Mehr Nachrichten über: Steuern und Recht in Polen

Neue Vorschriften bezüglich Zinsen ab 2016

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Datum10 Mar 2016
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Ab 1. Januar 2016 gibt es wichtige Änderungen bei den Vorschriften bezüglich Zinsen bei Handelsgeschäften und bei der Unterzeichnung von Verträgen. Wir möchten Sie über diese neuen Vorschriften informieren und insbesondere möchten wir auf die Verzugszinsen hinweisen, da diese nun separat geregelt werden.

Änderungen in den Steuervorschriften 2016

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Datum01 Mar 2016
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Seit 01. Januar 2016 gelten neue Grundsätze für Kostenkorrekturbuchungen. Die Korrekturrechnungen werden laufend gebucht und abgerechnet, ohne zeitlich zurückgehen zu müssen. Die neuesten Vorschriften beziehen sich auf die Korrekturbuchung von Einnahmen und abzugsfähigen Kosten, die auf Geschäfte, welche sich auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirken, zurückzuführen sind. Es handelt sich hier beispielsweise...
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Die Verbrauchskosten können von den Firmen weiterverrechnet werden

Es ist gängige Praxis, dass Unternehmen, die von ihnen (im eigenen Namen) getragenen Kosten, auf das jeweilige Unternehmen überträgt, welches die betroffene Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nimmt. Dieses Vorgehen, das auch als Weiterverrechnung bekannt ist, kann angewendet werden, wenn die Parteien einen anderen Vertrag geschlossen haben, dessen Vertragsgegenstand einen grundsätzlichen...
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Für den Vorsteuerabzug aus einem Rechnungsduplikat ist der Grund für die Ausstellung des Rechnungsduplikats entscheidend

Für den Zeitpunkt der Abrechnung von Rechnungsduplikaten ist ausschlaggebend, ob der ursprüngliche Rechnungsbeleg bei dem Unternehmen eingegangen ist, und gebucht wurde. Es ist für die Steuerpflichtigen oftmals problematisch, wann der Vorsteuerabzug auf Grund eines Rechnungsduplikats möglich ist.

In manchen Fällen kann die Rechnung storniert werden

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Datum11 Jan 2016
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Der Aussteller eines Rechnungsbeleges kann die Rechnung, die nicht in den Geschäftsverkehr gekommen ist, d.h. nicht bei dem Rechnungsempfänger eingegangen ist, stornieren. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass das als Rechnungsgegenstand geltende Geschäft nicht durchgeführt wurde.

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