Berichterstattung an die polnische Statisitkbehörde

/ Finanzberichterstattung in Polen

Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet das polnische Recht ausgewählte Einheiten zu zusätzlichen Berichtspflichten, insbesondere zur Erstellung von statistischen Berichten. getsix® kann selbstverständlich Pflichtberichte erstellen, Fragebögen ausfüllen und statistische Erhebungen für die Anforderungen des Polnischen Statistischen Zentralamtes (GUS) durchführen. Dazu gehören auch die Berichte F-01/I-01 über Einnahmen, Ausgaben und Finanzergebnis sowie über die Bildung von Anlagekapital, der Bericht der Einheiten mit ausländischem Kapital (KZ), der Bericht über die Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens (SP-3).

Informationen über die Meldung an das Statistische Zentralamt www.stat.gov.pl

Weitere Informationen über die Buchführungsregeln finden Sie auch hier – http://www.paih.gov.pl/polish_law/bookkeeping_rules

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 13.05.2022

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