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PPK Polen: Pflichten des Arbeitgebers bei Mitarbeiterkapitalplänen

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Datum17 Aug. 2026
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Mitarbeiterkapitalpläne in Polen (PPK) sind das langfristige betriebliche Vorsorgesystem des Landes, das gemeinsam von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat finanziert wird. Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Mitarbeiterkapitalpläne Polen einzurichten und zu verwalten, obwohl Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich von den Beitragszahlungen abzumelden (Opt-out). Der Arbeitgeber wählt das Finanzinstitut aus, schließt die...
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