Unterstützung bei der Gründung eines
Ein-Personen-Unternehmens in Polen:
Der Betrieb einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf der Grundlage eines Eintrags in das Verzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeiten gilt für die Tätigkeit auf der Grundlage des eigenen Vermögens. Ein EU-Bürger darf eine Geschäftstätigkeit in Polen nach den gleichen Regeln ausüben wie ein polnischer Staatsbürger.
Um eine solche Tätigkeit ausüben zu können, sollte ein EU-Bürger die folgenden Maßnahmen ergreifen
Einreichung eines Antrags auf Eintragung in das Zentralregister und Informationen über die wirtschaftliche Tätigkeit (CEIDG – Zentrale Aufzeichnungen und Informationen zur Geschäftstätigkeit).
Ein Antrag auf Eintragung in das CEIDG ist über ein digitales Formular zu stellen. Ein solcher Antrag muss mit einer digitalen Signatur oder einer Signatur unterzeichnet werden, die durch ein vertrauenswürdiges Profil einer digitalen Plattform für öffentliche Verwaltungsdienste (ePUAP – elektroniczna platforma usług administracji publicznej) zertifiziert ist.
Ein Antrag kann auch über ein Formular bei einem ausgewählten Büro der gmina gestellt werden: entweder persönlich oder per Einschreiben (in diesem Fall muss der Antrag vom Antragsteller unterzeichnet und die Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden).
Dem Antrag auf Eintragung in das CEIDG sollte eine Erklärung über das Fehlen von Urteilen mit einem Verbot der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, einem Verbot der Ausübung eines bestimmten Berufs und einem Verbot der Ausübung einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erziehung, Behandlung, Bildung oder Betreuung von Minderjährigen beigefügt werden.
Dienstleistungen bei der Firmengründung in Polen
- Firmengründung in Polen
- Geschäftsverlagerung nach Polen
- Eröffnung einer Niederlassung oder einer Repräsentanz in Polen
- Sonstige Investitionen in Polen (Sonderwirtschaftszonen)
- Firmenregistrierung in mehr als einem Land simultan - Registrierung von Firmen in mehreren Ländern
- Visen und Arbeitsgenehmigungen
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CEIDG nimmt die Eintragung in das Verzeichnis der wirtschaftlichen Tätigkeiten unmittelbar nach Einreichung eines unterzeichneten Antrags vor und sendet dem Antragsteller eine Bestätigung über die Einreichung des Antrags an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle der persönlichen Antragstellung bestätigt eine Behörde der Gemeinde die Zustellung des Antrags durch eine Empfangsbestätigung.
Die Daten aus dem Antrag auf Eintragung in das CEIDG werden ohne Beteiligung eines Unternehmers an ein zuständiges Finanzamt, statistisches Amt und Sozialversicherungsanstalt oder einen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsfonds zusammen mit Informationen, die bestätigen, dass die Eintragung in das CEIDG erfolgt ist, übermittelt.
Das REGON-Register ist eine IT-Sammlung von Informationen über polnische Wirtschaftssubjekte (nicht nur Unternehmer). Es bietet allgemeine Merkmale der in Polen tätigen Unternehmen und ist eine Grundlage für die Einrichtung von Datenbanken und Banken, die auf diese Unternehmen zugreifen.
NIP (Tax Identification Number) ist ein zehnstelliger Code zur Identifizierung von Unternehmen, die in Polen Steuern zahlen.
Die Sozialversicherungsbeiträge (für die Alters- und Invalidenrente, für die Kranken- und Unfallversicherung) und die Krankenversicherungsbeiträge sollten monatlich gezahlt werden.
Im Antragsformular sollte man insbesondere die folgenden Daten angeben:
- Angabe des Unternehmers und seiner PESEL-Registrierungsnummer (ID-Nr.), falls vorhanden,
- Geburtsdatum,
- Staatsbürgerschaft,
- Angabe des Wohnsitzes und der Anschrift des Unternehmers und – bei dauerhafter Geschäftstätigkeit außerhalb des Wohnsitzes – Angabe des Wohnsitzes und der Anschrift der Hauptniederlassung sowie der Hauptniederlassung,
- gegebenenfalls die NIP-Nummer des Unternehmers,
- Spezifizierung der Tätigkeiten, die vom operativen Geschäft abgedeckt werden (gemäß der Polnischen Klassifikation der Tätigkeiten (PKD)),
- Angabe des Datums der Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit,
- das Einkommensteuerzahlungsformular,
- Informationen darüber, ob Gemeinschaftseigentum in der Ehe vorhanden ist oder nicht mehr besteht,
- eine Telefonnummer und gegebenenfalls eine E-Mail-Adresse.
Ein Antrag auf Registrierung in CEIDG ist kostenlos. Die Umsatzsteuerabrechnung ist zahlungspflichtig (derzeit 170 PLN). Für die Besteuerung von Formularen stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
- Steuerabzugskarte,
- pauschale Zahlung auf die registrierten Einnahmen,
- Abgeltungssteuer,
- nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
Es ist auch die Art der gepflegten Buchhaltungsdokumentation anzugeben: Ledger, Ertrags- und Aufwandsbuch oder andere Arten von Buchungssätzen.
Beschaffung des Firmenstempels
Der Stempel des Unternehmens kann sich bei der Ausübung von Finanz- und Bankgeschäften als nützlich erweisen. Sie sollte (mindestens) folgende Daten enthalten: vollständiger Firmenname, Sitz der Gesellschaft und Steueridentifikationsnummer (NIP).
Sie können uns gerne kontaktieren. Wir werden Ihre Fragen gerne beantworten.
Eröffnung des Bankkontos des Unternehmens
Ein Unternehmer in Polen ist nicht verpflichtet, ein Bankkonto zu haben; weder ein persönliches noch ein Firmenkonto. Dennoch ist ein Bankkonto notwendig, um größere Finanztransaktionen durchzuführen und die Abwicklung von Formalitäten in den Büros zu erleichtern. Um ein Bankkonto zu eröffnen, benötigt man – je nach den Anforderungen der einzelnen Banken – folgendes:
- Ausweis,
- Bescheinigung über die Registrierung bei CEIDG in Form eines Ausdrucks von der CEIDG-Website,
- manchmal eine Kopie der Bescheinigung über die Vergabe der REGON-Nummer (Original liegt zur Einsichtnahme bereit),
- manchmal der Stempel der Firma.
Das Finanzamt sollte durch das Aktualisierungsformular CEIDG-1 darüber informiert werden, dass das Konto der Firma eröffnet wurde. Die Adressen der einzelnen Finanzämter finden Sie auf der Website: https://www.pit.pl/.
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Meldung der Räumlichkeiten, in denen die Wirtschaftstätigkeit betrieben werden soll
Die Räumlichkeiten, die den Sitz der Gesellschaft bilden, sind dem Rathaus oder dem Büro der Gemeinde für die Zwecke der Entrichtung der obligatorischen Grundsteuer zu melden.
Lesen Sie mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich des virtuellen Büros.
Unsere Büros können der Hauptsitz Ihres Unternehmens sein:
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