Unbegrenzte Steuerpflicht in Polen
Personen mit Wohnsitz in Polen werden mit ihrem Gesamteinkommen besteuert, unabhängig davon, wo das Einkommen erzielt wird (unbeschränkte Steuerpflicht in Polen). Personen, die keinen Wohnsitz in Polen haben, werden ausschließlich auf in Polen erwirtschaftete Erträge besteuert (beschränkte Steuerpflicht in Polen).
Eine Person mit Wohnsitz in Polen ist eine Person, die:
- in der Republik Polen während eines Steuerjahres mehr als 183 Tage lang physisch anwesend ist, oder;
- ihr Zentrum persönlicher oder wirtschaftlicher Interessen in Polen besitzt (Mittelpunkt der lebenswichtigen Interessen).
Die vorstehenden Regelungen werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen der einschlägigen Steuerabkommen angewendet. Selbst wenn eine Person im Lichte der nationalen Gesetzgebung Polens den Aufenthaltstest für Polen besteht, müssen daher die entsprechenden Kriterien eines internationalen Abkommens angewendet werden, um festzustellen, in welchem Land sich der tatsächliche Wohnsitz dieser Person für Steuerzwecke befindet.
Lohn und einkommenssteuerpflichtige Einkommensquellen:
- Dienst- und Arbeitsverhältnis, einschließlich eines kooperativen Arbeitsverhältnisses, Altersrente oder Invalidenrente;
- persönliche Dienstleistungen;
- nicht-landwirtschaftliche Geschäftstätigkeit;
- Spezialsektoren der landwirtschaftlichen Produktion;
- Leasing, Untervermietung, Vermietung, Unterverpachtung und andere vergleichbare Verträge;
- monetäres Kapital und Eigentumsrechte;
- entgeltliche Veräußerung von unter anderem Grundstücken oder Teilen davon, und Rechten an Grundstücken und Mobilien;
- andere Quellen.
Das Einkommensteuergesetz für natürliche Personen (PIT) findet keine Anwendung auf Einkünfte aus:
- landwirtschaftlicher Tätigkeit – mit Ausnahme der Einkünfte aus bestimmten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion, die nach den im PIT-Gesetz festgelegten Grundsätzen besteuert werden;
- der Forstwirtschaft (im Sinne des polnischen Waldgesetzes);
- Vorgängen, die den Vorschriften über die Erbschaft- und Schenkungssteuer unterliegen;
- Tätigkeiten, die nicht Gegenstand eines rechtswirksamen Vertrags sein können;
- der Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens von Ehegatten infolge der Beendigung oder Einschränkung des ehelichen Güterstands sowie aus dem Ausgleich des Zugewinns nach Aufhebung der Gütertrennung oder dem Tod eines Ehegatten;
- Leistungen zur Deckung des Familienbedarfs, die unter die eheliche Gütergemeinschaft fallen;
- Einkünften, die der Tonnagesteuer unterliegen.
Steuertarif
Natürliche Personen in Polen unterliegen der Einkommensteuer, die in der Regel nach einem progressiven Steuersatz berechnet wird. Die Steuersätze richten sich nach dem in einem bestimmten Steuerjahr erzielten Einkommen, d. h. dem Gesamteinkommen abzüglich der steuerlich abzugsfähigen Ausgaben.
Im Jahr 2025 rechnen wir die PIT für das Jahr 2024 nach den folgenden Steuerschwellenwerten ab:
Steuerbemessungsgrundlage in PLN | Steuer | |
mehr als | bis zu | |
120 000 PLN | 12% abzüglich eines steuerlich mindernden Betrages 3 600 PLN | |
120 000 PLN | 10 800 PLN plus 32% auf den Überschuss über 120 000 PLN |
Allgemeine Informationen
Der steuerfreie Betrag beträgt bis zu 30.000 PLN.
- 19 % Steuer auf Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher gewerblicher Tätigkeit oder aus Sonderzweigen der Landwirtschaft – diese Besteuerungsform wird durch eine schriftliche Erklärung des Steuerpflichtigen gewählt. Die auf diese Weise besteuerten Einkünfte werden nicht mit Einkünften aus anderen Quellen kombiniert (Art. 30c des Einkommensteuergesetzes – EStG).
- In Form einer Pauschalsteuer auf Einkünfte (Umsätze) (Art. 29, 30 und 30a des EStG) – die nicht mit Einkünften aus anderen Quellen kombiniert wird
- 19 % Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. aus der entgeltlichen Veräußerung von Wertpapieren oder derivativen Finanzinstrumenten – Einkünfte, die auf diese Weise besteuert werden, werden nicht mit Einkünften aus anderen Quellen kombiniert (Art. 30b des EStG).
