Eine schnell wachsende Wirtschaft
Dienstleistungen bei der Firmengründung in Polen
- Firmengründung in Polen
- Geschäftsverlagerung nach Polen
- Eröffnung einer Niederlassung oder einer Repräsentanz in Polen
- Sonstige Investitionen in Polen (Sonderwirtschaftszonen)
- Firmenregistrierung in mehr als einem Land simultan - Registrierung von Firmen in mehreren Ländern
- Visen und Arbeitsgenehmigungen
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Wir unterstützen Unternehmen in Polen seit mehr als 10 Jahren. Unsere Erfahrung und unser internationales Kontaktnetzwerk wird Ihnen helfen, Ihre Ziele zu verwirklichen.
Polen verfolgt seit 1990 eine Politik der wirtschaftlichen Liberalisierung und zeichnet sich heute als Erfolgsgeschichte unter den Transformationsländern aus. Polen ist die sechstgrößte Volkswirtschaft in der Europäischen Union, 23. Volkswirtschaft der Welt und eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Mitteleuropa. Ende 2021 wird das polnische BIP einen Wert von rund 660 Mrd. USD erreichen.
Fünftbevölkerungsreichstes EU-Mitglied
Polen ist mit einer Gesamtfläche von 312 696 Quadratkilometern das neuntgrößte Land Europas und das 69. der Welt. Mit über 38 Millionen Einwohnern ist Polen das fünftbevölkerungsreichste Land der Europäischen Union und das 38. bevölkerungsreichste Land der Welt.
Regierung
Polen ist ein demokratischer Rechtsstaat mit einer dreigliedrigen Gewaltenteilung und einem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Der Präsident wird alle fünf Jahre durch eine Volksabstimmung gewählt. Die Regierungsstruktur und die exekutiven Befugnisse konzentrieren sich auf den Ministerrat, der von einem Präsidenten des Ministerrates geleitet wird, also der Premierminister. Der Präsident ernennt das Kabinett auf Vorschlag des Premierministers, der in der Regel aus einer im Sejm gebildeten Mehrheitskoalition stammt. Die gesetzgebende Gewalt wird von einem Zweikammerparlament ausgeübt, das aus dem Sejm und dem Senat besteht. Die richterliche Gewalt wird von unabhängigen und autonomen Gerichten ausgeübt.
Bündelndes Humankapital
Die Polen sind eine der am besten ausgebildeten Gesellschaften Europas. Es gibt über 130 öffentliche Universitäten und über 320 nicht-öffentliche Universitäten. In Polen gibt es über 1,2 Millionen Studenten, von denen etwa 800 000 Vollzeitstudenten sind. Eine junge, gut ausgebildete und ehrgeizige Gesellschaft ist Polens größtes Kapital. Kreative, hochmotivierte polnische Arbeitskräfte sind eine ausgezeichnete Basis für die Durchführung jeglicher Art von Geschäften. Ein großes Angebot an Humanressourcen ist langfristig ein wichtiger Faktor, da die polnischen Löhne bis zu viermal niedriger sind als in Westeuropa.
Finanz- und Kapitalmärkte
Polen hat gut entwickelte Finanzmärkte und das Bankensystem. Giełda Papierów Wartościowych w Warszawie (The Warsaw Stock Exchange) ist der offizielle Kapitalmarkt und es gibt auch einige alternative kleinere Märkte. Die wichtigsten Aktienindizes des Hauptmarktes sind: WIG, WIG20, MWIG40 und SWIG80. An der WSE sind die Aktien von über 400 Unternehmen (darunter rund 50 ausländische) notiert.
Gewerbeeinheiten
Die Gründung eines Unternehmens in Polen ist relativ einfach. In der Praxis ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die häufigste Form der Unternehmensorganisation für ausländische und inländische Investoren, die in Polen tätig sind. Das für die Gründung eines GmbH erforderliche Mindeststammkapital beträgt 5 000 PLN. Die Einlage in das Stammkapital einer GmbH muss vor ihrer Eintragung erfolgen. Darüber hinaus stehen vorgefertigte GmbHs für den Kauf ab Lager zur Verfügung und können innerhalb weniger Tage zum Handel bereit sein. Außerdem kann die Geschäftstätigkeit in Polen in Form eines Einzelunternehmens, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Aktiengesellschaft, einer offenen Handelsgesellschaft, einer Personengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ausgeübt werden.
