Unternehmensgründungen in Polen

/ Unternehmensberatung in Polen

getsix® bietet professionelle Leistungen für die Unternehmensgründung in Polen an. Wir helfen unseren Mandanten bei allen Einzelheiten, die mit der Gründung des Unternehmens verbunden sind und das polnische Recht betreffen.

Wir achten während des Gründungsprozesses Ihres Unternehmens in Polen streng auf jedes Detail.

Unser Dienstleistungsspektrum umfasst:

  1. Neugründung von Unternehmen in Polen und vollständige Registrierung;
  2. Fertige Vorratsgesellschaften in Polen

Anmerkung: Wir können den Registrierungsprozess des Unternehmens durchführen, ohne dass der Mandant dafür nach Polen reisen muss.

Gesellschaftsformen in Polen:

Das polnische Recht bietet viele Rechtsformen, um ein Geschäft zu führen. Die am besten geeigneten Lösungen für ausländische Investoren und Unternehmen sind:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością – Sp. z o.o.);
  • Aktiengesellschaft (Spółka Akcyjna – S.A.);
  • Offene Handelsgesellschaft (Spółka Jawna – Sp.J.);
  • Kommanditgesellschaft (Spółka Komandytowa – Sp. K.);
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (Spółka Komandytowo-Akcyjna – S.K.A.).

Neugründung von Unternehmen in Polen

Wenn der Mandant ein neues, auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Unternehmen in Polen benötigt, können wir auf Anfrage des Mandanten eine neue Gesellschaft registrieren. Das Ergebnis unserer Leistungen wird ein vollständig registriertes Unternehmen sein, das bereits innerhalb einiger Tage die Geschäftstätigkeit aufnehmen kann. Das Dienstleistungsspektrum umfasst:

  • Beratung zur Geschäftsstruktur (Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Personengesellschaft, Gesellschaft, gemeinnützige Organisation);
  • Beratung zur Steuerminimierung und –optimierung;
  • Beratung zu Arbeitsrecht und Sozialversicherungsfragen;
  • Beratung zur Wahl der Bank und der Eröffnung eines Bankkontos;
  • Erstellung aller Vertragsdokumente (verfassen des Memorandums und des Gesellschaftsvertrags), die zur Gründung einer Gesellschaft benötigt werden – gerne auch in zwei Sprachversionen;
  • Arrangieren der benötigten, beglaubigten Übersetzungen und der Beglaubigung von Dokumenten;
  • Vorbereitung der notariellen Unternehmensgründung;
  • Eintragung des Geschäfts in das Handelsregister (Nationales Gerichtsregister (KRS) und Zentrales Informationsregister für Unternehmen), falls erforderlich;
  • Registrierung der neuen Gesellschaft für Umsatzsteuerzwecke (USt.-Identifikationsnummer);
  • Registrierung beim Statistischen Hauptamt – REGON (Nationales Wirtschaftsregister);
  • Einholen der nötigen Betriebsgenehmigungen für unterschiedliche Arten von Geschäftstätigkeiten;
  • Verfassen und Prüfen von Verträgen;
  • Erstellen von Unternehmensunterlagen (Gesellschaftsbeschlüsse, Protokolle).

Falls erforderlich:

  • Bereitstellung einer registrierten Adresse, in Breslau, Posen oder Warschau;
  • Treuhanddienstleistungen – Bereitstellung von Vorständen und Gesellschaftern;
  • Verwaltungs- und Sekretariatsdienstleistungen, einschließlich unseres getsix® Customer Extranets;
  • Virtuelles Premium-VOIP Festnetztelefon und Faxnummer (z.B. für Warschau: +48 (22) 450 30 70).

Anmerkung: Seitdem das Arbeitsrecht deutlich abgeändert wurde besteht keine Pflicht mehr ein neues Unternehmen bei der Arbeitsaufsichtsbehörde und der Nationalen Gesundheitsbehörde zu registrieren.

Darüber hinaus können ausländische Unternehmen Ihr Geschäft in Polen als Niederlassung bzw. Repräsentanz führen. Falls Sie an dieser Option interessiert sind, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Im Überblick:

Hauptmerkmale einer polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Minimales Stammkapital von 5000,00 PLN, rund 1240,00 EUR;
  • 1 natürliche Person als Geschäftsführer ist erforderlich;
  • Die Körperschaftssteuer beträgt 19%;
  • Vorratsgesellschaften mit USt. sind verfügbar.

Beliebte polnische Gesellschaftsform:

POLNISCHE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (SP. Z O.O.) ALS HANDELSGESELLSCHAFT

Generell werden polnische Unternehmen aufgrund ihrer günstigen Lage, ihrem relativ einfachen Gründungsprozess sowie ihrer relativ geringen Besteuerung für den allgemeinen Handel innerhalb der EU gegründet. Polnische Unternehmen nutzen die Vorteile der EU-Richtlinien, Steuerabkommen mit 80 Ländern und das USt.-System der EU.

Wesentliche Vorteile:

  • Niedrige Körperschaftssteuer – 19%;
  • Ein Gesellschafter ist erforderlich – natürliche oder rechtliche Person;
  • Eine natürliche Person als Geschäftsführer ist erforderlich;
  • Die Eröffnung eines Bankkontos kann auf Distanz erfolgen.

Zusätzliche getsix® Dienstleistungen:

getsix® bietet eine One-Stop-Shop-Lösung für seine Mandanten, die ein bestehendes Unternehmen auf Ihre Anforderungen anpassen oder eine nicht standardmäßige beschränkte Haftung erwerben möchten. Unser Paket umfasst die nachfolgenden Leistungen:

  1. Änderung des bestehenden Firmennamens;
  2. Änderung der Gewerbetätigkeit, des Ortes der Körperschaft, u.ä.;
  3. Änderung der Anschrift.

Anmerkung: Ihr persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich – Wir arbeiten für Sie auf der Grundlage einer Vollmacht, die es uns ermöglicht alle Aktivitäten in Ihrem Namen zu erledigen.

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 22.07.2022

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