Rechnungsstellung in Polen

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Rechnungsstellung in Polen in Kürze

Transaktionen zwischen Umsatzsteuerpflichtigen müssen durch eine Umsatzsteuerrechnung dokumentiert werden. Im Allgemeinen sollten Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag der Warenfreigabe oder Erbringung einer Dienstleistung ausgestellt werden.

Gleichzeitig sollte gemäß der Verordnung des Finanzministeriums vom 28. März 2011 eine Mehrwertsteuerrechnung mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen, die Adresse und die Steueridentifikationsnummer des Verkäufers und des Käufers;
  • die laufende Nummer der Rechnung, die mit FAKTURA VAT (“VAT Invoice”) gekennzeichnet ist; Ausstellungsdatum der Rechnung;
  • Lieferdatum (wenn dieses Datum vom Ausstellungsdatum der Rechnung abweicht – wie bei Dauerlieferungen – kann der Steuerzahler den Monat der Lieferung angeben, wenn auch das Ausstellungsdatum der Rechnung angegeben ist);
  • die Menge und Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen;
  • der Einheitspreis, ohne Mehrwertsteuer (Nettoeinheitspreis) der gelieferten Waren oder Dienstleistungen;
  • Wert der verkauften Waren oder Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer (Nettowert);
  • geltende(r) Mehrwertsteuersatz(e);
  • Gesamtnettowert der verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen, aufgeteilt nach bestimmten Mehrwertsteuersätzen und Steuerbefreiungen;
  • Umsatzsteuerbetrag aus dem gesamten Nettoverkaufswert, geteilt nach bestimmten Umsatzsteuersätzen;
  • Gesamtbetrag mit dem fälligen Mehrwertsteuerbetrag.

Der geschuldete Mehrwertsteuerbetrag sollte immer in polnischer Währung (PLN) ausgewiesen werden, auch wenn der Zahlungsbetrag in Fremdwährung angegeben wird.

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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2022

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