Grundsteuererklärung in Polen (DN-1) für Unternehmen

/ Steuerkontrollen und Steuerverfahren

Wenn Ihr Unternehmen Grundstücke, Gebäude oder bauliche Anlagen in Polen besitzt oder nutzt, müssen Sie möglicherweise eine jährliche DN-1-Erklärung (Immobiliensteuer/„Grundsteuer" in Polen) bei der zuständigen Gemeinde einreichen und Ihre Berechnung konsistent mit Klassifizierung, Flächen (m²) und lokalen Steuersätzen halten.

getsix unterstützt internationale Unternehmen bei der DN-1-Vorbereitung, Korrekturen und Vertretung in kommunalen Steuerverfahren – insbesondere wenn das Hauptrisiko in der Klassifizierung "Gebäude vs. bauliche Anlage" und der 2%-wertbasierten Steuer auf bauliche Anlagen liegt.

Unterstützung bei Ihrer DN-1-Einreichung und Risikoprüfung erhalten

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Was diese Dienstleistung umfasst

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Immobiliensteuervorschriften von A bis Z, einschließlich:

  • Vorbereitung der DN-1 (Jahreserklärung) mit erforderlichen Anlagen (abhängig von den Gemeindevorlagen)
  • Überprüfung der steuerpflichtigen Objekte: Grundstücke, Gebäude/Gebäudeteile und bauliche Anlagen (inkl. betrieblich genutzter Flächen und technischer Infrastruktur)
  • Validierung der Steuerbemessungsgrundlage (m²-basierte Positionen vs. 2%-wertbasierte Positionen für bauliche Anlagen)
  • Korrekturen / Aktualisierungen während des Jahres (z.B. Anschaffungen, Renovierungen, Nutzungsänderungen, neue in Betrieb genommene Anlagen)
  • Unterstützung bei kommunalen Steuerprüfungen / Steuerverfahren im Zusammenhang mit Grundsteuererklärungen (Fragen, Beweise, Erklärungen, Vorbereitung von Einsprüchen)

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Für wen diese Dienstleistung ist

Diese Dienstleistung ist konzipiert für:

  • Ausländische Unternehmen mit Lager, Büro, Einzelhandel, Produktion oder Infrastruktur in Polen
  • Konzerne mit CAPEX-intensiven Anlagen, bei denen die Klassifizierung baulicher Anlagen ein Risiko darstellt
  • Unternehmen mit mehreren Standorten und unterschiedlichen kommunalen Vorschriften/Steuersätzen
  • Unternehmen mit kommunalen Anfragen, Prüfungen oder möglicher Umklassifizierung (höhere Steuerbelastung)

Die größten Risiken, die wir reduzieren

Klassifizierung Gebäude vs. bauliche Anlage (und warum das wichtig ist)

Ab dem 1. Januar 2025 hat Polen die für Immobiliensteuer verwendeten Definitionen geändert, was die Klassifizierungssensibilität und das Streitrisiko erhöht.

Eine Fehlklassifizierung kann die Bemessungsgrundlage deutlich verändern – insbesondere, wenn Objekte als bauliche Anlagen mit 2% des Wertes besteuert werden.

DN-1-Frist und Compliance-Druck

In der Regel reichen juristische Personen/Organisationseinheiten die DN-1 bis zum 31. Januar ein (2025 gab es Sonderregelungen im Zusammenhang mit Definitionsänderungen).

Wir helfen Ihnen, sich früh genug vorzubereiten, um "Last-Minute"-Datenlücken zu vermeiden (Flächen, technische Spezifikationen, Wertbasis für bauliche Anlagen).


Was wir liefern (Leistungen)

Sie erhalten ein prüfungssicheres DN-1-Paket, typischerweise mit:

  • DN-1-Entwurf (gemäß relevantem Gemeindeformular/Vorlage)
  • Anlagen / Objektaufschlüsselung (abhängig von lokalen Anforderungen)
  • Zusammenfassung der Steuerbemessungsgrundlagenberechnung (klares "Warum und Wie" wir jede Position berechnet haben)
  • Risikohinweise: Klassifizierungsannahmen und zu bestätigende Positionen (technisch/rechtlich)
  • Anleitung zur Einreichung: Was einzureichen ist, wo und wie Sie Ihre Position belegen
  • Falls erforderlich: Korrekturstrategie (wann zu korrigieren ist, was Änderungen auslöst, Dokumentations-Checkliste)

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Unser Prozess

Schritt 1 — Datenerfassung und Immobilienkartierung

Wir erfassen, was Sie in Polen haben und wie es genutzt wird (betriebliche vs. nicht-betriebliche Nutzung), nach Standort und Gemeinde.

