Konsolidierungspakete (HB II – HGB / US-GAAP)

/ Erstellung von Finanzbuchhaltungsabschlüssen

Aufgrund der internationalen Rechnungslegungsvorschriften müssen große Unternehmen Monats- und Jahresabschlüsse in Übereinstimmung mit internationalen Standards (u.a. HB-II und HGB) erstellen.

getsix®-Experten verfügen über aktuelles Wissen und umfangreiche Expertise, und können bei der Erfüllung dieser Berichtspflichten dem lokalen und regionalen Management helfen.


HB II (Handelsbilanz II – Deutsche Standards)

getsix® weiß, dass Unternehmen, die einer Kapitalgruppe angehören, Jahresabschlüsse und Konsolidierungspakete erstellen, die Finanzinformationen enthalten, die von Muttergesellschaften für die Erstellung eines Konzernabschlusses benötigt werden. Jedes dieser Pakete muss nach den für einen Konzernabschluss geltenden Vorschriften erstellt werden.

Unsere Experten verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prüfung und Bestätigung von Konsolidierungspaketen für (HB II – HGB), in der Übereinstimmung mit:

  • dem polnischen Rechnungslegungsgesetz und anderen polnischen Vorschriften;
  • den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS);
  • den US GAAP;
  • den Grundsätzen der entsprechenden Kapitalgruppe.

Aufgrund der Vielzahl von Kunden, für die wir Konsolidierungspakete verifiziert und validiert haben, verfügt getsix® über weitreichende Erfahrungen in den Beziehungen zu den Abschlussprüfern von Muttergesellschaften, auch im Ausland. Wir kennen deren Anforderungen und Erwartungen an die zu erstellenden Pakete und wissen, wie Konsolidierungspakete aussehen und was sie enthalten sollen.


HGB (deutsches Bilanzrecht) – ist es für polnische Unternehmen von Bedeutung?

Trotz der zunehmenden Beliebtheit der International Financial Reporting Standards (IFRS) in der Finanzberichterstattung sowohl in Europa als auch weltweit, spielen die lokalen Rechnungslegungsgrundsätze für viele Unternehmen immer noch eine wichtige Rolle, insbesondere für solche, die nicht börsennotiert sind, oder eine Börsennotierung anstreben. getsix® ist sich bewusst, dass dies nicht nur für Unternehmen gilt, die in sich entwickelnden Volkswirtschaften wie Polen tätig sind, sondern auch in entwickelten Ländern wie Deutschland.

Der grundlegende Rechtsakt, der die Funktionsweise von Unternehmen regelt, und die Rechnungslegungsvorschriften in Deutschland festlegt, heißt Handelsgesetzbuch (HGB), historisch auch als Kaufmannsrecht bezeichnet. Das HGB wurde vor vielen Jahren geschaffen, aber 1998 überarbeitet, um es an die moderne Wirtschaftsrealität anzupassen. Das deutsche Bilanzrecht wurde 2009 erneut überarbeitet, als ein neues Gesetz in Kraft trat, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMog.

Es mag den Anschein haben, dass das Verständnis des lokalen deutschen Bilanzrechts für die meisten in Polen tätigen Unternehmen nicht von Belang ist. Dies gilt natürlich unter der Voraussetzung, dass ein polnisches Unternehmen keine Kapitalverflechtung mit einem deutschen Unternehmen hat. Das Gegenteil ist der Fall, wenn ein Unternehmen in Polen zu einem in Deutschland ansässigen Konzern gehört, der einen Konzernabschluss nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) erstellt. Polen ist derzeit der wichtigste Geschäftspartner Deutschlands in diesem Teil Europas, und da Deutschland der zweitgrößte Investor in Polen ist, wird bestätigt, dass viele Unternehmen, die in Polen tätig sind, aber ausländische Kapitalverbindungen haben, die HGB-Regeln für die Konzernberichterstattung befolgen oder befolgen sollten. Laut einer von der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer durchgeführten Umfrage erklärten 94 % der in Polen tätigen deutschen Konzerne, dass ihr Eintritt in den polnischen Markt die richtige Entscheidung war, und sie es wieder tun würden, wenn sie die gleiche Wahl zu treffen hätten. Ein solches Umfrageergebnis könnte darauf hindeuten, dass die Investitionen deutscher Unternehmen in Polen in Zukunft weiter zunehmen werden.

Wenn Sie einen Jahresabschluss nach polnischem Bilanzrecht in einen HGB-Abschluss umwandeln wollen, hilft Ihnen getsix®, indem wir nicht nur die explizit im deutschen Recht geregelten Punkte, sondern auch die Konzernrichtlinien beachten. Wir kümmern uns um die Äquivalente der Konzernrechnungslegung für Ihr polnisches Unternehmen. Wir kennen die detaillierten Regeln zur Bewertung und zum Ausweis aller Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen innerhalb eines Konzerns, soweit das HGB Ermessensspielräume zulässt. Ein Großteil der Abweichungen zwischen den nach polnischen Vorschriften und den nach deutschen Vorschriften aufgestellten Abschlüssen kann daher auf unterschiedliche Bewertungsregeln in einer polnischen Tochtergesellschaft und ihrer deutschen Muttergesellschaft zurückzuführen sein.

Wenn Ihr Unternehmen also zu einem deutschen Konzern gehört, können Sie die lokalen und deutschen Kenntnisse und Erfahrungen von getsix® nutzen, denn wir kennen das deutsche Bilanzrecht und sind daher mit den Unterschieden in der Bewertung und dem Ausweis von Standardvermögen und -verbindlichkeiten sowie Erträgen und Aufwendungen bestens vertraut. Wenn Sie getsix® mit dieser Arbeit beauftragen, verbessern wir die Kommunikation mit Ihren Gesellschaftern und helfen Ihnen, die Anforderungen zu verstehen, was sicherlich zu einer vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit führen wird.

getsix® hat sich zum Ziel gesetzt, wichtige Aspekte aufzuzeigen und Informationen bereitzustellen, die Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Aufgabe der Steuerung von Tochtergesellschaften im Ausland unterstützen.

Unsere Buchhaltungs- und Finanzspezialisten stehen Ihnen in unseren Büros in Breslau und Posen und Warschau und Stettin für alle Fragen rund um die Buchhaltung und Finanzen Ihres Unternehmens zur Verfügung: Breslau (Wrocław), Posen (Poznań), Warschau und Stettin (Szczecin).

Referenzen

Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals ausdrücklich für die sehr gute Zusammenarbeit, die rasche Zusammenstellung und Ausarbeitung der Daten und die Unterstützung für die Gesellschafterversammlung bedanken. Ich hoffe doch, dass wir uns spätestens zur Besprechung des nächsten Abschlusses auch wieder einmal persönlich treffen können.

Elisabeth Neumann , I.G. Pflanzenzucht GmbH
Prokuristin

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Zuletzt aktualisiert: 13.05.2022

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