- 19 % Steuer auf Einkünfte aus der entgeltlichen Veräußerung von Immobilien und Rechten (Art. 10 Abs. 1 Pkt. 8 Buchst. a–c des EStG).
- 19 % Steuer auf Einkünfte einer ausländischen kontrollierten Einheit (Art. 30f Abs. 1 des EStG).
- 19 % Steuer auf nicht realisierte Gewinne, wenn der Steuerwert eines Vermögensgegenstands festgelegt wird (3 %, wenn der Steuerwert nicht festgelegt wird) (Art. 30da Abs. 1 des EStG).
- 5 % Steuer auf qualifizierte Einkünfte aus qualifizierten Rechten an geistigem Eigentum (Art. 30ca Abs. 1 des EStG).
Pauschalsteuersätze auf erfasste Einnahmen (Umsätze)
Pauschalsteuersätze auf erfasste Einnahmen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 20. November 1998 über die pauschale Einkommensteuer auf bestimmte Einkünfte natürlicher Personen):
- 17 % – auf Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit
- 15 % – auf Einnahmen aus der Erbringung bestimmter immaterieller Dienstleistungen, z. B. Großhandels-, Werbe- und Fotoagenturdienstleistungen
- 14 % – auf Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Gesundheitswesen
- 12,5 % – auf den Teil der Einnahmen, der den Betrag von 100.000 PLN übersteigt, insbesondere aus Mietverträgen für Immobilien oder aus Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unterkünften
- 12 % – auf Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der IT- und Hardwareberatung
- 10 % – auf Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung
- 8,5 % – auf Einnahmen aus Dienstleistungstätigkeiten, einschließlich Gastronomie im Zusammenhang mit dem Verkauf von Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 1,5 %, sowie aus der Vermietung von Immobilien oder der Bereitstellung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unterkünften bis zu einem Betrag von 100.000 PLN
- 5,5 % – auf Einnahmen aus Produktionstätigkeiten und Bauarbeiten
- 3,0 % – auf Einnahmen aus Handelsdienstleistungen sowie Gastronomie (ausgenommen der Verkauf von Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,5 %) sowie auf Zinserträge von Bankkonten im Zusammenhang mit der ausgeübten Geschäftstätigkeit
- 2,0 % – auf Einkünfte aus dem Verkauf von Pflanzen- und Tierprodukten, die nicht durch industrielle Verfahren verarbeitet wurden und aus eigenem Anbau, eigener Aufzucht oder Zucht stammen (mit Ausnahmen gemäß Art. 20 Abs. 1c des polnischen Einkommensteuergesetzes – PIT).
Geschäftstätigkeit
Natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, werden nach dem Steuertarif besteuert.
Diese Personen können auf Antrag ihr Einkommen linear mit 19% oder pauschal auf das registrierte Einkommen besteuern.
Je nach Umfang der Geschäftstätigkeit kann der Steuerpflichtige bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Anwendung vereinfachter Steuerformulare verlangen, d.h:
- Steuern auf das erzielte Einkommen (Steuerberechnung ohne Abzug jedweder steuerlich abzugsfähiger Kosten);
- eine Abgeltungssteuer (vom Finanzamt festgelegte Steuer je nach Art der Geschäftstätigkeit).
Die vierte Form der Besteuerung ist die Steuerkarte (karta podatkowa). Seit 2022 können jedoch nur noch diejenigen Steuerpflichtigen die Steuerkarte nutzen, die bereits im Jahr 2021 auf diese Weise besteuert wurden und diese Form der Besteuerung fortsetzen. Unternehmer, die ein neues Unternehmen gründen oder die Form der Besteuerung wechseln möchten, können die Steuerkarte nicht mehr nutzen.
Steuersätze – besondere Arten von Einnahmen
Die folgenden Einkommens-(Einnahmen-)Kategorien werden nach gesonderten Regeln besteuert:
- Privatvermietung (auf Antrag des Steuerzahlers – 8,5% Steuer auf das erzielte Einkommen);
- Dividenden (19% Abgeltungssteuer);
- Zinsen auf Sparguthaben (19% Abgeltungssteuer);
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (19% Ertragsteuer);
- Verkauf von Privatimmobilien (in der Regel 19% Einkommenssteuer).
Einige Einnahmekategorien, die von polnischen Quellensteuerpflichtigen an Gebietsfremde ausgezahlt werden, unterliegen einer Pauschalsteuer von 20% der Einnahmen.
