1. Erhöhung des Mindestlohns Der Mindestlohn für 2020 beträgt 2.600 PLN brutto. Diese Erhöhung wirkt sich auch auf einige Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis aus, wie den Nachtzuschlag, den Mindestbetrag der Bemessungsgrundlage der Krankengeldversicherung oder den abzugsfreien Betrag. Der Mindeststundensatz für Personen, die auf Basis bestimmter zivilrechtlicher Verträge eingestellt sind, wird...
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Ab Anfang 2020 wird jedes Unternehmen über ein individuelles Steuerkonto (das so genannte „Steuermikrokonto“) verfügen, auf das es seine Einkommensteuer- (PIT), Körperschaftsteuer- (CIT) und Mehrwertsteuerverbindlichkeiten (VAT) bezahlen wird. Statt der Bezahlung auf drei Konten, wie bisher, wird sie von uns auf ein einzelnes individuelles Steuerkonto vorgenommen. Die Nummer des neuen...
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