Schätzungen von Steuerexperten zufolge ist die Steuerlücke bei der Umsatzsteuer der Unterschied zwischen den steuerpflichtigen Beiträgen und denen, die der Fiskus tatsächlich einnahm. Dieser Unterschied ist 2015 auf mindestens 50 Mrd. Złoty angewachsen.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde für das Jahr 2017 von 1850 auf 2000 Złoty (rund 465 Euro) angehoben. Die Mindestlohn-Re- gelung gilt für alle Beschäftigte in Vollzeit. Die seit vielen Jahren geltende Vorschrift, dass die Entlohnung für Berufsanfänger im ersten Arbeitsjahr nicht niedriger als 80 Pro- zent des Mindestlohnes sein darf,...
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