Schritt 2 — Klassifizierung und Überprüfung der Steuerbemessungsgrundlage

Wir überprüfen, ob jedes Objekt nach m² (Grundstücke/Gebäude) oder Wertbasis (bauliche Anlagen) besteuert wird und identifizieren Hochrisikopositionen zur Klärung.

Schritt 3 — DN-1-Vorbereitung und Überprüfung

Wir bereiten die DN-1 und unterstützende Zeitpläne/Anlagen vor und überprüfen diese dann mit Ihrer Finanz-/Kontaktperson vor der Einreichung.

Schritt 4 — Unterstützung bei kommunalen Anfragen / Verfahren (falls erforderlich)

Wenn die Gemeinde Erklärungen anfordert oder Ihren Ansatz in Frage stellt, helfen wir Ihnen, mit einer klaren Position und unterstützenden Nachweisen zu antworten.


Was wir von Ihnen benötigen (praktische Checkliste)

Um die DN-1 effizient vorzubereiten, benötigen wir typischerweise:

  • Immobilienverzeichnis nach Adresse/Gemeinde + Eigentums-/Nutzungsbasis (Eigentum/Leasing/Besitz)
  • Flächen (m²) für Grundstücke und Gebäude/Gebäudeteile (inkl. Zuordnung betrieblicher Nutzung bei Mischnutzung)
  • Anlagevermögensregister-Auszüge für relevante technische Anlagen
  • Technische Dokumentation bei Bedarf (zur Unterstützung der Klassifizierung)
  • DN-1 des Vorjahres (falls verfügbar) + jegliche Korrespondenz mit der Gemeinde
  • Ereignisse während des Jahres: Anschaffungen, Veräußerungen, Renovierungen, neue in Betrieb genommene Anlagen

Warum getsix

  • Erfahrung in der Unterstützung internationaler Unternehmen, die in Polen tätig sind (Steuer- und Buchhaltungskontext)
  • Praktischer Dokumentationsansatz: Wir konzentrieren uns auf prüfungssichere, vertretbare Einreichungen
  • Fähigkeit, Steuerberatung mit Buchhaltungs-/Anlagevermögensabstimmung zu kombinieren, um Datendiskrepanzen zu reduzieren

Verwandter Wissensdatenbank-Artikel

Möchten Sie zuerst den "Regelüberblick"? Lesen Sie unseren Leitfaden:
Grundsteuer Polen: Immobiliensteuer auf Grundstücke, Gebäude und bauliche Anlagen

Für offizielle Regierungsleitlinien sehen Sie:
Grundsteuer (Immobiliensteuer) – Biznes.gov.pl


FAQ

Reichen Sie die DN-1 in unserem Namen ein?

Wir bereiten das Erklärungspaket vor und geben Anweisungen zur Einreichung. Wenn Sie Vertretung und Korrespondenzabwicklung während der Verfahren benötigen, können wir diesen Umfang ebenfalls unterstützen (abhängig von Vollmachten und Fallspezifika).

Können Sie helfen, wenn wir mehrere Gemeinden haben?

Ja – Mehrstandort-Setups sind üblich. Wir strukturieren Daten pro Gemeinde und helfen Ihnen, Eingaben über Standorte hinweg zu standardisieren.

Wir sind uns nicht sicher, ob eine Anlage eine mit 2% besteuerte "bauliche Anlage" ist – können Sie das überprüfen?

Ja. Dies ist einer der häufigsten (und kostspieligsten) Risikopunkte. Bauliche Anlagen können mit 2% des Wertes besteuert werden.

Teilen Sie uns mit, wo sich Ihre Immobilie befindet (Gemeinde/Stadt), welche Art von Anlagen Sie haben (Büro/Lagerhaus/Werk/Infrastruktur) und ob Sie nur DN-1-Vorbereitung oder auch Unterstützung während kommunaler Verfahren benötigen.

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Zuletzt aktualisiert : 08.08.2022

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