Ab dem 1. Januar 2021 sind polnische Kommanditgesellschaften verpflichtet, Körperschaftsteuer (CIT) abzurechnen. Für die Eigentümer solcher Unternehmen bedeutet dies eine doppelte Abrechnung der Einkommensteuer: Zuerst zahlen sie die Körperschaftssteuer (CIT) des Unternehmens und dann die Einkommensteuer (PIT) für ihr persönliches Einkommen. Obwohl der Gesetzgeber für Komplementäre eine entsprechende Steuererleichterung vorgesehen...
Lesen Sie mehr
Am 1. Januar 2021 sind Änderungen der Vorschriften gemäß den Verordnungen des Ministers für Finanzen, Fördermittel und Regionalpolitik vom 28. Dezember 2020 in Kraft getreten. (Gesetzblatt 2020 Pos. 2456). Demnach ergeben sich Änderungen in der Zuständigkeit der Finanzämter in Bezug auf Steuer- und Zahlungspflichtige von erheblicher wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Bedeutung,...
Lesen Sie mehr