Sehr geehrte Damen und Herren, getsix Warszawa Sp. z o.o. im Namen der Rechtsanwaltskanzlei SDZLEGAL SCHINDHELM und der polnischen Fachzeitschrift „Przetargi Publiczne“
Wir freuen uns, Sie informieren zu können, dass das Swiss Business Directory Poland 2017/2018 mit Präsentationen über getsix® und den Mitgliedsunternehmen der Swiss Chamber Poland bereitliegt!
Zur Einschränkung der Schattenwirtschaft hat der Gesetzgeber das gesetzlich zulässige Limit für die Ausführung von geschäftlichen Transaktionen mit Bargeld im neuen Jahr deutlich herabgesenkt. Waren bisher Bargeld-Transaktionen im Gegenwert von bis zu 15 000 Euro möglich, so beträgt das Limit jetzt nur noch max. 15 000 Złoty (rund 3500 Euro).
In diesem Jahr tritt eine wichtige, für die gesamte polnische Gesellschaft geltende Regelung in Kraft. Nachdem das von der PiS- Partei beherrschte Parlament im zurückliegenden Jahr die früher beschlossene Rentenreform wieder gekippt hat, beträgt das offi- zielle Renteneintritts-Alter ab 1.Oktober 2017 wieder 60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für...
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Selbständige und Unternehmer müssen in diesem Jahr deutlich höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Erhöhung resultiert aus dem für dieses Jahr prognostizierten Durchschnitts-Einkommens in der gewerblichen Wirtschaft. Im Gesetz zum Staatshaushalt wird dafür der Betrag mit 4263 Złoty angegeben. Das sind 208 Złoty mehr als im Vorjahr.
Der Gesetzgeber hat in einer Gesetz-Novelle die Informationspflichten beim Immobilienerwerb durch Ausländer erweitert. Danach sind Notare jetzt verpflichtet, auch notariell beurkundete Verträge über den Verkauf von Aktien, Gesellschafter-Anteilen oder Rechten und Pflichten, auf deren Grundlage Ausländer zum Eigentümer oder Mit-Eigentümer von Handelsgesellschaften werden, die im Besitz von Immobilien in Polen...
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Firmen, die mindestens für den Zeitraum von einem halben Jahr ihre geschäftliche Tätig- keit ruhen lassen oder unterbrechen, müssen damit rechnen, dass sie aus dem VAT- Register der umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler gestrichen werden.
Die Immobiliensteuer-Sätze für das Jahr 2017 sind gegenüber den Steuer-Festlegungen von 2016 nahezu unverändert geblieben. Die Obergrenzen, bei denen es im Ermessen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt liegt, ob sie ausgeschöpft werden, betragen für dieses Jahr wie folgt:
Der Steuerfrei-Betrag für Geringverdiener steigt in diesem Jahr auf 6 600 Złoty. Ab einem Einkommen von 6600 bis 11 000 Złoty verringert sich der Steuerfrei-Betrag schrittweise.
Polens Staatspräsident Andrzej Duda hat zum 1.Januar eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt, die Kleinbauern die Selbstvermark- tung ihrer Produkte erleichtern soll.