Nationale Sozialversicherung

/ Geschäfte machen in Polen

Das polnische Sozialversicherungssystem umfasst die Alters- und Invalidenversicherung, die Unfallversicherung und die Krankenversicherung. Die Versicherung umfasst unter anderem Arbeitnehmer, Selbständige und Auftragnehmer. Diese Personen sind ebenfalls krankenversicherungspflichtig.

Die Pflichtbeiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind im Folgenden aufgeführt:

Beitrag in % des gesamten
Monatsgehalts
Insgesamt Arbeitnehmer Arbeitgebers
Rentenversicherung 19,52% 9,76% 9,76%
Invaliditätsversicherung 8,00% 1,50% 6,50%
Krankenversicherung 9% 9% -
Krankenkasse 2,45% 2,45% -
Unfallversicherunge variabler Zinssatz, Standard 1,67% - variabler Zinssatz, Standard 1,67%
Arbeitsfonds und Solidaritätsfonds 2,45% - 2,45%
Garantierter Fonds für Leistungen an Arbeitnehmer (FGŚP)
Kapitalpläne für Mitarbeiter (PPK)
0,10%
von 1,5% bis 4%
-
von 2% bis 4%
0,10%
von 1,5% bis 4%

Die Sozialversicherungsbeiträge sollten bis zum 15. Tag eines jeden Monats gezahlt werden.


Entschädigung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitgeber und das Sozialversicherungsamt müssen eine Entschädigung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers (Krankengeld) zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen zahlen:

Vom Arbeitgeber bezahlte Dauer der Arbeitsunfähigkeit Bezahlt vom Sozialamt (ZUS)
1-14 Krankheitstage insgesamt pro Kalenderjahr für Arbeitnehmer ab 50 Jahren 80% der durchschnittlichen Vergütung*
1-33 Krankheitstage pro Kalenderjahr für andere Arbeitnehmer 80% der durchschnittlichen Vergütung*
mehr als 14 oder mehr als 33 Krankheitstage 80% der durchschnittlichen Vergütun (auch im Falle eines Krankenhausaufenthalts)

* Durchschnittliche Vergütung für die letzten zwölf Monate

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls auf dem Weg zur oder von der Arbeit, der Durchführung notwendiger medizinischer Untersuchungen für Kandidaten zur Spende von Zellen, Geweben und Organen sowie des Entnahmeverfahrens für Zellen, Gewebe und Organe oder einer Krankheit während der Schwangerschaft wird für die Dauer der Freistellung 100% des Gehalts gezahlt.

Das Krankengeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gewährt, längstens jedoch für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit: 182 Tage bzw. 270 Tage - wenn die Arbeitsunfähigkeit auf Tuberkulose zurückzuführen ist oder während der Schwangerschaft eintritt.


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Zuletzt aktualisiert : 19.08.2022

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