Reihengeschäfte werfen seit Jahren erhebliche praktische und auslegungstechnische Fragen im Bereich der Umsatzsteuer auf – insbesondere im Zusammenhang mit dem Export in Drittländer. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, festzustellen, welche Lieferung in der Kette als bewegte Lieferung gilt (und somit den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 0 % in Anspruch nehmen...
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