Rechnungsstellung in Polen in Kürze
Transaktionen zwischen Umsatzsteuerpflichtigen müssen durch eine Umsatzsteuerrechnung dokumentiert werden. Im Allgemeinen sollten Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag der Warenfreigabe oder Erbringung einer Dienstleistung ausgestellt werden.
Gleichzeitig sollte gemäß der Verordnung des Finanzministeriums vom 28. März 2011 eine Mehrwertsteuerrechnung mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen, die Adresse und die Steueridentifikationsnummer des Verkäufers und des Käufers;
- die laufende Nummer der Rechnung, die mit FAKTURA VAT (“VAT Invoice”) gekennzeichnet ist; Ausstellungsdatum der Rechnung;
- Lieferdatum (wenn dieses Datum vom Ausstellungsdatum der Rechnung abweicht – wie bei Dauerlieferungen – kann der Steuerzahler den Monat der Lieferung angeben, wenn auch das Ausstellungsdatum der Rechnung angegeben ist);
- die Menge und Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen;
- der Einheitspreis, ohne Mehrwertsteuer (Nettoeinheitspreis) der gelieferten Waren oder Dienstleistungen;
- Wert der verkauften Waren oder Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer (Nettowert);
- geltende(r) Mehrwertsteuersatz(e);
- Gesamtnettowert der verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen, aufgeteilt nach bestimmten Mehrwertsteuersätzen und Steuerbefreiungen;
- Umsatzsteuerbetrag aus dem gesamten Nettoverkaufswert, geteilt nach bestimmten Umsatzsteuersätzen;
- Gesamtbetrag mit dem fälligen Mehrwertsteuerbetrag.
Der geschuldete Mehrwertsteuerbetrag sollte immer in polnischer Währung (PLN) ausgewiesen werden, auch wenn der Zahlungsbetrag in Fremdwährung angegeben wird.