In Polen bestehen eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf die Vorlage von Berichten an die Polnische Nationalbank (NBP).
Die NBP-Meldung gilt für Gebietsansässige (inländische Unternehmen), die internationale Devisengeschäfte mit Gebietsfremden (ausländischen Unternehmen) tätigen, sowie für Unternehmer, die Devisengeschäfte tätigen. Gebietsansässige, deren Aktiva und Passiva am Jahresende insgesamt 300 Mio. PLN übersteigen, sind verpflichtet, bis 20 Tage nach Monatsende monatliche Berichte auf speziellen Formularen einzureichen.
Wenn der Gesamtwert der Aktiva und Passiva 300 Mio. PLN nicht übersteigt, müssen Gebietsansässige der NBP spätestens 26 Tage nach Quartalsende einen Bericht vorlegen.
Gemäß § 8 der Verordnung des Finanzministers sind Gebietsansässige, die:
- die Meldeschwellen am Jahresende oder am Ende eines bestimmten Quartals (über bzw. unter 300 Mio. PLN) nicht erreicht haben;
- über Außenhandelsaktiva oder -passiva verfügen, deren Gesamtbetrag am Jahresende mindestens 3 Mio. PLN beträgt
sind außerdem verpflichtet, der Polnischen Nationalbank vierteljährliche Berichte spätestens am 20. Tag des Monats nach Quartalsende vorzulegen.