Leasinggebers und steuerlich abzugsfähige Gesamteinnahmen des Leasingnehmers dar, wenn der Vertrag folgende Bedingungen erfüllt:

  1. Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Die Vertragsdauer übersteigt 40% des steuerlichen Abschreibungszeitraums (5 Jahre) - der Vertrag muss also für mindestens 2 Jahre abgeschlossen werden.
  2. Die Gesamtgebühren übersteigen den Primärwert des Leasinggegenstandes oder erreichen ihn.

Fahrzeuge können von der Leasinggesellschaft abgeschrieben werden, gehen also zu Lasten des Leasinggebers.

Finanzierungsleasing und CIT

Gemäß der Klausel 17f.

Die Leasinggebühren & Zinsen sind die einzigen steuerlich abzugsfähigen Einnahmen des Leasingnehmers (und damit gleichzeitig Einnahmen des Leasinggebers) nur im Zinsanteil, wenn:

  • Der Vertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist.
  • Die Gesamtentgelte den Primärwert des Leasinggegenstandes übersteigen oder erreichen.
  • Aus dem Vertrag klar hervorgeht, dass die Kapitalleistung vom Leasingnehmer erbracht wird - sie ist sein Aufwand in der G&V.

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 14.01.2022

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