Die Europäische Kommission hat in ihrer Herbstprognose das geschätzte Wirtschaftswachstum in Polen heraufgesetzt. Während die Kommission noch im Frühjahr das Wirtschafts-Wachstum in Polen in diesem Jahr mit 3,3 Prozent geschätzt hat, beträgt ihre Prognose Ende des Jahres 3,5 Prozent. Auch für das kommende Jahr erwartet Brüssel ein Wirtschaftswachstum von 3,5...
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Das Bruttoinlands-Produkt (BIP) ist nach Angaben des Statistischen Hauptamtes GUS im zweiten Quartal um 3,3 Prozent gestiegen. Im gleichen Tempo wuchs auch die Binnen-Nachfrage, die wesentlicher Wachstums-Faktor für das Bruttoinlandsprodukt war. Einen weiteren positiven Einfluss hatte der allgemeine Verbrauch: + 1,9 Prozent bei den Privathaushalten und 0,5 Prozent im öffentlichen...
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Lösungen im Gesetz zur Förderung von gütlichen Methoden der Konfliktbeilegung. Ab 1. Januar 2016 tritt das Gesetz zur Förderung von gütlichen Methoden der Konfliktbeilegung in Kraft, vorbereitet durch das Wirtschaftsministerium in Kooperation mit dem Justizminister.
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Im September 2015 lag die offizielle Arbeitslosenquote erstmals seit 7 Jahren mit 9,9 Prozent wieder auf einstelligem Niveau. Regional sind hier Unterschiede erkennbar. In Niederschlesien ist die Arbeitslosigkeit mit 9 Prozent, die niedrigste in ganz Polen seit 1999.
Es ist gängige Praxis, dass Unternehmen, die von ihnen (im eigenen Namen) getragenen Kosten, auf das jeweilige Unternehmen überträgt, welches die betroffene Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nimmt. Dieses Vorgehen, das auch als Weiterverrechnung bekannt ist, kann angewendet werden, wenn die Parteien einen anderen Vertrag geschlossen haben, dessen Vertragsgegenstand einen grundsätzlichen...
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Für den Zeitpunkt der Abrechnung von Rechnungsduplikaten ist ausschlaggebend, ob der ursprüngliche Rechnungsbeleg bei dem Unternehmen eingegangen ist, und gebucht wurde. Es ist für die Steuerpflichtigen oftmals problematisch, wann der Vorsteuerabzug auf Grund eines Rechnungsduplikats möglich ist.
Das Gesetz vom 5. August 2015, das die Änderung der Abgabenordnung regelt, hebt den Art. 15b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL) und den Art. 24d des Einkommensteuergesetzes (EStG-PL) zum 1. Januar 2016 auf.
Unternehmen, die eine Firmenveranstaltung organisieren, können die angefallenen Ausgaben unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen. Dagegen erhält ein Mitarbeiter, der an einer Geschäftsfeier teilnimmt keinen geldwerten Vorteil, der steuerbar wäre.
Der Aussteller eines Rechnungsbeleges kann die Rechnung, die nicht in den Geschäftsverkehr gekommen ist, d.h. nicht bei dem Rechnungsempfänger eingegangen ist, stornieren. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass das als Rechnungsgegenstand geltende Geschäft nicht durchgeführt wurde.