Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.2020 die geänderten Vorschriften für die innergemeinschaftliche Warenlieferung in Kraft treten. Nach dem derzeitigen Wortlaut des Artikels 42 Abs. 1 Pkt. 1 des polnischen Umsatzsteuergesetzes werden innergemeinschaftliche Warenlieferungen mit 0% versteuert, unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Lieferung an einen Erwerber...
Lesen Sie mehr
Bleiben Sie auf dem
Laufenden! Abonnieren Sie unsere Newsletter - getsix® Information Service