Finanzberichterstattung
Die Rechnungslegungsstandards in Polen wurden erheblich geändert, um die polnischen Rechnungslegungspraktiken an die International Financial Reporting Standards (IFRS) anzunähern. Aufgrund der vielen Änderungen der IFRS bestehen jedoch weiterhin Unterschiede. Es sollten Buchhaltungsunterlagen geführt und Abschlüsse in polnischer Sprache erstellt und in polnischer Währung ausgedrückt werden. Eine Pflichtprüfung ist für alle Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, offene Handelsgesellschaften, Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und Unternehmen natürlicher Personen erforderlich, wenn zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind: a) die durchschnittliche jährliche Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten betrug mindestens 50 Personen; b) die Bilanzsumme am Ende des Geschäftsjahres entsprach in polnischer Währung einem Gegenwert von mindestens 2,5 Mio. EUR; und c) die Nettoeinnahmen aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen sowie aus Finanzgeschäften beliefen sich im Geschäftsjahr auf einen Gegenwert von mindestens 5 Mio. EUR in polnischer Währung.
Arbeit
Die Arbeitskosten in Polen sind bis zu viermal niedriger als in den am weitesten entwickelten Volkswirtschaften der EU. Allerdings sind Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eine große Belastung. Polnische Arbeitgeber müssen für jeden Euro, der an ihre Arbeitnehmer gezahlt wird, etwa 0,60-0,70 Euro an Steuern und Sozialversicherung zahlen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die monatliche Quellensteuer, Sozialversicherung und Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung des Einkommens des Arbeitnehmers, Entscheidungen über die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern und unterschiedliche Steuerabzüge zu berechnen und zu zahlen. Die Mitarbeiter haben Anspruch auf fast vier Wochen bezahlten Urlaub pro zwölf Monate Arbeitszeit.
Körperschaftsteuer
Der Abgeltungssatz der Körperschaftsteuer beträgt 19%. Unternehmen mit Sitz oder Management in Polen unterliegen mit ihrem gesamten Einkommen dem CIT. Unternehmen, die ihren Sitz oder ihr Management nicht in Polen haben, unterliegen dem CIT nur für die in Polen erzielten Erträge. Die Steuerzahler sind nicht mehr verpflichtet, monatlich Steuererklärungen abzugeben, sind aber dennoch verpflichtet, monatlich Vorschüsse zu zahlen. Die Steuerzahler sind verpflichtet, jährlich CIT-8-Steuererklärungen einzureichen.
Der nach polnischem Recht geltende Quellensteuersatz (WHT) beträgt 20%, jedoch kann nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DTT) ein niedrigerer Satz oder eine Steuerbefreiung geltend gemacht werden. Aus Polen ausgeschüttete Dividenden unterliegen der Quellensteuer von 19%. Auch hier kann ein DTT, an dem Polen beteiligt ist, einen ermäßigten Satz von WHT vorsehen. Polen hat Doppelbesteuerungsabkommen mit etwa 90 Ländern.
VAT
Der grundlegende Mehrwertsteuersatz in Polen beträgt 23% und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Es gibt auch ermäßigte Mehrwertsteuersätze, die 0%, 5% bzw. 8% betragen. Ein Präferenzsatz von 8% gilt für die meisten Lebensmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte, Restaurants und Hotellerie, Transportdienstleistungen sowie Wohnhäuser, Zeitschriften und Zeitungen. Für unverarbeitete Lebensmittel und Bücher gilt ein ermäßigter Satz von 5%. Die auf Käufe gezahlte Umsatzsteuer kann mit der auf Verkäufe erhobenen Umsatzsteuer verrechnet werden, die durch monatliche Umsatzsteuererklärungen zu zahlen ist.
Vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2022 hat der Gesetzgeber den Mehrwertsteuersatz für bestimmte Lebensmittel von 5% auf 0% gesenkt, darunter Fleisch und Fisch, Molkereiprodukte oder Obst und Gemüse. Außerdem wurde die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe von 23% auf 8%, auf Düngemittel auf 0% und auf Strom und Wärme auf 5% gesenkt. Das alles im Rahmen des so genannten Anti-Inflationsschutzes 2.0.