Darin enthalten sind Erlöse aus:
- Der Tätigkeit als Vorstand oder Aufsichtsrat;
- Zivilrechtliche Verträge;
- Unterhaltung oder sportliche Aktivität;
- Buchhaltungsdienstleistungen;
- Rechts- und Beratungsdienstleistungen;
- Werbedienstleistungen;
- Lizenzgebühren, Know-how oder Urheberrechte.
Bei steuerlichen Gebietsfremden können Steuersätze aus einem Doppelbesteuerungsabkommen angewandt und die Erhebung der Quellensteuer kann ausgesetzt werden, wenn der Gebietsfremde eine Bescheinigung über seinen steuerlichen Wohnsitz für Steuerzwecke vorlegt.
Im Falle von Steuerzahlern, die ihre Einnahmequellen nicht offen legen, werden die von den Steuerbehörden festgestellten Einkünfte mit dem Strafsteuersatz von 75% besteuert.
Steuerliche Vergünstigungen
Einkommensteuerpflichtige (PIT) in Polen können von einer Reihe von steuerlicher Vergünstigungen profitieren, darunter:
- Kinderfreibetrag;
- Thermomodernisierungsvergünstigung;
- Rehabilitationsvergünstigung;
- Internetkostenvergünstigung;
- Steuervergünstigung für junge Steuerzahler;
- Abgeltungsvergünstigung;
- F&E-Vergünstigung;
- Vergünstigung für Einzahlungen auf ein IKZE (Individuelles Altersvorsorgekonto);
- Denkmalschutzvergünstigung;
- Terminalvergünstigung;
- Robotisierungsvergünstigung;
- Prototypvergünstigung;
- Vergünstigung für arbeitende Senioren;
- Rückkehrvergünstigung;
- Vergünstigung für Familien mit 4 oder mehr Kindern;
- Vergünstigung für Investitionen in ASI (Alternative Investmentfonds);
- Expansionsvergünstigung;
- Sponsoringvergünstigung;
- Spenden an gemeinnützige Organisationen;
- Spenden an ein Blutspendezentrum;
- Spenden an eine religiöse Organisation;
- Spenden für die berufliche Bildung;
- Spenden für die Restaurierung historischer Denkmäler;
- Spenden nach anderen Gesetzen;
- Verlustvortrag;
- Sozialversicherungsbeiträge;
- Beiträge zur Krankenversicherung;
- Beiträge an Gewerkschaften;
Steuererklärungen
Die Frist für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung ist der 30. April des Jahres, das auf das betreffende Steuerjahr folgt. Diese Regel gilt nicht für Einnahmen, die der Besteuerung von registrieren Einkommen oder einer Abgeltungssteuer unterliegen.
In der Regel reichen die Steuerzahler ihre Unterlagen separat ein. Ehepartner, die in Polen ansässig sind, können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine gemeinsame Steuererklärung über das zu versteuernde Einkommen nach dem Steuertarif abgeben.
Die folgenden Personen sind auch berechtigt, gemeinsam einzureichen:
- Ehegatten mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz;
- Ehegatten, von denen der eine in Polen unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere einen Wohnsitz außerhalb Polens, aber in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz, hat,
– wenn sie (in beiden Fällen) die in Polen steuerpflichtige Einkommensschwelle in Höhe von insgesamt mindestens 75 % der Gesamteinnahmen beider Ehegatten in einem bestimmten Steuerjahr erreicht haben und ihren Wohnsitz steuerlich mit einer Wohnsitzbescheinigung belegt haben.
Besondere Steuerregelungen gelten auch für natürliche Personen, die ihre Steuererklärung als Alleinerziehende Elternteile einreichen.
Steuer auf Erbschaften und gemeinnützige Spenden
Umfang der Besteuerung
Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen für wohltätige Ziele gilt für den Erwerb von Vermögenswerten mit Sitz in Polen oder von in Polen ausgeübten Vermögensrechten im Wege der Erbschaft, des Nachlasses, des Weitervermächtnisses, des spezifischen Nachlasses, der testamentarischen Verfügung, der wohltätigen Spende, der Spenderanweisung, der Selbstbezeichnung oder der unbezahlten Entfernung von Miteigentum.
Die Steuer wird auch auf den Erwerb von Eigentum an im Ausland gelegenen Gegenständen oder von im Ausland ausgeübten Vermögensrechten erhoben, wenn der Erwerber zum Zeitpunkt der Eröffnung der Erbschaft oder des Abschlusses eines Schenkungsvertrages polnischer Staatsbürger war oder einen ständigen Wohnsitz in Polen hatte.
