Ab dem 01.01.2015 sind die Aufsichtsratsmitglieder in die obligatorische Alters- und Invalidenrentenversicherung einbezogen worden. Die Beiträge sind von Unternehmen zu zahlen, in denen ein Aufsichtsrat tätig ist, die Bemessungsgrundlage für diese Versicherungen wird die Einnahme aus der Ausübung der Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds darstellen.
Am 01.01.2015 haben sich die Vorschriften zu den Verrechnungspreisen und den zu erstellenden Verrechnungspreisdokumentationen geändert. Die neuen Regelungen könne sich auf Ihre Steuerabrechnung auswirken.