Für international tätige Unternehmen ergeben sich steuerlichen Fragen. Ihre Geschäftstätigkeit unterliegen dabei den Vorschriften des Gemeinschafts- und des internationalen Steuerrecht. Wir beschäftigen Fachpersonal mit großer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerbehörden anderer Länder sowie mit Kenntnissen über die Vorschriften, die sich aus den Verträgen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und den einschlägigen EU-Richtlinien ergeben.
Unsere Beratungsleistungen in dieser Angelegenheit schließen insbesondere die folgenden Aktivitäten ein:
- Vorbereitung von Kommentaren zu Steuerangelegenheiten der verbindlichen Regelungen des Steuerrechts über die Doppelbesteuerung und die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts;
- Beratung und Hilfe bei der Beobachtung des internationalen und des Gemeinschaftssteuerrecht;
- Beratung und Hilfe bei der Einhaltung der Vorschriften über die Doppelbesteuerung;
- Beratung und Hilfe bei der MwSt. bei innergemeinschaftlichen und internationalen Geschäftstransaktionen;
- Beratung über Devisenbestimmungen;
- Beratung bei Fragen zu den internationalen Verrechnungspreisen.