Steuerzahlerkategorien
Die Steuerzahler auf Erbschaften sowie gemeinnützigen Spenden werden je nach Verhältnis zum Spender/Erblasser in drei Kategorien eingeteilt:
- Gruppe I Ehepartner, Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern), Verwandte in absteigender Linie (Kinder, Enkel, Urenkel), Stiefkinder, Stiefvater, Stiefmutter, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter;
- Gruppe II: Nachkommen von Geschwistern (z. B. Kinder eines Bruders), Geschwister von Eltern (z. B. Onkel), Nachkommen und Ehegatten von Stiefkindern, Ehegatten von Geschwistern und Geschwister von Ehegatten, Ehegatten von Geschwistern von Ehegatten, Ehegatten von anderen Nachkommen (z. B. Ehefrau eines Enkels);
- Gruppe III: sonstige berechtigte Personen.
Beim Erwerb von Vermögenswerten oder Vermögensrechten durch Erbschaft durch Ehegatten, Nachkommen, Verwandte in aufsteigender Linie, Stiefkinder, Geschwister, Stiefvater und Stiefmutter kann der Erwerber in den Genuss einer vollständigen Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer kommen (dies gilt nicht für Erbschaften, bei denen der Tod des Erblassers vor dem 1. Januar 2007 eingetreten ist), wenn der Erwerb von Vermögenswerten oder Eigentumsrechten innerhalb von sechs Monaten nach Entstehen der Steuerpflicht dem zuständigen Finanzamt gemeldet wird.
Ab dem 1. Juli 2023 wurden höhere Steuerfreibeträge und neue Steuerskalen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer eingeführt. Diese Änderungen wurden durch die Verordnung des polnischen Finanzministers vom 28. Juni 2023 über die Festlegung der Wertgrenzen für Gegenstände und Vermögensrechte geregelt, die von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit oder nicht steuerpflichtig sind, sowie über die Steuerskalen, nach denen diese Steuer berechnet wird.
Steuersätze
Derzeit stellen sich die steuerfreien Beträge wie folgt dar:
- für Empfänger der Steuerklasse I – 36.120 PLN;
- für die Steuerklasse II – 27.090 PLN;
- für die Steuerklasse III – 5.733 PLN;
Die Besteuerung ist wie folgt festgelegt:
Steuerbemessungsgrundlage in PLN | Steuertarif | |
mehr als | bis zu | |
von Berechtigten der Steuergruppe 1 | ||
- | 11 833 | 3% |
11 833 | 23 665 | 355 PLN + 5% des Überschusses über 11 833 PLN |
23 665 | 946,60 PLN + 7% des Überschusses über 23 665 PLN | |
von Berechtigten der Steuergruppe 2 | ||
- | 11 833 | 7% |
11 833 | 23 665 | 828,40 PLN + 9% des Überschusses über 11 833 PLN |
23 665 | 1.893,30 PLN + 12% des Überschusses über 23 665 PLN | |
von Berechtigten der Steuergruppe 3 | ||
- | 11 833 | 12% |
11 833 | 23 665 | 1420 PLN + 16% des Überschusses über 11 833 PLN |
23 665 | 3.313,20 PLN + 20% des Überschusses über 23 665 PLN |
Der Wohnsitz und seine Auswirkungen
Ein Ansässiger in Polen nach der herrschenden Einkommenssteuerregelung ist definiert als eine Person, die: 1) ihren Mittelpunkt für persönliche oder wirtschaftlichen Interessen (das Zentrum für Lebensinteressen) auf dem Gebiet Polens hat oder 2) mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr in Polen verbringt. Es genügt, eine dieser Bedingungen zu erfüllen, um ein polnischer Gebietsansässiger zu werden.
Polnische Steuerinländer zahlen die polnische Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen. Doppelbesteuerungsfragen werden auf der Grundlage des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens gelöst; wenn kein Abkommen für einen bestimmten Fall gilt, wird die Doppelbesteuerung auf der Grundlage nationaler Vorschriften vermieden (in der Regel können im Ausland gezahlte Einkommenssteuern proportional auf die polnische Einkommens- oder Lohnsteuerverpflichtung angerechnet werden).
Nichtansässige unterliegen ausschließlich der polnischen Steuer auf ihr Einkommen aus Polen. Darüber hinaus können Gebietsfremde in zahlreichen Fällen von einem Abgeltungssatz von 20% auf ihre Einnahmen profitieren (d.h. ohne Abzug der Kosten). Die oben genannte Abgeltungssteuer gilt für verschiedene Einnahmequellen, einschließlich Managemententgelte (nicht jedoch für Arbeitsverträge).